Dozentin rechtswidrig drei Jahre inhaftiert
(Minghui.de) Im Jahr 2002 wurde Frau Yang Yongping rechtswidrig zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe im Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang verurteilt und gefoltert, weil sie Falun Gong praktizierte. Nach ihrer Freilassung aus dem Gefängnis verlor sie ihren Arbeitsplatz an der Universität und kann nun kaum ihren Lebensunterhalt bestreiten. Es folgt ihr Bericht.
"Im April 1995 begann ich mit der Kultivierung von Falun Gong. Bevor ich mit dieser Kultivierungspraktik begann, hatte ich eine schwere Krankheit, obwohl ich noch nicht einmal 40 Jahre alt war. Nach einer Lungenlappenresektion war ich extrem schwach. Ich konnte nicht mehr die anfallende Hausarbeit verrichten und meine normale Lehrtätigkeit nicht mehr ausfüllen. Glücklicherweise fing ich mit der Falun Gong Kultivierungspraktik an. Die Kraft und Großartigkeit von Dafa gaben mit ein neues Leben und ich war wieder voller Lebenskraft.
Nachdem im Juli 1999 die Verfolgung von Falun Gong begonnen hatte, kamen Wang Ming und Wang Yuchen von der Sicherheitsabteilung der Universität zu mir nach Hause und nahmen mich in die Xiangyang Abteilung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Jiamusi mit. Sie erlaubten mir erst um 21:00 Uhr, nach Hause zurückzukehren. Sie sprachen mit mir einzig und allein darüber, ob ich das Praktizieren von Falun Gong aufrechterhalten würde.
Am 20. Juni 2000 kam Wang Ming gegen 16:00 Uhr erneut zu mir nach Hause und nahm mich unter dem Vorwand, Informationen über meine gegenwärtige Situation zu benötigen, wieder zur Xiangyang Abteilung mit. Nachdem Liu Tiejun und Cui Rongli mit mir gesprochen hatten, wurde ich 15 Tage lang eingesperrt. Nach meiner Freilassung degradierte mich die Universität Jiamusi von der Position der Direktorin des Amts für Lehre und Forschung. Außerdem konfiszierten sie meinen Bonus.
Als ich am 28. Januar 2002 eine Klasse von Lehramtsstudenten aus der Gegend von Hejiang lehrte, erwähnte ich, dass ich mich nach den Regeln von Falun Gong kultivieren würde. Ein Student meldete dies dem Vizepräsidenten der Universität Qu Fengyu. Im März 2002 kündigte daraufhin die Universität meinen Lehrauftrag.
Am 11. April 2002 kam gegen 20:00 Uhr ein junger Mann von der Universitätssicherheit zusammen mit vier Polizisten in Zivil (darunter Zheng Baoxin, Wei Wei und Xia Jinghuai) aus der Xiangyang Abteilung der Öffentlichen Sicherheit Jiamusi, um in mein Haus einzubrechen. Nachdem sie meine Wohnung durchsucht hatten, nahmen sie mich in das Internierungslager Jiamusi mit und sperrten mich dort 15 Tage lang ein (ich habe noch den Haftbefehl, der vom leitenden Beamten der Sicherheit namens Wang unterzeichnet wurde). Wan Liansheng aus der Xiangyan Abteilung und Wangming und Han Zhiling aus der Universität Jiamusi waren an meiner Verfolgung beteiligt.
Am 13. April 2002 sagten Zheng Baoxin und Weiwei vor einem Verhör zu mir: „Sobald du sagst, dass du mit dem Praktizieren von Falun Gong aufhörst, können wir sofort zum Essen in ein Restaurant gehen und ich werde dich freilassen, nachdem ich dir ein Essen spendiert habe.” Ich ließ mich nicht zur Aufgabe meines Glaubens bewegen. Nach einer Weile sagte Zheng: „Von nun an wirst du als Kriminelle eingesperrt.” Ich fragte nach dem Grund. Seine Antwort lautete: „Es gibt keinen Grund.” Am 16. Mai zogen sie sich eine Uniform an und verlasen einen so genannten „Haftbefehl”, den ich unterzeichnen sollte. Ich weigerte mich und ermahnte sie.
Das Xiangyang Gericht gab mir die Mitteilung, dass ich meinen eigenen Anwalt haben dürfte. Nachdem ich ihnen erklärt hatte, dass ich mir einen bestimmten Anwalt nehmen würde, hielten zwei Beamte der Xiangyang Staatsanwaltschaft namens Tang und Zhang insgeheim diesen Anwalt davon ab, meinen Fall zu übernehmen.
Am 4. Juni 2002 eröffnete das Xiangyang Gericht in der Stadt Jiamusi die Verhandlung. Der Richter war Han Weixing, die beiden anderen Beamten waren Yu Xuejun und Zhang Haiyan, Gerichtsschreiber war Ji Zhong. Ungefähr ein Dutzend Personen, offensichtlich Angestellte der öffentlich-rechtlichen Sicherheitsorganisationen, saßen bei meiner Verhandlung im Gerichtssaal. In einer Pause sagte Han Weixing: „Sie ist Universitätsprofessorin. Weil sie sich Li Hongzhi [Gründer von Falun Gong] als Lehrer nimmt, sollten wir sie verurteilen, oder?” Daher wurde ich drei Tage später am 7. Juni vom Xiangyang Gericht zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Am 4. September wurde ich in das Frauengefängnis Heilongjiang eingewiesen.
