Die Falun Gong-Praktizierenden Frau Shang Xiaoli und ihr Sohn Xie Yu aus Dalian immer noch in Haft, nachdem ihre Verurteilung gescheitert war
(Minghui.de) Die Falun Gong-Praktizierenden Frau Shang Xiaoli und ihr Sohn Xie Yu aus Dalian wurden vor sechs Monaten festgenommen und vor zwei Monaten vor das Bezirksgericht Shahekou gestellt. Der Anwalt verteidigte die beiden Praktizierenden hervorragend, sodass der Richter des Gerichts sprachlos war. Obwohl die Mutter und der Sohn für nicht schuldig in der Strafsache befunden wurden, blieben sie dennoch in Haft.
Xie Yu hatte Falun Gong und die Verfolgung beim Chatten mit Freunden im Internet erwähnt. Daraufhin wurde er am 17. September 2009 an seinem Arbeitsplatz von vier Polizeibeamten der Fuguojie Polizeiwache verhaftet. Die Polizeibeamten gingen auch zu seiner Wohnung und durchsuchten sie nach Materialien über Falun Gong. Der Mutter, Shang Xiaoli, stellten sie die Frage, ob sie auch eine Falun Gong-Praktizierende sei. Sie bejahte und wurde deshalb ebenfalls festgenommen.
Die Mutter und ihr Sohn wurden über sechs Monate in dem Yaojia Haftzentrum der Stadt Dalian inhaftiert. In dieser Zeit versuchten ihrer Familienangehörigen, sie zu besuchen, was ihnen aber nicht gestattet wurde. Die Polizeibeamten erklärten den Familiemitgliedern, dass Shang Xiaoli und Xie Yu zu vier bis sechs Jahren Haft verurteilt werden könnten.
Am 18. Januar 2010 wurden die zwei Praktizierenden in das Bezirksgericht Shahekou gebracht. Ihr Anwalt führte eine starke Verteidigung mit unleugbaren Beweisen durch, während die Staatsanwaltschaft sehr schwache Argumente vorlegte, mit vielen ungerechtfertigten Forderungen. Der Richter war nicht in der Lage, noch weitere Fragen hinsichtlich der Verteidigung zu stellen. Als der Rechtsanwalt beim Richter aufgrund ihrer Umschuld die Freilassung von Shang Xiaoli und Xie Yu forderte, verkündete der Richter, dass der Prozess unterbrochen und das Gericht zehn Tage später ein Urteil verkünden würde. Es sind jedoch mittlerweile zwei Monate vergangen und das Gericht hat weder ein Urteil verkündet noch die beiden Praktizierenden freigelassen.
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