Der Falun Gong-Praktizierende Zhong Shubo aus der Provinz Hunan starb infolge der Verfolgung

(Minghui.de) Die Familie des Falun Gong-Praktizierenden Zhong Shubo aus der Gemeinde Meixian, (Landkreis Pingjiang in der Provinz Hunan) litt seit Beginn der Verfolgung von Falun Gong (20. Juli 1999) unter der Verfolgung. Seitdem Herr Zhong in einem Zwangsarbeitslager eingesperrt war ging es ihm gesundheitlich sehr schlecht. Er starb am 10. Januar 2007.

Herr Zhong, 63, began 1998 mit dem Lernen von Falun Gong. Vor dieser Zeit war er immer sehr schwach und litt unter verschiedenen Krankheiten. Er litt unter Bluthochdruck und einem Herzleiden. Nachdem er Falun Dafa ein Jahr lang ausgeübt hatte, waren seine Krankheiten ohne medizinische Behandlung verschwunden. Diese wunderbare Heilung inspirierte seine achtköpfige Familie ebenfalls den Weg der Kultivierung einzuschlagen. Nach dem 20. Juli 1999 fuhren drei seiner Familienangehörigen nach Peking, um dort für eine Aufhebung des Verfolgung von Falun Gong zu appellieren.

Mitarbeiter des Büros 610 im Bezirk Pingjiang und die Brigade für Nationale Sicherheit verfolgten Zhongs Familie wiederholt. Sie bedrohten die Familie, beschlagnahmten den Besitz, erpressten Geld und erhoben Strafen. Sie stellten Zhongs Haus unter Bewachung und nahmen seine Familienangehörigen fest und sperrten sie in Arbeitslager. Trotz dieser Situation bestand Zhong auf seinen Glauben an Falun Dafa und gab unter dem Druck nicht nach. Als die Polizei ihn ins Zwangsarbeitslager bringen wollte, saß er mit gekreuzten Beinen auf dem Boden im Lotussitz. Vier Polizisten schleppten ihn so in den Polizeiwagen.
Im Xinkaipu Lager in der Stadt Changsha in der Provinz Hunan gab er dem Druck der Verfolger nicht nach. Doch unter strenger Bewachung war es ihm unmöglich, die Schriften oder die Übungen des Falun Dafa zu lernen bzw. zu praktizieren. Nach einem halben Jahr in Haft bekam er einen Rückfall seiner früheren Krankheiten, so dass sein Leben sogar tatsächlich in Gefahr war. Die Beamten des Lagers fürchteten seinen Tod, so dass sie seine Familienangehörigen informierten ihn abzuholen. Nachdem er Zuhause war, erholte sich Zhong durch das Praktizieren. Oft ging er von Haus zu Haus, um andere über die Verfolgung von Falun Dafa aufzuklären.

Als mehrere Monate später einer der Praktizierenden in seinem Umfeld von Agenten des Büros 610 und der Brigade für Nationale Sicherheit festgenommen wurden, ging Zhong zur Polizei und forderte dessen Freilassung. Die Polizisten jedoch wurden sehr ärgerlich und warfen Zhong aus dem Büro. Dabei schlossen sie die Tür so schnell hinter ihm, dass seine Hand darin einklemmte. Die Hand wurde verletzt und Blut schoss sofort aus der Wunde. Zhong rief, musste jedoch eine lange Zeit warten, ehe einer der Polizisten die Tür wieder öffnete, so dass er seine Hand wieder freibekam.

Zhong wollte die Beamten lediglich gutherzig auf ihr Fehlverhalten aufmerksam machen, doch musste er dafür zahlen. Seitdem fühlen sich seine Hände und Füße immer wieder taub an und schmerzen. Er starb am 10. Januar 2007 an den Spätfolgen dieses Vorfalls.

Laut einer unvollständigen Statistik wurden sechs Falun Gong-Praktizierende aus dem Landkreis Pingjiang zu Gefängnis und 45 zu Arbeitslager verurteilt. 243 Personen kamen in Strafanstalten. Der Besitz vieler Praktizierender wurde beschlagnahmt und jeder der Praktizierenden erhielt zusätzlich eine Geldstrafe.

Chen Ouxiang aus der Gemeinde Sandun wurde in Zwangsarbeitslager Baimalong zu Tode gefoltert. Seit Li Zhibang aus der Gemeinde Yuping im Jahr 2000 festgenommen wurde, ist sein Aufenthaltsort unbekannt. Zou Ruxiang, Zhong Shubo, Wu Yinkui und Zou Siying wurden mit schweren gesundheitlichen Schäden aus dem Arbeitslager entlassen. Ihre Füße werden nicht mehr durchblutet. Zou Wenyu und Li Hongchun erblindeten infolge der Misshandlungen.

Anmerkung:

Das Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.