Über seine persönliche Verfolgung berichtet Herr Jiahe Dong (Landkreis Huili, Provinz Sichuan
(Minghui.de) Herr Jiahe Dong aus der Kleinstadt Xiaying im Bezirk Neidong, Landkreis Huili, autonome Präfektur Liangshan in der Provinz Sichuan, ist ein Falun Gong Praktizierender. Wegen seines standhaften Glaubens wurde er zweimal zu Zwangsarbeitslager verurteilt. In der 4-jährigen Haftzeit erlitt er unmenschliche Folter.
Nachfolgend der persönliche Bericht von Jiahe Dong:
Ich heiße Jihae Dong, bin 50 Jahre alt und lebe in der Kleinstadt Xiaying im Bezirk Neidong, Landkreis Huili. Im Jahr 1998 begann ich mit dem Praktizieren des Kultivierungsweges Falun Gong und profitierte geistig und körperlich sehr davon.
Im Juli 2002 wurden meine beiden Schwestern während des Verteilens von Informationsmaterialien über die wahren Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong im Bezirk Xinfa, Tong`an festgenommen. Die Polizeibeamten traten sie mit den Füßen, zerrten sie ins Auto und fuhren mit ihnen zum Hauptquartier der Stadt. Danach wurden sie zur Polizeiwache von Tong`an und von dort in das Gefängnis von Huili gebracht.
Im Zusammenhang mit der Festnahme meiner Schwestern erließ die Polizei einen Haftbefehl gegen mich. Mein Haus wurde von Beamten der Staatssicherheit rund um die Uhr bewacht und meine ganze Familie stand unter Beobachtung. Es war für mich sehr schwierig, einer Verhaftung zu entgehen. Die Mitarbeiter der Staatssicherheit belästigten meine Familienangehörigen, die sehr unter diesem Zustand litten. Um meiner Familie weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, zog ich von Xiaying weg in die Stadt Panzhihua.
Am Abend des 27. Oktobers 2002, während ich gemeinsam mit anderen Praktizierenden das Fa lernte, hörten wir von draußen den Befehl: „ Macht auf! Wasser kommt durch, wir müssen das überprüfen.” Ein Praktizierender öffnete die Tür und Bolin Zhang und Ping Tian, zwei Mitarbeiter des „Büro 610” (1) von Panzhihua, sowie mehrere Polizeibeamte drangen in die Wohnung ein und nahmen uns fest. Sie durchsuchten die Zimmer, beschlagnahmten unsere Dafa-Bücher, einen Kassettenrecorder und verschiedene andere Materialien. Wenig später schafften sie uns zur Polizeiwache des Ostbezirks. Bei einem Verhör durch die Polizeibeamten wurden wir mehrmals bedroht. Wir verweigerten die Aussage und sagten kein Wort.
Es gab nichts, mit dem sie uns belasten konnten, und trotzdem brachten sie uns ins
Gefängnis.
Am nächsten Tag suchten mich mehrere Mitarbeiter des „Büro 610” auf und nötigten mich, ein Geständnis zu unterzeichnen. Ich verweigerte die Unterschrift mit der Begründung, dass ich kein Gesetz gebrochen hätte. Danach wurde ich von den Beamten so brutal geschlagen, dass ich mehrmals zu Boden fiel. Sie hoben mich wieder vom Boden auf und schlugen mir ins Gesicht, bis mein Mund voller Blut war. Danach brachten sie mich in die Zelle 32.
