Frau Shi Meiling stirbt während der Haft infolge der Folter
(Minghui.de) Am Nachmittag des 13. März 2009 verhafteten Polizisten vom Gaojia Polizeirevier und der Weibin Bezirkspolizeiabteilung Frau Shi Meiling und ihren Sohn Li Peng in ihrem Haus. Sie wurden fünf Monate lang eingesperrt. Am 24. August wurde ihre Familie benachrichtigt, dass der geplante erste Prozess verschoben worden wäre. Doch am Morgen des 31. August benachrichtigte das Gericht überraschend den Rechtsanwalt von Frau Shi, dass der Gerichtsprozess sofort beginnen würde. Die Familie kam über eine Stunde zu spät zum Gericht und die Türen waren verschlossen. Von Angestellten erfuhren sie, dass andere Gerichtssäle für das Publikum offen seien, aber die Prozesse gegen Falun Gong-Praktizierende seien nicht für die Öffentlichkeit zugelassen und die Personalausweise der Familie müssten überprüft werden.
Am 30. Oktober 2009 verurteilte das Weibin Landgericht Frau Shi Meiling heimlich zu sechs Jahren Gefängnis und ihren Sohn Li Peng zu drei Jahren Gefängnis mit einer Bewährungsauflage von fünf Jahren. Das Gericht benachrichtigte ihre Familie nicht über diesen Prozess. Die Familie erhielt das Urteil am 5. November 2009 und appellierte daraufhin an das Zwischengericht. Die Tochter von Herrn Li Peng war nicht einmal ein Jahr alt. Er wurde am 3. November 2009 freigelassen, während Frau Shi Meiling in der Chencang Bezirksstrafanstalt inhaftiert wurde.
Bei ihrer Verhaftung war Frau Shi Meiling bei bester Gesundheit, im Januar 2010 jedoch war ihr Körper ausgemergelt, sie hatte Schwierigkeiten mit der Atmung und konnte sich weder hinlegen noch aufstehen. Die Strafanstalt beschlagnahmte ihr Zuhause, als man bemerkte, dass sie im Sterben lag. Sie starb am 18. April 2010 um 6 Uhr.
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