Hongkong: Die Falun Gong-Praktizierenden demonstrierten vor dem Generalkonsulat von Singapur Einstellung des Gerichtverfahrens gegen Falun Gong-Praktizierende gefordert (Fotos)
(Minghui.de) Der Fall von Verleumdung der singapurischen Regierung gegen die Fulun Gong-Praktizierenden wurde am 25.09.2006 vor einem Gericht in Singapur erneut verhandelt. An diesem Tag demonstrierten die Falun Gong-Praktizierenden vor dem Generalkonsulat von Singapur. Sie übergaben den Beamten des Generalkonsulats einen offenen Brief an die Regierung mit der Forderung, das Verfahren gegen die Praktizierenden einzustellen.
Der diesmal verhandelte Fall ereignete sich am 20.7.2006. Drei Praktizierende protestierten vor der chinesischen Botschaft in Singapur mit dem Spruchband: „20.7. - Hungerstreit gegen die unmenschliche Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden durch die KPC». Daraufhin wurden zwei Praktizierende als „Verbrecher, die die anderen Leute mit beleidigenden Worten belästigen» von der Polizei angeklagt. Nachdem der Fall am 28.8.2006 das erste Mal fünf Tage verhandelt worden war, wurde er am 25.9.2006 erneut verhandelt. Am 23. September 2006 kamen drei Praktizierende aus Hongkong nach Singapur, um als Zuhörer an dem Verfahren teilzunehmen. Aber die singapurische Zollbehörde verweigerte ihnen die Einreise. Sie wurden an dem Tag ohne gesetzlichen Grund nach Hongkong deportiert.
Die drei deportierten Praktizierenden nahmen ebenfalls an der Demonstration teil. Sie forderten die singapurische Regierung auf, die grundlegenden Menschenrechte, wie Redefreiheit, zu achten und die Anklage gegen die lokalen Falun Gong-Praktizierenden sofort einzustellen.
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