Am dritten Tag in Haft kam der Leiter des „Büro 610”, Bolin Zhang, mit mehreren Polizeibeamten in meine Zelle. Sie zogen mir eine schwarze Plastiktüte über den Kopf und banden sie so fest um meinen Hals, so dass ich kaum noch Luft bekam. Sie fuhren mich nach Liqin Garden in Panzhihua. Dort legten sie mir Handschellen an und fesselten mich an ein Metallfenster. Ein Polizist schlug mit einem Holzknüppel auf mich, andere traten mit den Füßen auf mich ein und versetzten mir Schläge. Sie riefen:"Wie heißt du? Wo kommst du her?" Wo hast du die Unterlagen her?" Ich beantwortete ihre Fragen mit "Falun Dafa ist gut". Nach diesen Worten schlugen sie noch brutaler zu, so lange, bis ich ohnmächtig zu Boden fiel. Sie gossen kaltes Wasser über mich und als ich aufwachte, setzten sie die Tortur fort und schlugen weiter auf mich ein, bis ich wieder in Ohnmacht fiel. Um Mitternacht weckten sie mich und setzten ihre grausamen Folterungen fort. Meine beiden Hände wurden mit Handschellen gefesselt und an einer Metalltüre befestigt. Sie hängten mich so hoch auf, dass nur noch meine Zehenspitzen den Boden berühren konnten. Selbst unter diesem qualvollen „Aufhängen” setzten sie ihre Schläge fort. Ein Beamter sagte: "Wenn du nicht antwortest, werden wir dich so lange hängen lassen, bis du stirbst. Wir kennen noch mehr Methoden, um mit dir fertig zu werden." Dann schlug man mich wieder entsetzlich, bis ich erneut ohnmächtig wurde. Als ich am nächsten Morgen zu Bewusstsein kam, lag ich auf einem kalten Betonboden, meine Kleidung war durchnässt und mein Körper völlig ausgekühlt. Bolin Zhang und Ping Tian befestigten mich mit Handschellen an einem Stuhl und zwangen mich, bis zum späten Nachmittag zu sitzen. Erst dann durfte ich in die Zelle 32 zurück. Vom 27. bis 29. Oktober 2002 erhielt ich kein Essen und kein Wasser.
Am 27. November 2002 brachten mich Shaoliang Yang und Zifa Wang, Beamte des lokalen Büros zum Schutz der Staatssicherheit des Landkreises Huili, und weitere Polizeibeamte zum Gefängnis Huili. Da ich mich weiterhin weigerte, mit den Beamten zu kooperieren, setzten sie ihre Folter fort. Der Leiter des Gefängnisses in Huili, Zhiqiang Xiong versetzte mir mit einem Maschinengurt so starke Schläge, so dass der Gurt kaputtging. Sie wählten dann ein anderes Folterinstrument, einen dornenbesetzten Knüppel. Mit diesem traktierten sie mich erneut. Mein ganzer Körper war geschwollen und die Haut schwarz und blau verfärbt. Zhiqiang Xiong und ein krimineller Mithäftling namens Xiaoshung hängten mich mit Handschellen an einem Baum. Mit dünnen Stäbchen stießen sie mehrmals in meine Ohren. Die Handschellen waren so eng und die Belastung so groß, dass die Knochen meiner rechten Hand und des Handgelenks herausstanden. Es dauerte sehr lange, bis diese schwere und schmerzhafte Verletzung meiner rechten Hand wieder abgeheilt war. Erst in der Nacht wurde ich vom Baum abgehängt und die Wache Xiaoshun Li schleifte mich in eine Zelle. Dort erlitt ich weitere Schläge von Li Yongkun mehreren anderen Polizisten des lokalen Büros zum Schutz der Staatssicherheit. Li Yongkun schlug mir ins Gesicht und trat mich mit den Füßen. Diese Nacht musste ich der Zelle 3 verbringen.
Am folgenden Tag wurde ich vom dem Beamten des „Büros 610”, Zifa Wang, verhört. Er fragte mich: "Du und deine Schwestern waren in Tong`an, um dort Informationsmaterialen zu verteilen. Wer hat das angewiesen? Wo habt ihr die Materialien her?" Ich antwortete: "Niemand hat uns angewiesen. Wir klären freiwillig über die wahren Tatsachen auf. Haben Sie die Informationen gelesen? Wenn Sie sie lesen, werden Sie erkennen, dass Falun Dafa gut ist!" Zifa Wang begann zu fluchen und stieß mich in eine Ecke des Büros. Er drückte meinen Kopf gegen die Wand und versetzte mir mehrere brutale Schläge und trat auf mich ein. In den folgenden Tagen wurde ich täglich von Zifa Wang unter massiver Gewaltanwendung verhört. Er verlangte von mir, eine Einverständniserklärung zur Zwangsarbeit unterzeichnen. Als ich mich weigerte, diese Erklärung zu unterscheiben, traktierte mich der Polizist Jianli Ma mit einer Eisenkette. Er schlug so lange mit der Eisenkette auf mich ein, bis der ganze Rücken- und Gesäßbereich voller eitriger Blasen war.
