Frau Lin Shaona nach Folter in kritischem Zustand; Beamter des Büro 610 lehnte ihre Entlassung aus dem Guangdong Frauengefängnis ab
(Minghui.de) Die Familienangehörigen von Frau Lin Shaona waren sehr besorgt, als sie erfuhren, dass bei ihr während ihres Gefängnisaufenthaltes Brustkrebs diagnostiziert wurde und dieser sich immer weiter ausbreitete. Am Morgen des 4. März begaben sich Frau Lins Ehemann und andere Familienmitglieder zum Guangdong Frauengefängnis, um über ihre Freilassung für eine medizinische Behandlung zu verhandeln.
Frau Lins Familie traf sich mit dem Leiter Jiang des „Büro 610” (Polizei ID Nr: 4455467). Jiang genehmigte ihren Entlassungsantrag nicht, sondern forderte stattdessen von der Familie, eine Vereinbarung zu unterschreiben, dass sich Frau Lin in einem vom Gefängnis bestimmten Krankenhaus einer Operation unterziehen soll. Da die Familienangehörigen nicht wussten, in welchem Zustand Frau Lin war, wollten sie sie und ihren Arzt zuerst sehen, bevor sie eine Entscheidung treffen würden. Leitor Jiang stimmte dem Vorschlag zuerst nicht zu, noch wollte er das Krankenhaus benennen, in welchem Frau Lin operiert werden sollte. Dann drohte er den Familieangehörigen: „Es ist egal, ob sie die Papiere unterschreiben oder nicht. Solange sie der Operation zustimmt, werden wir es ohnehin tun." Frau Lins Ehemann fragte wiederholt, ob er seine Frau sehen dürfe. Schließlich genehmigten ihm die Gefängnisbeamten am Nachmittag einen Besuch bei ihr.
Frau Lin war im Guangdong Krankenhaus der bewaffneten Polizei inhaftiert und befand sich in einem äußerst abgemagerten Zustand. Der Arzt sagte, dass sich der Krebs von Frau Lin bereits ausgebreitet hätte, und eine Operation aus diesem Grund nicht zum Erfolg führen würde. Der Ehemann von Frau Lin forderte, sie gegen Kaution freizulassen, aber Direktor Jiang lehnte diese Forderung ab, und gab somit zu verstehen, dass sie sie noch weiter beobachten wollten.
Frau Lin Shaona kommt aus der Stadt Jieyang, Provinz Guangdong und war bisher ziemlich krank. Ihr Vater war ein erfahrener Arzt der chinesischen Medizin, konnte aber ihre Krankheiten auch nicht heilen. Frau Lin begann 1998 mit dem Praktizieren von Falun Gong und erlangte schnell ihre Gesundheit wieder.
Auf 2. September 2009 ging Frau Lin zum Dorf Shanqian der Gemeinde Xianqiao, Bezirk Rongcheng, um die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong zu erklären. Sie wurde von Polizeibeamten der Xianqiao Polizeiwache illegal festgenommen und dann in das Haftzentrum der Stadt Jieyang gebracht. Während ihrer Haft war es Frau Lins Familie nicht gestattet, sie zu besuchen.
Frau Lins Angehörige durften sie bis zum 5. Januar 2010 nicht sehen. Zu dieser Zeit erfuhren sie, dass das Gericht Rongcheng sie heimlich zu drei Jahren Haft verurteilt hatte. Der Besuch dauerte nur ein paar Minuten und das Treffen war beendet, noch bevor sie konkrete Fragen stellen konnten. Frau Lin legte Berufung gegen die Anklage der Polizeibeamten ein und der Richter des Gerichts gab ebenfalls zu, dass Frau Lin keine kriminellen Handlungen begangen hatte.
Am 21. Januar suchten die Angehörigen von Frau Lin das Gericht Rongchen auf, um ihre Freilassung zu fordern. Später legten die Beamten des Gerichts das Urteil vor. Die strafrechtliche Begründung der Anklage in dem Urteil lautete: „Behinderung der Gesetzesvollstreckung." Die Familienangehörigen fragten das Gericht, welche Gesetzesvollstreckung behindert worden sei. Die Gerichtsbeamten antworteten ausweichend: „Wir werden jetzt und hier nicht über diese Frage sprechen."
Später wurde Frau Lin heimlich in das Guangdong Frauengefängnis (Guangzhou Baiyun Frauengefängnis) gebracht und war dort weiterer Folter ausgesetzt. Die Gefängnisbeamten schickten am 10. Februar ein Schreiben an Frau Lins Familie und informierte sie darüber, dass sie Brustkrebs habe. Daraufhin fuhren die Angehörigen schnell ins Gefängnis, um Frau Lin zu sehen, aber es wurde ihnen nur erlaubt, sie durch eine Glasscheibe zu sehen.
Guangdong Frauengefängnis:
Jiang (Nachname), Direktor des „Büro 610”: 86-20-87413539, Polizei ID NR: 4455467
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