Am 4. September 2002 gegen 11:00 Uhr wurde ich mit den Falun Gong-Praktizierenden Bian Fenglan, Xun Lishan und Dong Lingui in das Frauengefängnis Heilongjiang gebracht. Weil wir uns nicht als Kriminelle betrachteten, ohrfeigte uns die Polizistin Wang Yanli mit einer Zeitschrift mehr als 10 Mal und befahl uns danach, bis 18:00 Uhr in der Hockstellung zu verharren. Jede von uns wurde dann von zwei Wärtern überwacht, die sich bemühten, uns „umzuerziehen”. Wenn wir nicht auf ihre Befehle eingingen, wurden wir bestraft, indem wir in der Hockstellung verharren mussten oder in kleinen Zellen gefoltert wurden. Wir wurden dann einer Gehirnwäsche unterzogen und mussten den ganzen Tag lang so genannte „Unterrichtsstunden besuchen”.
Anfang Februar fingen sie an, uns mindestens 14 Stunden pro Tag hart arbeiten zu lassen. Die Kommunistische Partei Chinas intensivierte die Verfolgung, indem sie der Gefängnisverwaltung Geld zum Bau neuer Gebäude zur Verfügung stellte und die Gefangenen zwang, in der Produktionshalle der Fabrik ebenfalls zu essen und zu leben. Damals lebten in dieser Gefängnisabteilung, in der ich eingesperrt war, über 200 Menschen in einem ca. 2000 qm großen Produktionsraum. Jede Gefangene hatte eine Schlaffläche von nur etwas über 30 cm Breite und einen kleinen Platz, wo sie sich zum Essen hinstellen konnte. Wir mussten Gesicht an Gesicht schlafen. Das war zu der Zeit, als die SARS-Geschichte auf ihrem Höhepunkt war. Wir mussten um 05:00 Uhr morgens aufstehen, um 05:30 mit der Arbeit anfangen, die bis 22:00 Uhr dauerte. Wir hatten nur ein paar Minuten Zeit für das Essen. In einer solch harten Umgebung trat ein Dutzend Dafa-Praktizierender aus Protest in einen Arbeits- und Hungerstreik. Ich wurde in eine kleine Zelle gesperrt, wo man mir Handschellen am Rücken anlegte und meine Füße am Boden angekettete.
Im gleichen Jahr traten wir aus Protest zweimal in einen Arbeits- und Hungerstreik. Die Wärter zwangen uns dann, über einen langen Zeitraum hinweg in der Hocke auszuharren. Im Dezember zerrten sie uns ins Freie und wir mussten ohne warme Kleidung von 08:00 Uhr bis nach 16:00 Uhr im Schnee stehen und durften uns kein bisschen bewegen. Einige Praktizierende wurden gezwungen, bäuchlings auf einem Schneeberg zu liegen. Die Hände einiger Praktizierenden waren in dieser Kälte dunkelblau gefroren, einige hatten Blasen und waren geschwollen und andere verloren das Bewusstsein. Wenn sich jemand nicht ruhig halten konnte und sich bewegte, befahl die Polizei Mithäftlingen, denjenigen zu verprügeln. Wenn wir nachts in die Zellen zurückgekehrt waren, wurden wir fortwährend bestraft, indem wir auf einer schmalen Bank bis 02:00 Uhr morgens sitzen mussten. Wenn wir den Anweisungen der Leitung nicht nachkamen, wurden wir in eine kleine Einzelzelle gesperrt, um dort gefoltert und brutal verprügelt zu werden. Wenn wir spät in der Nacht auf dieser schmalen Bank sitzen mussten und dabei schläfrig wurden und unsere Augen schlossen, stießen sie mit einem dünnen Stock gegen unsere Augenlider und in unsere Nasenlöcher, um uns vom Schlafen abzuhalten.
Einige von uns wurden herausgenommen und mussten ohne Unterbrechung zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr laufen. Wenn wir aufhörten, wurden wir geschlagen und durften nicht auf die Toilette gehen.
Als ich zu drei Jahren verurteilt wurde, war mein Kind noch nicht einmal 17 Jahre alt. Aufgrund des plötzlichen traumatischen Erlebnisses und einer langen Zeit ohne mütterliche Liebe und Fürsorge bekam mein Kind eine schwere Nierenerkrankung und später Urämie. Es musste zwei Jahre lang zur Dialyse, um am Leben zu bleiben.
Nach meiner Freilassung im April 2005 wurde ich von der Universität Jiamusi entlassen. Ich klärte den Universitätspräsidenten, den Personalchef, den Direktor des „Büro 610”, die Parteisekretäre des disziplinarischen Inspektionskomitees, die Parteisekretäre der Schulen für Chemie und Medizin fast 100 Mal über die Zusammenhänge der Verfolgung von Falun Gong auf. Ich erklärte ihnen, dass es vernünftig sei, mich zur Arbeit zurückkehren zu lassen. Ich muss mit einem Gehalt von nur 700 Yuan zurechtkommen und das ist sehr schwierig. Mein Leben ist sehr hart.
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