Malaysischen Falun Gong-Praktizierenden wurde die Einreise nach Singapur grundlos abgelehnt
(Minghui.de) Zwei Falun Gong-Praktizierenden aus Malaysia wurde am 15.08.2006 die Einreise nach Singapur von Zollbeamten grundlos abgelehnt. Dieser Vorfall zeigt, dass die Regierung Singapurs die Unterdrückung von Falun Gong-Praktizierenden möglicherweise ausdehnen wollte.
Die zwei malaysischen Falun Gong-Praktizierenden Frau Huang und Frau Yang waren am 14. August mit dem Nachtzug nach Singapur gereist. Am nächsten Tag frühmorgens um 06:00 Uhr kamen sie am Bahnhof in Singapur an. Bei der Einreise kontrollierten die Zollbeamten ihre Pässe. Als sie die Pässe durch den Computer zogen, erschien ein kleines Fenster auf dem Bildschirm. Dies teilten die Zollbeamten sofort ihren Kollegen mit.
Die Zollbeamten nahmen ihre Pässe und forderten die beiden Praktizierenden auf zu warten. Nach ungefähr 20 Minuten kam eine Zollbeamtin chinesischer Herkunft mit den beiden Pässen in der Hand und stellten den beiden einige Fragen.
Frage: Mit welchem Ziel kommen Sie nach Singapur?
Antwort: Wir sind Touristen.
Frage: Wo haben Sie letztes Mal übernachtet, als Sie in Singapur waren?
Antwort: Bei Freunden.
Frage: Wo werden Sie dieses Mal übernachten?
Antwort: Im Hotel oder bei einem Freund.
Frage: Hatten Ihnen beim letzten Mal die Zollbeamten bei der Einreise irgendwelche Fragen gestellt?
Antwort: Nein.
Danach ging die Zollbeamtin hinaus.
Später wollten die zwei Praktizierenden die Toilette aufsuchen. Die Zollbeamten waren etwas nervös und erlaubten ihnen dies nicht. Nachher durften die Praktizierenden unter Begleitung des Sicherheitspersonals doch zur Toilette gehen.
Ungefähr eine Stunde später entschieden sich die Zollbeamten, den Falun Gong-Praktizierenden die Einreise abzulehnen.
Die Praktizierenden fragten nach dem Grund der Ablehnung. Sie sagten, dass sie nach der Anweisung der Einwanderungsbehörde Singapurs handeln würden. Der Computer zeige an, dass sie nicht einreisen dürfen, und sie würden nur danach handeln, wüssten aber auch nicht warum. Die Praktizierenden verlangten nach dem Direktor. Sie lehnten dies ab und meinten, dass der Direktor genauso antworten würde. Sie schlugen vor, dass die beiden Falun Gong-Praktizierenden bei der Einwanderungsbehörde schriftlich nach dem Grund fragen sollten.
Die Praktizierenden fragten erneut, auf welchem Gesetz die Ablehnung beruhe; die Zollbeamten konnten dies nicht beantworten. Die Praktizierenden erwiderten, sie seien in der letzten Zeit mehrmals ohne Probleme nach Singapur eingereist, sie hätten auch keine gesetzwidrigen Taten begangen: warum werde die Einreise diesmal abgelehnt? Die Zollbeamten konnten die Frage nicht beantworten.
Zum Schluss begleitete das Sicherheitspersonal die beiden Falun Gong-Praktizierenden zum Bahnhof und forderten sie auf, mit dem Bus nach Malaysia zurückzufahren.
Die Praktizierenden meinten, dass es unbegreiflich sei, warum Singapur die Einreise grundlos ablehne. Frau Huang war im Juli zweimal und Frau Yang dreimal ohne Probleme nach Singapur eingereist. Warum erfolgte innerhalb ein paar Wochen dann diese Ablehnung?
Als zuletzt das Oberhaupt der Büros 610 ,Li Lanqin, Singapur besuchte, waren Frau Huang und Frau Yang ebenfalls dorthin gereist, um gegen Li Lanqin und die Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPC) zu protestieren. Sie glaubten, dass die Regierung Singapurs bereits damals ihre Daten eingesammelt habe.
Die beiden Praktizierenden hatten auch erfahren, dass ein paar Tage zuvor eine Falun Gong-Praktizierende mit einem US-amerikanischen Pass bei der Einreise in Singapur auch Schwierigkeit bekommen hatte. Frau Yang sagte, ihre ganze Familie sei im Juli nach Singapur gereist, um an der Abschlussfeier ihres Sohnes teilzunehmen. Damals wurde ihr Mann (ebenfalls ein Falun Gong-Praktizierender) bei der Einreise von den Zollbeamten auch befragt.
Als die KPC 1999 angefangen hatte, Falun Gong zu verfolgen, hatte die Regierung in Singapur unter Drohungen und Verlockungen seitens der KPC die Falun Gong-Praktizierenden bei der Wahrheitserklärung oft eingeschränkt und gestört. In der letzten Zeit war es schon mehrmals vorgekommen, dass die Polizei die Falun Gong-Praktizierenden unter dem Vorwand der sogenannten „gesetzwidrigen Versammlung” oder „Ordnungswidrigkeit” festgenommen und anklagt hatte. Die Ablehnung der Einreise der Falun Gong-Praktizierenden aus Malaysia zeigt, dass die Singapurbehörden möglicherweise die Unterdrückung gegenüber den Falun Gong-Praktizierenden ausweiten wollen.
Frau Huang meinte, aus verschiedenen Anzeichen sei zu sehen, dass die Regierung Singapurs eventuell eine Namensliste der Falun Gong-Praktizierenden aus Übersee angelegt habe. Die beiden Praktizierenden ermahnen ernsthaft die Regierung in Singapur: sie solle sich bewusst sein, dass ihre Folgeleistungen der KPC bei der Verfolgung von Falun Gong heißt, einer bösen Tat Vorschub zu leisten. Sie hoffen, dass die Regierung Singapurs schnell aufwache und nicht die eigene Zukunft ruiniere.
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