NTDTV: Ermittlungen gegen Eutelsat eingeleitet (Fotos)

(Minghui.de) Am 30. Juni 2010 fällte das Pariser Gericht Cour D'Appel de Paris eine Entscheidung hinsichtlich der Klage von NTDTV gegen Eutelsat. Laut der Entscheidung des Gerichtes sollen Maßnahmen für eine Untersuchung ergriffen werden. Das heißt, gemäß den Forderungen von NTDTV werden Experten damit beauftragt, die tatsächlichen Gründe für eine Abschaltung der NTDTV-Sendungen nach China zu ermitteln.


NTDTV hält eine Pressekonferenz vor dem Hauptsitz von Eutelsat in Paris und verlangt von Eutelsat eine sofortige Wiedereinschaltung der Sendungen nach China


In der Nacht vom 16. auf den 17. Juni 2008, einige Wochen vor den Olympischen Spielen in Peking, hatte Eutelsat die Sendungen von NTDTV nach Asien abgeschaltet mit der Begründung, dass eine „technische Störung” vorläge. Eutelsat ist der Satellitenbetreiber des Satelliten W-5, den NTDTV gemietet hat.

Die Organisation Reporter ohne Grenzen (RoG) mit Hauptsitz in Paris gab am 10. Juli 2008 nach ihrer Untersuchung bezüglich dieser Angelegenheit bekannt, dass die Abschaltung keine so genannte Sendestörung, sondern eine politisch motivierte Aktion gewesen sei. Diese unabhängige Untersuchung von dritter Seite bestätigte die Vermutung, dass es sich bei der Abschaltung um keine so genannte „technische Störung” handelte, sondern dass sich Eutelsat aus Interessensgründen der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) gebeugt hatte. Der Drahtzieher dabei ist die KPCh.


Herr Vincent Brossel, Zuständiger der RoG Asien-Abteilung, hält am 6. August 2008 auf einer Pressekonferenz eine Rede


Seit zwei Jahren haben die ehrenamtlichen Mitarbeiter von NTDTV vor dem Gebäude von Eutelsat protestiert und die Mitarbeiter von Eutelsat über die Hintergründe der Abschaltung aufgeklärt. Sie haben eine Klage beim Gericht eingereicht und eine Untersuchung gefordert.

Die Entscheidung des Cour D'Appel de Paris bestätigte, dass NTDTVs Anschuldigungen gegenüber Eutelsat überzeugend seien, wonach die Abschaltung nicht wirtschaftlich, sondern politisch begründet sein soll.

Die Entscheidung des Gerichtes weist zwar darauf hin, dass NTDTV seine Anschuldigung noch nicht bewiesen hätte, doch ist dies nicht wesentlich, denn die von NTDTV geforderte Untersuchung wird die Richtigkeit der Anschuldigung bestätigen.

Daher zog das Pariser Gericht Cour D'Appel de Paris die Entscheidung des Gerichtes Pariser Tribunal de Commerce vom 17. November 2009 zurück, bei der eine Untersuchung abgelehnt worden war. Das Gericht wird einen Experten damit beauftragen, eine Untersuchung gegen Eutelsat einzuleiten.