Am 2. April 2002 wurde ich zu eineinhalb Jahren Zwangsarbeit im Arbeitslager Xinhua, Provinz Sichuan verurteilt. Im Rahmen der „Umerziehung” im Arbeitslager zwang mich der Beamte Bangying Wang, dass ich die „drei Erklärungen” schrieb, dass ich Falun Gong aufgeben würde. Sie stifteten vier drogenabhängige Mithäftlinge an, mich zu bewachen, und nahmen mir mit Gewalt Fingerabdrücke ab. Jeden Tag musste ich mehr als zehn Stunden schwerste Arbeit verrichten. Ein Jahr später widerrief ich die „drei Erklärungen” und erklärte sie für nichtig. Nach dem Widerruf verlängerte das Arbeitslager die Strafzeit um weitere vier Monate. Ich wurde erst im August 2004 freigelassen.
Im Dezember 2006 wurde ich wieder festgenommen und erneut im Xinhua Zwangsarbeitslager, Provinz Sichuan interniert. Die Gefängniswärter, darunter Xiaogang Zhang, Rui Shen und Jinhui Zhao, wiesen mehrere Drogenkriminelle an, mich zu überwachen und zu schikanieren. Unter ihnen waren Yong Wang und Xi Deyong . Mir wurde über 22 Stunden der Schlaf entzogen. Ich musste mit dem Gesicht zur Wand stehen und durfte mich nicht bewegen. Die Füße schwollen so stark an, dass ich nicht mehr laufen konnte. Dann zwang man mich, 22 Stunden unbeweglich auf einem kleinen Schemel zu sitzen. Immer wieder versuchten sie, mich „umzuerziehen”, und verlangten von mir die „drei Garantieerklärungen”. Ich blieb standhaft und weigerte mich, die Erklärungen zu schreiben. Um ihr Ziel der „Umerziehung” zu erreichen, setzten sie tagtäglich ihre Misshandlungen und Beschimpfungen fort. Diese physischen und psychischen Verletzungen waren kaum zu ertragen. Sie schlugen, traten und beschimpften mich täglich. Da ich mich beharrlich weigerte, die drei oder vier Stellungnahmen zu schreiben, wurde ich eines Tages vom aufsichtshabenden Gefängniswärter Liu zu einem Gespräch in sein Büro zitiert. Er verlangte die „drei oder vier Erklärungen”. Weil ich die Erklärungen nicht abgab, bestrafte er mich mit Schlafentzug. Später ließ er mich für einen Monat in eine sehr schmale Einzelzelle einsperren, in der mich Mithäftlinge 24 Stunden am Tag quälten. Die Wachen vor der Haftzelle sorgten dafür, dass diese schlimmen Schikanen nicht bekannt wurden.
Im August 2008 wurde ich dann freigelassen.
Verantwortliche Personen:
Bolin Zhang, männlich, um die 50, Leiter des „Büro 610” in Panzhihua
Ping Tian, weiblich, ca. 40 Jahre, Polizeibeamtin des „Büro 610” in Panzhihua
Shaoliang Yang, männlich, ca. 45 Jahre, Leiter des „Büro 610” im Bezirk Huili Maohua Pu, männlich, ca. 40 Jahre, Polizeibeamter des „Büro 610”
Zifa Wang, männlich, ca. 40 Jahre, Polizeibeamter des „Büro 610”
Jianlin Ma, männlich, ca.40 Jahre, Polizeibeamter des „Büro 610”
Yongkun Li, männlich, ca. 45 Jahre, Beamter der örtlichen Sicherheitsbehörde, Direktor der Polizeibehörde des Bezirks Huili
Zhiqiang Xiong, männlich, ca. 48 Jahre, Leiter des Haftgefängnisses des Bezirkes Huili
26. Oktober 2009
Anmerkung:
(1) "Büro 610": Ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.
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