Bezirksgericht Dorbod täuschte Herrn Liu Fubin und machte seinen Anwälten Schwierigkeiten
(Minghui.de) Am 28. Januar 2010 hielt das Bezirksgericht Dorbod, Provinz Heilongjiang, die erste Anhörung im „Verfahren” gegen den Falun Gong-Praktizierenden Liu Fubin. Zwei Anwälte, Herr Du und Herr Zhou, sprachen zu seiner Verteidigung.
Liu Fubin, 44 Jahre alt, kommt aus dem Stadtteil Taikang der autonomen mongolischen ethnischen Minderheit in Dorbod in der Stadt Daqing. Er wurde ohne rechtliche Grundlage zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt, weil er Menschen die wahren Hintergründe über Falun Gong und die Verfolgung erzählte.
Am Mittag des 13. Juli 2009 kam Lin Jaiwei, Hauptmann der Staatssicherheitseinheit Dumeng in Daqing mit sechs seiner Leute und Polizisten aus der Gemeinde und dem Chef des Nachbarschaftskomitees, um Liu Fubin zu verhaften. Er wurde ohne rechtliche Grundlage sechs Monate lang inhaftiert. Danach fand eine Verhandlung statt. Seine Familie wollte sich nicht mit der widerrechtlichen Anklage abfinden und beauftragte Rechtsanwälte mit seiner Verteidigung.
Die Zuständigen des Gerichts Taikang und der Staatsanwalt benutzten illegale Methoden, um den Anwälten Schwierigkeiten zu machen und sie davon abzuhalten, sich in die Sache einzumischen. Nach dem Gesetz muss das Gericht den Angeklagten und die Anwälte drei Tage vor Verhandlungsbeginn benachrichtigen. Die Familie und die Anwälte von Liu Fubin bekamen die Mitteilung erst einen Tag davor. Als die Anwälte das Gericht nach der Anklageschrift befragten, verweigerte das Gericht die Herausgabe. Die Anwälte sagten zum Gericht, dass sie Liu Fubin nicht verteidigen könnten, wenn die Anklage nicht angefertigt wäre. Der Gerichtsdirektor musste also den Anwälten die Anklageschrift geben und ihnen erlauben, Liu Fubin zu sehen.
Der Staatsanwalt wollte das gesamte Material nicht zur Verfügung stellen und gab den Anwälte lediglich die Dinge der Polizei von der Wohnungsdurchsuchung von Liu Fubin. Als die Anwälte erneut nach den Aufzeichnungen fragten, sagten die Mitarbeiter im Gericht, dass der Kopierer gerade außer Funktion sei und so mussten die Anwälte die Dokumente per Hand abschreiben. Eine Stunde vor Verhandlungsbeginn bekamen die Rechtsanwälte erst die Hauptschrift durch den Staatsanwalt zu Gesicht. Die Anwälte hatten nicht genug Zeit, um die Dokumente genau zu prüfen und eilten zur Verhandlung.
Während der Verhandlung plädierte Liu Fubin für nicht schuldig. Seine Anwälte verteidigten ihren Mandanten und forderten seine Rechte nach dem Gesetz.
Der Staatsanwalt belastete Liu Fubin mit heruntergeladenem Material von der Minghui/Clearwisdom Webseite und damit, dass er 1000 CDs der Shen Yun Show gemacht habe; zusätzlich habe er Informationsmaterialien und Falun Gong Bücher hergestellt. Der Staatsanwalt wiederholte mehrmals die Bedeutsamkeit der Materialien, die Liu Fubin gekauft hatte und die Menge der CDs, vermied jedoch die Nennung der Inhalte von Shen Yun, den Flyern und Büchern, welche die Schlüsselfrage für die Anschuldigung von Liu Fubin darstellten. Sie spielten keine CD oder lasen aus den Flyern vor, und sie verboten sogar den Anwälten über sie zu reden.
Die Anwälte hoben drei Punkte hervor, in denen der Staatsanwalt das Gesetz verletzte:
1. Verletzung von gesetzlich vorgeschriebenen Abläufen: Das Gericht beachtete nicht die Drei-Tages-Frist bevor die Verhandlung stattfand. Die Benachrichtigung traf am 27. Januar am Nachmittag ein, während die Verhandlung am 28. Januar stattfand.
2. Das Gericht hätte die Shen Yun CDs als Beweisstücke zulassen müssen. Die Anwälte gaben bekannt, dass sie diese nicht gesehen haben und den Inhalt der CDs nicht kennen würden. Wenn sie als Beweise zugelassen sind, müssten sie von der Rechtsabteilung geprüft werden, ob der Inhalt gegen das Gesetz verstoße.
3. Es gab wenig Beweise, ob Liu Fubin tatsächlich Falun Gong Materialien hergestellt oder verteilt hat. Selbst wenn es wahr wäre, wäre es keine Verletzung des Gesetzes, so wie der Staatsanwalt es erklärt hatte.
Huang Yaodong, Oberster Richter des Bezirksgerichts Dorbod: 86-459-3400977 (Büro), 86-13704678888 (Mobil)
Zhong Guoqing, Oberstaatsanwalt: 86-459-3422402 (Büro), 86-13359591001 (Mobil)
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