Falun Gong Praktizierende widersetzen sich der Verfolgung im Masanjia Zwangsarbeitslager (Fotos)

(Minghui.de) Der gewalttätige Wärter Yu Jiang, rund 37 Jahre alt und untersetzt, Polizeinummer 2108213, ist der Leiter der Sektion Nr. 3 der Abteilung Nr. 1 des Masanjia Zwangsarbeitslagers in der Stadt Shenyang, Provinz Liaoning. Seit September 2008 beteiligte er sich zusammen mit Gao Hongchang, dem Leiter der Abteilung Nr. 1 und anderen Personen aktiv an der grausamen Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden. Er ist der eigentliche Haupttäter, der Falun Gong-Praktizierende sehr brutal foltert und einer der bösartigsten „Gewalttäter“ im Masanjia Zwangsarbeitslager.

Um Falun Gong-Praktizierende zu zwingen, ihren Glauben an Falun Dafa aufzugeben, misshandelte er sie mit verschiedenen Foltermethoden, wie zum Beispiel: Aufhängen, Totenbett, Streckbett, Schocken mit Elektrostäben mit einer Spannung von 800,000 Volt, Schlafentzug, Räuchern und so weiter. Desweiteren erpresste er Geldzahlungen von den Inhaftierten und ihren Familienmitgliedern. Die Summen beliefen sich von einigen tausend Yuan bis zu mehreren zehntausend Yuan.

Falun Gong-Praktizierende widersetzten sich beharrlich der Verfolgung

Die Falun Gong-Praktizierenden blieben trotz der von Yu Jiang angewandten Foltermethoden standhaft bei ihrem Glauben. Der Falun Gong-Praktizierende, Herr Sun Yi, aus der Stadt Xi’an wurde einmal von Yu Jiang so brutal geschlagen, dass sein linkes Trommelfell platzte. Um gegen diese unmenschliche Behandlung zu protestieren, trat Herr Sun in einen Hungerstreik. Anschließend spreizten sie einen Gegenstand in seinen Mund und hielten ihn damit gewaltsam für sieben oder acht Stunden weit offen. Nachdem der Gegenstand entfernt wurde, konnte er für lange Zeit seinen Mund nicht schließen. Yu Jiang hängte Sun Yi desweiteren fünf Tage lang ohne Unterbrechung auf. Außerdem folterte er ihn auf einem sogenannten „Streckbett“. Vom 18. Januar 2010 an bis zum 26. April 2010 fesselte er ihn mehr als drei Monate lang auf einem „Totenbett“. Obwohl sich Herr Sun mehrmals am Rande des Todes befand, widersetzte er sich beharrlich der Verfolgung.

Streckbett

Die Standhaftigkeit und die Unnachgiebigkeit, die Herr Sun während der Verfolgung gezeigt hatte, sowie die Aufrichtigkeit und der Mut der anderen Falun Gong-Praktizierenden, erschütterten sowohl die Wärter als auch die Häftlinge im Masanjia Zwangsarbeitslager sehr stark. Herr Suns Familie nahm sich einen Anwalt. Sie reichten wiederholt Klage gegen die zuständigen Justizbehörden der KPCh ein, um das gesetzlich verankerte Besuchsrecht durchzusetzen. Seine Familienangehörigen suchten auch mehrmals das Arbeitslager auf, um persönlich mit den Wärtern zu sprechen und sie umzustimmen. Zum Schluss ermittelte die zuständige Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen des Arbeitslagers und die Sache nahm eine positive Wende. Die Mitarbeiter des Arbeitslagers bekamen „Druck von oben“ und räumten schließlich den Familienangehörigen ihr Besuchsrecht ein.

Bis sich die Staatsanwaltschaft endlich dazu bereit erklärte, den Fall Sun zu untersuchen, hatte das Masanjia Arbeitslager schon alle Beweise über die Verfolgung vernichtet und einen „ordnungsgemäßen“ Zustand hergestellt. Um sich bezüglich der Foltervorwürfe zu entlasten, brachten die Verantwortlichen des Arbeitslagers eine Person dazu, eine falsche Zeugenaussage unter Meineid zu leisten. Aber gegen Yu Jiang wurde weiter ermittelt. Herr Sun entkam dadurch der Folter des „Aufhängen“. Bis zu seiner Freilassung wurde er nicht mehr gefoltert. Das alles ermutigte auch die anderen Falun Gong-Praktizierenden, ihre Rechte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, zu beanspruchen.

Das hatte zur Folge, dass nicht nur Falun Gong-Praktizierende die Wärter wegen der Misshandlungen anzeigten, sondern auch die normalen Häftlinge (Nicht-Praktizierende), die von den Wärtern ebenso brutal gefoltert wurden. Hier ein Beispiel: Im Oktober 2010 reichte der Häftling Cao Chengyuan eine Klage gegen Yu Jiang und Li Meng ein. Etwas später reichte ein anderer Häftling Yu Zuogang auch eine Klage gegen Yu Jiang bezüglich seiner Misshandlungen im Arbeitslager ein. Die beiden Häftlinge bezeugten außerdem schriftlich, dass der Falun Gong-Praktizierende Sun Yi im Masanjia Zwangsarbeitslager tatsächlich misshandelt wurde.

