Taiwan: Praktizierende erheben Anklage gegen Hongkongs Regierung; der Ausschuss für Festland-Angelegenheiten gibt die nötige Unterstützung
(Minghui.de) Der erste Prozess bezüglich grundlegender Menschenrechte auf der anderen Seite der Taiwanstraße wurde am 5. März am obersten Gerichtshof von Hongkong abgehalten. Richter Hartmann des obersten Gerichtshofs führte den vier Tage dauernden Prozess, in dem vier Kläger aus Taiwan und Hongkong die juristische Untersuchung des Vorfalls forderten, bei dem das Einwanderungsministerium ihnen die Einreise verweigerte und wieder ausgewiesen hatte. Dieser Fall wird seit vier Jahren verfahrenstechnisch untersucht und ist nun in seiner letzten Phase der eigentlichen Verhandlung. In der Untersuchung am ersten Tag erwähnten Paul Harris, SC, Anwalt der Kläger, und Richter Hartmann zum einen, dass Falun Gong in China verfolgt werde und zum anderen, dass Beweise vorlägen, nach denen die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) eine „schwarze Liste” von Falun Gong-Praktizierenden erstellt hätte, und Druck auf Regierungen anderer Länder ausüben würde.
Einem Bericht der „Central Radio Station” Taiwans vom 2. März 2007 zu Folge gingen im Jahr 2003 fast 100 Falun Gong-Praktizierende von Taiwan nach Hongkong, um an einer Falun Gong-Veranstaltung teilzunehmen. Mehr als 80 von ihnen wurden von der Regierung Hongkongs wieder ausgewiesen. Fünf dieser Praktizierenden aus Hongkong und Taiwan verklagten daraufhin die Regierung Hongkongs. Am 5. März wurde der Fall verhandelt. Liu Te-hsun, der stellvertretende Chef des Ausschusses für Festland-Angelegenheiten sagte, dass Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit Grundrechte in einem demokratischen Land seien. Tatsache sei, dass die Regierung Hongkongs zum besagten Zeitpunkt die Rechte der taiwanesischen Bürger nicht geschützt habe. Der Ausschuss für Angelegenheiten mit dem Festland China werde den taiwanesischen Bürgern die erforderliche Hilfe geben.
Liu Te-hsun sagte im Hinblick auf diesen Vorfall, dass der Ausschuss für Festland-Angelegenheiten das Verbindungsbüro von Hongkong dringend dazu aufgerufen habe, von der Regierung Hongkongs zu fordern, ihr unfreundliches Verhalten zu beenden und nicht noch einmal solche Handlungen vorzunehmen: „Wir haben gegenüber der Regierung Hongkongs immer wieder betont, dass wir glauben, dass Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit für ein demokratisches Land von fundamentaler Bedeutung sind. Hongkong ist eine internationale Stadt. Wir würden gerne glauben, dass Hongkong alle Menschen und die mit ihnen in Verbindung stehenden Ereignisse und sozialen Aktivitäten in Hongkong fair behandeln sowie Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit aufrecht erhalten wird.”
Liu Te-hsun sagte, die Regierung Hongkongs solle realisieren, dass die Beziehung zwischen den Regierungen von Hongkong und Taiwan in gewisser Weise auch von individuellen Fällen beeinflusst würde. Daher wünsche er sich, dass die Regierung Hongkongs die Rechte von Menschen aus Taiwan schützen und besser auf deren Sicherheit während ihres Aufenthaltes in Hongkong achten würde.
Liu Te-hsun betonte, dass der Ausschuss für Festland-Angelegenheiten das taiwanesische Verbindungsbüro in Hongkong bitten werde, den Verlauf des Gerichtsverfahrens zu beobachten und Hilfestellung zu leisten, falls dies nötig sein sollte.
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