Verfolgungsfälle im Landkreis Wangdu der Stadt Baoding in der Provinz Hebei
(Minghui.de) Die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden, die von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) im Juli 1999 gestartet wurde, hat sich in den Landkreis Wangdu in der Provinz Hebei ausgebreitet. Eine Gruppe von Falun Gong-Praktizierenden im Landkreis Wangdu verhielt sich gemäß den Prinzipien von „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht” und erhielt durch das Praktizieren von Falun Gong eine guten körperlichen Zustand. Die Verfolgung durch die KPCh besteht darin, die Praktizierenden zu verhaften, rechtswidrig einzusperren, ihre Wohnungen zu durchwühlen und ihre persönlichen Habseligkeiten zu beschlagnahmen. Sobald sich ein empfindliches Datum nähert, werden ihre Familien von den Behörden schikaniert. Speziell während der Zeit der Olympischen Spiele in Peking wurden viele lokale Praktizierende verhaftet, eingesperrt und gefoltert. Unten ist eine Beschreibung von einigen dieser Verfolgungsfälle aufgeführt.
Frau Zhang Rongge, während der Olympischen Spiele verhaftet und eingesperrt
Frau Zhang Rongge ist eine Arbeiterin aus Wangdu. Sie begann mit dem Praktizieren von Falun Gong im Jahre 1999.
Frau Zhang wurde während der Olympischen Spiele in Peking im Juli 2008 verhaftet. Am Nachmittag des 12. Juli brachen zwei Regierungsbeamte, einer namens Xiong Renzao, der andere, dessen Name unbekannt ist, kam aus dem Dorf Dongheibao, in Frau Zhangs Wohnung ein. Mehrere andere Beamte aus der Stadt Chengguan trafen später ein. Sie durchsuchten ihre Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl oder Vollmacht und verhafteten Frau Zhang und deren Ehemann.
Frau Zhangs Ehemann wurde später, nach 24 Stunden Haft, freigelassen. Frau Zhang wurde in Chengguan verhört und dann zu der lokalen Polizeistation gebracht. Zu dieser Zeit waren insgesamt 19 Praktizierende in der Polizeistation inhaftiert. Während der Haft war es den Familienangehörigen der Praktizierenden nicht erlaubt, sie zu besuchen oder ihnen saubere Kleidung zu schicken. Die inhaftierten Praktizierenden waren gezwungen, sich in der Zelle, in der sie eingesperrt waren, zu entleeren. Ebenso waren sie gezwungen, Unterwäsche im Gefängnis zum doppelten Preis zu kaufen.
Die Gefängnisbeamten Wie Zhanguo und Zhang Xiaoli legten die Praktizierenden in Handschellen. Nach 18 Tagen Haft wurden die Praktizierenden in die Hanzhuang Gehirnwäscheeinrichtung gebracht. Frau Zhang Rongge war insgesamt 70 Tage inhaftiert.
Frau Gao Panzhi, in den Sechzigern, während der Olympischen Spiele verfolgt
Frau Gao Panzhi, 67, ist eine Bewohnerin der Ortschaft Fanjia, Landkreis Wangdu. Sie begann 1998 mit dem Praktizieren von Falun Gong.
Während der Olympischen Spiele in Peking, am 12. Juli 2008, brachen mehrere Personen der Bezirksregierung und der örtlichen Polizeistation zusammen mit Dorfbeamten in Frau Gaos Haus ein und durchwühlten es. Sie hatten keine rechtlichen Dokumente oder Durchsuchungsbefehle. Frau Gao wurde verhaftet und nach Chengguan gebracht. Nach 21:00 Uhr wurde sie in die Bezirkshaftanstalt gebracht.
Anschließend beförderte man Frau Gao in die Hanzhuang Gehirnwäscheeinrichtung. Sie wurde für insgesamt zwei Monate eingesperrt.
Frau Zhang Junru mehrmals von der KPCh verfolgt
Frau Zhang Junru ist Rentnerin der Haushaltswaren Company im Landkreis Wangdu. Seit die Verfolgung am 20. Juli 1999 begann, wurde sie von der lokalen Polizei und von Regierungsbeamten verfolgt.
Während in Peking die Olympischen Spiele 2008 stattfanden, gingen die Polizei des Landkreises Wangdu, der Bürgermeister von Chengguan und die örtlichen KPCh Sekretäre, zusammen mit dem Dorfbeamten Zhang Baozhen aus Fanjia und mit Beamten der Pekinger Polizeiabteilung zur Wohnung von Frau Zhangs Sohn, um sie zu verhaften. Obwohl sie nicht zu Hause war, beschlagnahmten die Beamten ihre Falun Gong-Bücher, elektronischen Bücher und andere Informationen über die Tatsachen der Verfolgung.
Am 20. Juli 2009 gingen Beamte der örtlichen Gemeinde zu ihr nach Hause, um sie zu schikanieren.
Frau Tian Minhua festgenommen, inhaftiert und mehrere Male gezwungen, sich einer Gehirnwäsche zu unterziehen
Frau Tian Minhua, 56, ist eine Bewohnerin des Landkreises Wangdu. Sie startete mit der Praxis von Falun Gong im September 1997.
Am 21. September 2001 war Frau Tian in ihrer Arbeitsstelle, als Beamte ihrer Arbeitseinheit dem örtlichen „Büro 610” halfen, sie festzunehmen und in eine Gehirnwäscheeinrichtung zu bringen, wo sie gezwungen wurde, aufrecht mit dem Gesicht zur Wand zu stehen oder nach Befehl in die Hocke zu gehen. Sie bekam kein Essen, ihr wurde verboten, zur Toilette zu gehen und sie wurde in eine Einzelzelle gesperrt. Sie war zu dieser Zeit der einzige Häftling in der Gehirnwäscheeinrichtung. Als sie sich weigerte, mit den Beamten zu kooperieren, packte der Direktor des „Büro 610” Shang Hongzhi sie am Haar und riss es aus. Shang Hongzhi schlug Frau Tian auch ins Gesicht. Der stellvertretende Direktor mit dem Nachnamen Wang befahl ihr, mit dem Gesicht zur Wand zu stehen und ihre „kriminellen Handlungen” zu gestehen. Als Frau Tian ihm erklärte, dass zu glauben keine kriminelle Handlung sei und sich selbst gemäß den Prinzipien von „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht” zu verhalten, sagte Wang zu ihr: „Die KPCh erlaubt dir nicht, Falun Gong zu praktizieren. Aber du tust es immer noch. Das ist gegen die KPCh. Dadurch bist du ein gemeiner Feind für die Menschen. Du bist eine Kriminelle für die Menschen. Du unterliegst der Regierungsdiktatur.”
Im Juni 2004, als Frau Tian zur Arbeit war, ließ Cao Jinyao sie durch mehrere Polizistinnen verhaften und zum örtlichen nationalen Sicherheitsteam bringen. Mehrere Polizistinnen durchsuchten sie. Am Nachmittag des gleichen Tages wurde sie von dem Polizisten Wang Zhenshuang verhört. Später brachten die Polizisten Wang Zhenzhuang und Wang Zhiyong sie in die Haftanstalt des Landkreises Wangdu, wo sie für eine Woche eingesperrt war. Ihre Familie zahlte 3.000 Yuan Geldstrafe und ihre Wohnung wurde durchwühlt.
Während der Olympischen Spiele 2008 in Peking, wurde Frau Tians Wohnung erneut von mehreren Personen durchwühlt, die erklärten, sie seien Beamte des örtlichen nationalen Sicherheitsteams und der örtlichen Polizeistation.
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