Pan Xujun befindet sich im Hongze Lake Gefängnis in der Provinz Jiangsu in einem kritischen Zustand
(Minghui.de) Herr Pan Xujun befindet sich seit 21. Februar 2009 in einem Hungerstreik, um gegen die illegale Inhaftierung im Hongze Lake Gefängnis in der Provinz Jiangsu zu protestieren. Sein Zustand ist kritisch.
Bevor die Verfolgung begann, war Pan Xujun, 43, als Englischlehrer in der Mittelschule des Landkreises Pei, Provinz Jiangsu tätig.
Im Dezember 2000 leitete der Direktor der Kommission für Politik und Recht, Jiang Chaofu, den Befehl an Polizisten weiter, alle Praktizierenden im Landkreis Pei zu verhaften. Pan Xujun wurde verhaftet und zunächst in einem Haftzentrum inhaftiert, später kam er ein Jahr lang in eine Gehirnwäsche-Einrichtung. Pro Tag musste er 35 Yuan bezahlen. Sein Arbeitgeber wurde gezwungen, dem „Büro 610” (1) eine Gebühr zu entrichten und die Gehaltszahlung an Pan Xujun einzustellen.
Am 14. Dezember 2001 entkamen Pan Xujun und zwei weitere Praktizierende namens Herr Wang Xinchun und Herr Cao Houcun der Gehirnwäsche-Einrichtung.
Ende August 2002 wurden die drei Praktizierenden von Polizisten unter der Leitung des Direktors des „Büro 610” im Landkreis Pei, Chen Yong, verhaftet und im Geheimen verurteilt. Pan Xujun wurde zu neun Jahren Gefängnis verurteilt und in das Hongze Lake Gefängnis, Provinz Jiangsu, gebracht.
Im Gefängnis befahlen die Leiter den Gefangenen oft, Falun Gong-Praktizierende zu schlagen und zu beleidigen. Der erste politische Ausbilder, Hu Juqiu, befahl wiederholt den Insassen Bi Dongsheng und Jia Lianggui, Pan Xujun zu schlagen und zu beleidigen. Pan Xujun erlitt schreckliche psychische und körperliche Misshandlungen, weshalb er am 21. Februar 2009 in einen Hungerstreik trat, um gegen die Verfolgung zu protestieren.
Anmerkung:
(1) „Büro 610”: Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.
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