Chinesischer Menschenrechtsanwalt für die Verteidigung von Falun Gong-Praktizierenden zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt (Foto)
(Minghui.de) Nach Augenzeugenberichten wurde am Morgen des 27. November 2009 Herr Wang Yonghang, ein 36-jähriger Anwalt aus Dalian in der Provinz Liaoning, während eines Gerichtsverfahrens im Bezirksgericht Shaekou Dalian unverzüglich zu sieben Jahren Gefängnis für die Verteidigung von Falun Gong-Praktizierenden und „schädigender Umsetzung des Gesetzes" verurteilt.
Rund um das Gerichtsgebäude wurden ca. 40 Polizeibeamte und Sicherheitsmänner stationiert.
Herr Wang Yonghang |
Wang Yonghang arbeitete zuvor in der Liaoning Qianjun Kanzlei. Seit 2007 gab er Falun Gong-Praktizierenden Rechtshilfe, welche durch die Behörden für das Praktizieren von Falun Gong inhaftiert wurden.
Im Mai 2008 wurde Wang Yonghangs Ehefrau, Frau Yu Xiaoyan, die eine Falun Gong-Praktizierende ist, von Polizisten aus Shanghai unrechtmäßig inhaftiert. Er schrieb einen offenen Brief an den Parteichef der Kommunistischen Partei Chinas Hu Jintao und Premierminister Wen Jiabao, in dem er forderte, die Rechtmäßigkeit der seit einem Jahrzehnt dauernden Verfolgung von Falun Gong offen darzulegen und drängte die Behörden umgehend, ihre Fehler zu korrigieren sowie die Freilassung aller illegal inhaftierten Falun Gong-Praktizierenden zu erwirken.
Im Juli 2008 veröffentlichte Wang Yonghang einen detaillierten Artikel im Internet, in dem er die Rechtswidrigkeit des Artikel 300 analysierte - die gesetzliche Grundlage, die oft benutzt wird, um Falun Gong-Praktizierende zu inhaftieren. Er argumentierte, dass der Artikel 300 nicht einmal ein Minimum an Klarheit und Genauigkeit der internationalen rechtlichen Normen erfüllen würde. Außerdem sei es im Grunde unsinnig, weil ein einfaches Ausüben einer Religion oder die Zugehörigkeit zu einer religiösen Gruppe weder die Justiz behindern noch „ die Umsetzung des Gesetzes untergraben" würde, wie es im Artikel 300 dargelegt sei.
Er legte seinen Artikel der Staatsanwaltschaft und dem Obersten Volksgericht vor und forderte diese Behörden dringend auf, ihren Irrtum zu korrigieren, so dass Artikel 300 nicht mehr als Grundlage für die rechtswidrige Verfolgung unschuldiger Bürger, die Falun Gong praktizieren, zur Anwendung kommen könne.
Infolgedessen beendete die Kanzlei den Arbeitsvertrag mit Wang Yonghang und die Behörden annullierten seine Lizenz, als Rechtsanwalt arbeiten zu dürfen.
Am 16. Juni 2009 vertrat er Herrn Cong Rixu, einen inhaftierten Falun Gong-Praktizierenden, vor Gericht und plädierte für seinen Klienten auf nicht schuldig. Dies zog erneut den Zorn des kommunistischen Regimes hervor. Am 4. Juli 2009 drängten sich ungefähr 20 Zivilpolizisten in Wangs Wohnung und nahmen ihn und seine Frau fest. Seine Frau wurde am nächsten Tag entlassen. Wang Yonghangs Mutter, die Ende 70 war, wurde ebenfalls belästigt und bedroht.
Laut Informationsquellen, die eng mit dem Fall zu tun haben, heißt es, dass die Wang Yonghangs Verhaftung unter dem Befehl von Zhou Yongkang ausgeführt wurde. Er ist der Leiter des Zentralen Ausschusses für Politik und Recht, einem Organ, dass die Rechtspolitik und die gesetzgebende Agenda lenkt.
Während er in Einzelhaft gehalten wurde, wurde Wang Yongkang sehr heftig geschlagen, was zu Frakturen in seines rechten Fußgelenks führte. Eines seiner Beine verkümmerte wegen der verspäteten medizinischen Behandlung. Am 10. August 2009, fast einen Monat nach seiner Verletzung, wurde Wang Yongkang für einen operativen Eingriff in ein Krankenhaus gebracht. Während seines Krankenhausaufenthaltes stand er unter strenger Überwachung durch Polizeibeamte der Staatssicherheit. Seine Ehefrau stellte den Antrag, ihn besuchen zu dürfen, dieser wurde jedoch abgelehnt.
Wang Yongkangs Familienangehörigen engagierten zwei Rechtsanwälte, aber die Behörden verhinderten, dass sie sich mit ihrem Klienten treffen konnten und führten an, dass Wangs Fall in nationale Geheimnisse verwickelt sei. Die Behörden versuchten auch, die Rechtsanwälte von der Teilnahme an dem Gerichtsverfahren auszuschließen, aber die Anwälte bestanden darauf, bei der Anhörung anwesend zu sein.
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