Drei Praktizierenden aus Hongkong wurde die Einreise nach Singapur verboten
(Minghui.de) Die singapurische Regierung verbot drei Praktizierenden aus Hongkong, Xu Huimin, Zeng Qiaochan und Xie Lichan, am frühen Morgen des 23.09.2006 die Einreise. Man zwang sie, jeweils 100 Singapur Doller „für das Flugticket” zu zahlen, und begleitete sie bis zum Abflug nach Hongkong. Die Praktizierenden merkten an, dass das Einreiseverbot dazu diene, sich beim kommunistischen Regime Chinas einzuschmeicheln. Die KP Chinas ließ eine „schwarze Liste” anfertigen, in der Personen aufgeführt sind, die nicht einreisen sollen. Die Regierung von Singapur, die sich als ein demokratisches Land ausgibt, folgt dieser Liste.
Frau Xu Huimin wies darauf hin, dass sie im März noch einreisen konnten. Dieses erneute Vorkommnis sei ihrer Ansicht nach auf den Gerichtstermin am 25.09.06 zurückzuführen, der aufgrund von falschen Anklagen gegen die Praktizierenden in Singapur anberaumt worden war. Es stelle eine weitere Handlung der Diskriminierung und Unterdrückung von Falun Gong durch die Regierung von Singapur dar. Die drei Hongkonger würden gegen die unterwürfige Haltung der Regierung von Singapur gegenüber der KPC sowie die unrechte Vorgehensweise gegenüber den ansässigen Praktizierenden protestieren, weshalb ihnen die Einreise verboten würde.
Um 1:00 Uhr am 23.09.06 waren die drei von Hongkong nach Singapur abgeflogen und auf dem Zhangyi Airport gelandet. Sie wollten bei der Anhörung am 25.09.06 anwesend sein. Frau Xie Lichan kam nach der Einreiseregistrierung durch die Sicherheitskontrolle. Xu Huimin und Zeng Qiaochan dagegen wurden zu einem anderem Schalter geführt, nachdem auf dem Bildschirm des Mitarbeiters bei der Einreiseregistrierung Informationen erschienen waren. Xie, die draußen wartete, wurde auch mit abgeführt und ihre Papiere wurden für nichtig geklärt. Die Praktizierenden wurden in ein Zimmer geführt, in dem ihnen mitgeteilt wurde, dass sie nach einer Durchsuchung sofort wieder gehen dürften.
Gleich danach wollte man ihnen ihre Fingerabdrücke abnehmen und sie fotografieren, was beide zunächst ablehnten. Als ihnen gesagt wurde, dass sie nur unter diesen Bedingungen in Singapur einreisen dürften, ließen die Praktizierenden es zu.
Dennoch wurde ihnen die Einreise nicht gestattet. Sie erhielten ein Ausweisungsdokument, auf dem stand: Nicht möglich, ein Visum den gültigen Vorschriften für Einreisebestimmungen entsprechend auszustellen. Die Praktizierenden fragten nach den konkreten Gründen. Die Angestellten im Flughafen wiederholten lediglich, dass sie nur einen Befehl von Oben erhalten hätten und sagten weiter nichts zu der Angelegenheit.
Die Regierung von Singapur wollte sie auf den Rückflug um 6:45 Uhr verweisen und verlangte 100 Singapur Doller für jedes Flugticket. Die Praktizierenden waren damit nicht einverstanden. Ihnen wurde jedoch gesagt, dass ihnen ihre Gepäckstücke durchsucht, eine Leibesvisitation vorgenommen und all ihr Bargeld beschlagnahmt würde, wenn sie nichts zahlten. Deshalb zahlten die Praktizierenden das Geld.
Zeng erklärte, das Ziel ihrer diesmaligen Reise sei es gewesen, den zwei Praktizierenden in Singapur bei der Gerichtsanhörung beizustehen. Sie warf der Regierung von Singapur ihre falsche Handlungsweise vor, da die Falun Gong-Praktizierenden alle friedliche Bürger seien, die das Gesetz befolgen würden.
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