Gericht von gerechter Verteidigung angerührt, Praktizierender dennoch rechtswidrig verurteilt (Fotos)

(Minghui.de) Am 13. Oktober 2009 verurteilte das Bezirksgericht Longquanyi rechtswidrig den Falun Gong-Praktizierenden Li Changli. Sein Verteidiger Du Peng von der Luotai Anwaltskanzlei in der Stadt Luoyang, Provinz Henan, lieferte eine einwandfreie Verteidigung der Unschuld seines Klienten. Doch ohne rechtliche Grundlage verurteilte das Gericht trotzdem Li Changli zu acht Jahren Zwangsarbeit und folgte damit einem intern vorgegeben Strafmaß. Präsident Yang Dejun vom Bezirksgericht Longquanyi war Hauptrichter.

Verteidigung eines Unschuldigen

Der Verteidiger wies darauf hin, dass es keinen rechtsgültigen Wert habe, wenn der Staatsanwalt Artikel 300 des Strafrechts zur Anklage von Falun Gong-Praktizierenden heranziehe. Ihre „Anklage” sei gegenstandslos. Er forderte den Staatsanwalt auf, eine rechtliche Grundlage vorzulegen dafür, dass Falun Gong, welches den Prinzipien Wahrhaftigkeit - Barmherzigkeit - Nachsicht folge, als „Kult” bezeichnet werde. Der Staatsanwalt war zu keinem Zeitpunkt in der Lage, solche Rechtsdokumente vorzuweisen.

Nachdem der Verteidiger Du Peng in seiner Verteidigungsrede die universellen Werte der Religionsfreiheit und die Tatsache, dass Falun Gong-Praktizierende keine Verbrechen gegen die Gesellschaft begangen haben, genannt hatte, lobte er noch den gewaltigen Wert von Falun Gong in Bezug auf die Verbesserung der moralischen Normen der Menschen. Er fragte das Gericht: „Wenn Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht schlecht sind, heißt dass dann, dass Lügen, Boshaftigkeit und Gewalt gut sind?”

In seiner Abschlusserklärung an die Richter sagte Li Changli, dass seine Handlungen der Gesellschaft nicht geschadet hätten. Er fragte den Richter: „Was habe ich falsch gemacht?! Der Richter wusste keine Antwort und sagte: „Wenn Sie Fragen haben, richten Sie sie nicht an das Gericht.”

Öffentlichkeit über rechtswidrige Verurteilung verärgert

Als der vorsitzende Richter die Haftstrafe von acht Jahren für Li Changli verkündete, waren alle Zuhörer schockiert. Li Changlis 73 Jahre alter herzkranker Vater schlug mit der Faust auf den Verteidigertisch und sagte, dass das Gericht eine „Mafia” sei. Er war so verärgert, dass er beinahe versucht war, den Richter mit einer Tasse zu bewerfen. Li Changlis Angehörige wandten sich an den Richter und die Geschworenen und fragten, warum sie ihn verurteilt hätten, obwohl die Anklagepunkte keine rechtliche Basis hatten. Ein alter Mann rief aus: „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht!” und schimpfte auf Jiang Zemin.

Der Staatsanwalt und die Geschworenen wagten keine Beantwortung der Fragen. Mit einer Eskorte von Gerichtspolizisten verließen sie gesenkten Hauptes den Saal.

Die Verhandlung verletzte das Recht und zeigte die wahre Natur der Verfolgung von Falun Gong

Li Changli wurde gezwungen, während der Verhandlung eine Gefängnisuniform zu tragen. Er musste die Hände auf dem Rücken in Handschellen tragen und wurde an ein Gitter hinter ihm angekettet. Nach rechtlichen Verfahrensabläufen werden alle Angeklagten als unschuldig betrachtet, bevor das Gericht das Urteil verkündet, und ihre Menschenwürde sollte respektiert werden. Es sollten nur diejenigen mit gewalttätigen Absichten angekettet werden. Einem gütigen und freundlichen Menschen wie Li Changli Handschellen anzulegen, war eine bösartige Beleidigung.

Nicht nur das, nach Urteilsverkündigung ließ der vorsitzende Richter Li Changli vom Gerichtspolizisten abführen, ohne ihn zu fragen, ob er Einspruch einlegen wolle. Dies nahm teilweise Li Changli das Recht auf Appellation und stellte somit eine rechtswidrige Handlung dar.

Eine einst glückliche Familie zerbrach

Li Changli und seine Frau Liu Lifen
die kleine Weihong, 6 Jahre alt


Li Changlis Wohnung wurde am 29. April 2008 gegen Mitternacht von der Polizei durchsucht. Er und seine Frau Li Lifen waren daher gezwungen, sich zu verstecken, und mussten ihre fünf Jahre alte Tochter Li Weihong bei ihren Großeltern zurücklassen.

Ende 2008 wurden Li Changli und seine Frau in der Stadt Chongqing festgenommen und zu eineinhalb Jahren Zwangsarbeitslager verurteilt. Li Changli wurde in der siebten Abteilung des Zwangsarbeitslagers Xishanping im Bezirk Beibei der Stadt Chongqing, seine Frau in der vierten Abteilung des Shimaping Frauenzwangsarbeitslagers im Bezirk Beibei eingesperrt.

Am 25. Februar 2009 wurde Li Changli von der Polizei der öffentlichen Sicherheit des Bezirks Longquanyi zurückgebracht und anschließend zu weiteren acht Jahren rechtswidrig verurteilt.

Li Changlis Mutter (68) und Vater (73), dessen Hände taub werden, wenn er sich aufregt, mussten großen Druck ertragen und seelisch viel leiden. Sie haben kein Einkommen und müssen sich nun nicht nur um sich selbst und ihre Enkeltochter kümmern, sondern auch noch oft Geld zu Li und Liu in die Zwangsarbeitslager bringen.

Außerdem gingen laut einem Minghui-Bericht Zeng Yi und andere Polizisten aus dem öffentlichen Sicherheitsbüro des Bezirks Longquanyi am 13. Januar 2009 um 10:00 Uhr zu Li Changlis Wohnung, um „Beweismaterial” für die Verfolgung von ihm und seiner Frau zu bekommen. Ohne dass irgendein Erwachsener anwesend war, verhörten sie Li Weihong, die damals fünfeinhalb Jahre alt war. Nach diesem Verhör nahmen sie die Fingerabdrücke des Kindes als „Beweise”. Li Changlis Eltern gingen zum Büro für öffentliche Sicherheit und zum Kindergarten, um eine Erklärung zu fordern. Trotz der Verletzung des Gesetzes zum Schutz der Rechte von Frauen und Kindern und der seelischen Peinigung eines kleinen Kindes gab die Polizei keinerlei Erklärungen dazu ab. Die kleine Weihong ist seit einem Jahr von ihren Eltern getrennt und geht nun in die erste Klasse. Sie schrieb einen Brief an ihre Eltern: „Papa, Mama, ich bin jetzt in der ersten Klasse. Ich vermisse euch, bitte kommt bald nach Hause!”

Weihongs Brief an ihre Eltern


Seit dem 20. Juli 1999 wurden unzählige Falun Gong-Praktizierende verhaftet und eingesperrt. Viele Anwälte weisen darauf hin, dass die Unterdrückung von Falun Gong keine rechtliche Grundlage hat. Die Festnahme, Inhaftierung und Verurteilung von Falun Gong-Praktizierenden stellen kriminelle Taten und Gesetzesübertretungen dar.

21. Oktober 2009