76-jähriger Falun Gong-Praktizierender starb nach Jahren der Haft durch das chinesische Regime
(Minghui.de) Herr Zheng Bao war ein Einwohner aus dem Bezirk Maonan in der Stadt Maoning, Provinz Guangdong. Er wurde rechtswidrig wegen des Praktizierens von Falun Gong über sechs Jahre lang im Auftrag der chinesischen Regierung inhaftiert. Seine Gesundheit erlitt erhebliche Schäden durch die Misshandlungen während der Zeit seiner Haft. Am 22. Februar 2010 starb er im Alter von 76 Jahren ohne je Gerechtigkeit für seine Misshandlungen erhalten zu haben.
Nachdem die Kommunistische Partei Chinas die Verfolgung von Falun Gong begonnen hatte, verhafteten Beamte des „Büro 610” der Stadt Maoning Herrn Zheng mehrere Male.
Am 18. März 2000 fuhren Herr Zheng und mehrere andere Praktizierende auf ihren Fahrrädern nach Peking, um den Regierungsbeamten mitzuteilen, dass Falun Gong vorteilhaft für China und seine Bevölkerung ist. Auf ihrem Weg hatten sie eine Menge Schwierigkeiten zu bewältigen. Am 8. April 2000 kamen sie in der Stadt Changge in der Provinz Henan an und wurden dort von lokalen Regierungsbeamten verhaftet. Sie wurden in dem lokalen Haftzentrum sieben Tage lang inhaftiert und gezwungen, dort hart zu arbeiten. Später wurden sie zurück in das 2. Haftzentrum der Stadt Maoning gebracht und dort eingesperrt. Herr Zheng wurde im Mai 2000 freigelassen.
Im August 2000 wurde Herr Zheng erneut von Beamten des „Büro 610” der Stadt Maoning und der Abteilung Staatssicherheit verhaftet. Man verurteilte ihn zu einem Jahr Zwangsarbeit und sperrte ihn im Sanshui Zwangsarbeitslager ein. Ein halbes Jahr später gelang ihm die Flucht aus dem Arbeitslager.
Im Januar 2002 verteilte Herr Zheng in der Nongmin Straße in der Stadt Maoning Informationsbroschüren über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong und wurde erneut von Beamten des „Büro 610” der Stadt Maoning verhaftet und zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt. Er kam in das Sanshui Zwangsarbeitslager. Herr Zheng wurde nach sechs Monaten Haft für eine medizinische Behandlung aus dem Zwangsarbeitslager entlassen.
Am 10. Mai 2004 wurden Herr Zheng und zwei andere Praktizierende in ihren Wohnungen von über zehn Polizeibeamten aus der Zweigstelle der Polizeiwache des Bezirkes Maonan verhaftet, einschließlich Huang Xiaohua, Wang Zhenyuan und Li Wenwu. Herr Zheng wurde heimlich in die Gehirnwäscheeinrichtung der lokalen „Bildungsschule für Recht und Gesetz" gebracht. Am 2. Juli verlegte man ihn in das 1. Haftzentrum der Stadt Maoming.
Am 21. Oktober 2004 verurteilte ihn das Bezirksgericht Maonan heimlich zu neun Jahren Haft, ohne seine Familienangehörigen über die Gerichtsverhandlung zu informieren; sie konnten deshalb nicht daran teilnehmen.
Am 10. Januar 2005 wurden Herr Zheng und andere Praktizierende zum 10. Gefängnistrakt des Yangjiang Gefängnisses gebracht. Er wurde 12 Stunden täglich einer Gehirnwäsche unterzogen, in der Falun Gong und sein Gründer diffamiert wurden, und musste täglich Berichte über seine Erfahrungen zu schreiben. Die Täter im Yangjiang Gefängnis waren der Gefängniswärter Cai Xipeng, der stellvertretende Gefängniswärter Du Wentao und Wu Zhanhua sowie die Angestellten des „Büro 610” des Gefängnisses Liang Guanhong und Chen.
Aus reiner Profitgier zwangen die Yangjiang Gefängnisbeamten die Häftlinge harte Arbeit zu leisten. Herr Zheng, in den 70gern, bildete keine Ausnahme. Als unmittelbare Folge verschlechterte sich sein Gesundheitszustand sehr schnell. Er litt unter einem Rückfall an Tuberkulose und lang anhaltendem Fieber. Er erhielt keine angemessene medizinische Behandlung. Obendrein wurde er gezwungen, bis zum Schluss seine tägliche Quote an harter Arbeit zu leisten, wodurch er eine schwere Herzerkrankung bekam. Weil sie seinen Tod befürchteten, entließen ihn die Gefängnisbeamten gegen Kaution für eine medizinische Behandlung. Zuvor jedoch erpressten sie 8.000 Yuan von seiner Familie.
Auf 22. Februar 2010 starb Herr Zheng Bao im Alter von 76 Jahren im Volkskrankenhaus der Stadt Maoning.
6. April 2010
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