Drei Falun Gong-Praktizierende aus der Stadt Jixi zu hohen Haftstrafen verurteilt
(Minghui.de) Am 10. November 2009, um 09:30 Uhr, führte das Bezirksgericht Jiguan eine Gerichtsverhandlung gegen die Falun Gong-Praktizierenden Herrn Wang Xinchun, Frau Zhong Li und Herrn Liu Xuegang. Das Gericht unterbrach den Prozess um 16:00 Uhr. Vier Anwälte traten als Verteidiger auf. Der Staatsanwalt hatte Schwierigkeiten, auf die lückenlosen Beweise der Verteidigung zu reagieren. Die vorgelegten Beweise des Staatsanwaltes waren fehlerhaft. Obwohl der Fall rechtswidrige Aspekte aufwies, wie gefälschten Unterlagen durch die Polizei, widersprüchliche Beweise, Erpressung von Geständnissen durch Folter und irreführende Auslegung des Gesetzes, umging das Gericht das Gesetz und verurteilte Wang Xinchun zu neun Jahren und Liu Xuegang und Zhong Li zu acht Jahren Haft.
Weil die Familienangehörigen und Freunde der Praktizierenden vor der Gerichtsverhandlung das Gericht dazu aufforderten, stellte das Gericht widerwillig acht Zuschauergenehmigungen aus. Alle anderen Zuschauer der Gerichtsverhandlung gehörten dem lokalen „Büro 610", der Staatssicherheit und der Polizeidienststelle an.
Die Strafverfolgungsbehörden hielten sich nicht an das Gesetz während der angeblichen Durchsetzung des Gesetzes, was tendenziell eine übliche Erscheinung ist, wenn es um Falun Gong geht. In diesem Fall zeigten die Polizisten, die an den Verhaftungen der Praktizierenden beteiligt waren, keine Haftbefehle und keine Dienstausweise, womit sie Paragraph 64 des Strafgesetzbuches der Volksrepublik China missachteten. Nach dem Gesetz darf eine administrative Haft nicht länger als 14 Tage dauern, aber die drei Praktizierenden wurden mehr als 40 Tage inhaftiert. Die Fakten zu den mutmaßlichen kriminellen Handlungen der Angeklagten, die der Staatsanwaltschaft vorlegte, konnten dem Kreuzverhör nicht standhalten.
Nach Eröffnung der Gerichtsverhandlung trug der Staatsanwalt Han Jianli die Anklageschrift vor, in der Wang Xinchun beschuldigt wurde, an einem Kult beteiligt zu sein, der das Gesetz verletzt habe. Der Verteidiger bat den Staatsanwalt, Beweisdokumente vorzulegen, in denen Falun Gong als Kult erklärt wird. Der Staatsanwalt konnte die nicht existierenden Dokumente nicht vorweisen. Der Verteidiger fragte erneut: „Welche Paragraphen des Gesetzes hat Herr Wang verletzt?" Die Staatsanwaltschaft strauchelte. Herr Wang erklärte, dass man ihn gefoltert hatte, um ein Geständnis aus ihm herauszubekommen.
Im Fall von Liu Xuegang und Zhong Li fragten die Verteidiger den Polizisten Sun Weiguo, wie er zwei Praktizierende gleichzeitig verhören konnte, wenn sie sich an verschiedenen Orten befanden. Ein Praktizierender wurde in der Xishan Polizeiwache inhaftiert und der andere im Jixi Haftzentrum. Die Staatsanwaltschaft konnte auf diese Frage nicht antworten. Liu Xuegang berichtete, wie er gefoltert wurde, um ein Geständnis von ihm zu erpressen. Zhong Li wurden hinter ihrem Rücken Handschellen angelegt, anschließend bekam sie Durchfall. Sun Weiguo, der für ihren Fall zuständig war, zwang sie, ein Geständnis zu unterschreiben, in dem er ihr drohte, sie andernfalls nicht zur Toilette gehen zu lassen. Zhong Li unterzeichnete schließlich das Dokument gegen ihren Willen. Beide Angeklagten erklärten, dass ihre Krankheiten und schlechten Gewohnheiten durch das Praktizieren von Falun Gong verschwunden seien. Die Verteidigungsanwälte stellten klar, dass Falun Gong den Menschen Mitgefühl lehrt und dass im chinesischen Gesetz die Glaubensfreiheit verankert sei. Sie forderten die Freilassung der Praktizierenden, weil sie unschuldig seien.
Der Richter ignorierte die wirkliche Sachlage, die bewies, dass die Unschuld der drei Praktizierenden bewies und verurteilte Wang Xinchun zu neun Jahren und Liu Xuegang und Zhong Li zu acht Jahren Haft. Die Angeklagten legten bei einem höheren Gericht Berufung gegen dieses Urteil ein.
Bezirksgericht Jiguan:
Wang Zhaoquan, Präsident: 86-467-2641601
Ma Liping, Direktor des Strafgerichts: 86-467-2727999, 86-13836559790 (mobil)
Tang Jingjie, der verantwortliche Richter in diesem Fall: 86-467-2641636, 86-13945819677 (mobil)
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