Deutsche Menschenrechtsorganisation über die Strafanzeige gegen Jiang Zemin in Spanien (Foto)

(Minghui.de) Das spanische Gericht hat Jiang Zemin, Luo Gan, Bo Xilai, Jia Qinglin und Wu Guanzheng wegen Folter und Genozid an Falun Gong-Praktizierenden angeklagt. Bezüglich dieses Falls wurde der Afrika-Asien-Referent der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) Ulrich Delius interviewt.

Die deutsche Menschenrechtsorganisation „Gesellschaft für bedrohte Völker” hat im April 2002 den ehemaligen chinesischen Parteichef Jiang Zemin, während seines Deutschland-Besuchs wegen Verletzung der Antifolterkonvention, bei der deutschen Generalstaatsanwaltschaft angeklagt. Herr Delius arbeitet bereits 35 Jahre lang für diese Organisation und war einer der Hauptzuständigen für jenen Fall.


Der Afrika-Asien-Referent der GfbV Ulrich Delius

Die GfbV wurde vor 40 Jahren gegründet. Ihr Hauptsitz ist in Göttingen in Deutschland. Sie ist eine von der UNO anerkannte Nicht-Regierungs-Organisation. Die Menschenrechtsfrage in China ist der Schwerpunkt ihrer Arbeit. Sie vertritt die Ansicht, dass Folter in den chinesischen Gefängnissen und bei der Polizei sehr üblich ist, obwohl es in dem chinesischen Zivilprozessrecht steht, dass die Folter verboten ist. Und Jing Zemin unterdrückte viele Gruppen, einschließlich Falun Gong sowie Minderheiten umfassend, weil sie ihren eigenen Glauben haben.

Reporter: Guten Tag, Herr Delius. Was sagen Sie dazu, dass das spanische Gericht fünf chinesische hochrangige Funktionäre einschließlich Jiang Zemin wegen Folter und Genozid an Falun Gong-Praktizierenden angeklagt hat?

Delius: Ich halte das für einen sehr positiven Schritt. Jiang Zemin muss die gesetzliche Verantwortung tragen. „Der Grundsatz der universellen Gerichtsbarkeit” des internationalen Strafrechts wird aus allerlei Gründen sehr selten in verschiedenen Ländern in der Justizpraxis umgesetzt. Und diese Entscheidung des spanischen Gerichts gibt ein gutes Vorbild. Ganz gleich, in welchem Land sich diejenigen befinden, die Menschenrechte mit Füßen treten, und welche politische Position sie haben, man kann gerichtliche Klage gegen sie erheben und sie vor Gericht stellen.

Reporter: Die GfbV hat im April 2002 eine Klage gegen Jiang Zemin wegen Verletzung der Antifolterkonvention bei der deutschen Generalstaatsanwaltschaft erhoben. Warum haben Sie Jiang Zemin angeklagt?

Delius: Wir kennen und beobachten die Verfolgung von Falun Gong seit zehn Jahren. Wir kritisieren immer die schweren Menschenrechtsverletzungen in China und fordern die chinesische Regierung auf, mit der Festnahme und der Folter an Falun Gong-Praktizierenden aufzuhören. Dieser Zustand muss beendet werden. Wir haben viele Berichte über Folterfälle bekommen. Uns ist klar geworden, dass wir dieses Verbrechen auf gesetzliche Weise beenden sollen.

China hat die Antifolterkonvention unterzeichnet. Wenn es sie bezüglich Falun Gong-Angelegenheit verletzt, dann müssen den Verbrechern die gesetzlichen Strafen auferlegt werden. Deswegen haben wir damals bei der deutschen Generalstaatsanwaltschaft eine Klage gegen Jiang Zemin erhoben.

Wir sind eine unabhängige Nichts-Regierungs-Organisation und sprechen für die verfolgten Religionen und Minderheiten. China ist der Schwerpunkt unserer Arbeit, denn die Menschen mit Glauben und die Minderheiten werden in China sehr schlimm verfolgt Deswegen war es für uns sehr wichtig, dieses gesetzliche Vorgehen zu unternehmen.

Reporter: Hatte die chinesische Regierung irgendwelche Reaktion auf Ihre Klage?

Delius: Weil wir Falun Gong, andere Gruppen und Minderheiten öffentlich unterstützen, haben wir viele Konflikte mit der chinesischen Regierung. Sie versucht immer mit allen Mitteln, uns aus der Liste der von der UNO anerkannten Organisationen zu streichen. Wir werden wegen ihrer Störung aber nicht feige, so dass wir unser Ziel aufgeben.

Wenn China solchen Druck ausübt, sollen wir sofort klarstellen, dass es nicht in China ist und dass China sich zurückhalten soll. Solange sich die Menschenrechtslage in China nicht verändert, werden wir nicht nachgeben.

Reporter: Welche Gedanken haben Sie noch bezüglich des Einflusses dieser Endscheidung auf die Kommunistische Partei Chinas (KPCh)?

Delius: China will immer das Ziel erreichen, unsere Ein- und Ausreise zu beschränken. Diese Entscheidung kann mindestens das Ziel erreichen, die chinesischen Beamten zu beschränken, die die Menschenrechte verletzen, frei ins Ausland zu reisen, so dass solche Leute wie Jiang Zemin sich nicht mehr frei im Ausland bewegen können, denn sie stehen vor der Gefahr, vom Gericht vorgeladen zu werden. Sie werden auf viele Probleme stoßen.

Wenn noch mehr Länder Klage gegen Jiang Zemin erheben werden, wird es einen großen Effekt darauf ausüben, so dass er auch in China nicht mehr das tun kann, was er tun will. Die schwarzen Hände der KPCh strecken sich in Übersee immer länger, deswegen sollen wir das verhindern. Wir sollen unsere Politiker veranlassen, so wie wir hoffen, China das noch einmal deutlich zu zeigen.

Reporter: Vielen Dank für das Interview.

Quelle: http://de.clearharmony.net/articles/200912/51381.html