Herr Lin Yongxu wurde mit „Streckbett“ und Elektroschock gefoltert

Die Mitarbeiter des Zwangsarbeitsbüros der Provinz Liaoning inspizieren am Ende des Jahres die Zwangsarbeitslager und kontrollieren die „Ergebnisse“ bezüglich der „Umerziehung durch Arbeit“. Vor der Jahresinspektion zwangen die Wärter Yu Jiang und andere Wachen Anfang November 2010 alle Falun Gong-Praktizierenden im Arbeitslager, ihre Meinungen über Falun Gong niederzuschreiben. Außerdem mussten sie eine sog. Prüfung (über Falun Gong) ablegen. Der Falun Gong-Praktizierende Herr Lin Yongxu aus der Stadt Yingkou, Provinz Liaoning, sagte zu Yu Jiang, dass er diese Fragen nicht ihrer Aufforderung entsprechend beantworten werde. Noch in derselben Nacht wurde Lin Yongxu von Yu Jiang und Gao Hongchang (Leiter der Abteilung Nr. 1) zusammen mit Wang Hanyu, Wang Fei und den anderen Wärtern mehr als sieben Stunden lang ununterbrochen gefoltert.

Herr Lin Yongxu, um die 40 Jahre alt, absolvierte die Hochschule. Er arbeitete zunächst als Konstrukteur beim Shenyang Flugzeugunternehmen. Jetzt ist er als Ingenieur bei der Gree Elektro-Hausgeräte GmbH in der Stadt Zhuhai, Provinz Guangdong, tätig. Im Februar 2009 besuchten Herr Lin und seine Ehefrau ihre Verwandten in ihrer Heimatstadt in der Provinz Liaoning anlässlich des chinesischen Neujahrs. Bei der Rückfahrt in die Provinz Guangdong mit dem Zug mussten sie in Peking umsteigen. Während dieser Zeit wurden sie von den Polizisten widerrechtlich festgenommen. Herr Lin wurde anschließend rechtswidrig zu zweieinhalb Jahren Zwangsarbeit verurteilt und ins Masanjia Zwangsarbeitslager in der Stadt Shenyang verlegt. Seine Ehefrau Li Sujuan, wurde in die Sanshui Gehirnwäscheeinrichtung in der Provinz Guangdong gebracht.

An einem Tag Anfang November 2010 wurde Lin von Yu Jiang und Wang Hanyu mit einem elektrischen Schlagstock traktiert. Yu Jiangs Elektrostab hatte eine Spannung von 800,000 Volt. Herr Lin wurde am ganzen Körper mehr als zwei Stunden lang ununterbrochen geschockt. Obwohl er damals eine dicke Winterjacke trug, wies sein Körper anschließend viele Brandverletzungen auf. Während dieser Folter machte Yu Jiang seinen Schergen den Vorschlag „wir sollten um Erlaubnis bitten, damit wir ihn töten können.“

Schock mit mehreren Elektrostäben

Es war bereits nach Mitternacht, doch Herr Lin ließ sich nicht bewegen, seinen Glauben aufzugeben. Daraufhin wurde Lin von Yu Jiang mit vier anderen Wärtern und zwei Insassen auf das „Streckbett“ gefesselt. Diese Folter dauerte mehr als zwei Stunden. Das „Streckbett“ ist eine grausame Foltermethode, die oft bei Falun Gong-Praktizierenden angewendet wird. Die vier Gliedmaßen des Opfers werden an vier Eckposten eines Bettes gebunden und so gestreckt, dass der Körper dadurch in die Luft gehoben wird. Diese Folter verursacht außerordentlich starke Schmerzen. Die Handgelenke des Opfers werden in dicke Tücher gewickelt, sodass sich keine äußerlichen Verletzungen zeigen. Wenn das Opfer für lange Zeit in dieser Position verbleibt, renken sich oftmals die Gliedmaßen aus, sodass die Person dauerhafte Behinderungen davon trägt.
Während Herr Lin auf dem „Streckbett“ gefesselt war, misshandelten Wang Hanyu und Wang Fei ihn weiter, um ihm zusätzliche Leiden zuzufügen. Die Räume im Arbeitslager im Winter waren nicht beheizt und sehr kalt, aber die Kleidung von Herrn Lin war aufgrund der heftigen Schmerzen schweißnaß. Als Herr Lin von dieser Folter befreit wurde, konnte er sich nicht mehr bewegen und fiel in Bewusstlosigkeit.
Gegen den Wärter Yu Jiang wurde ermittelt

Die Falun Gong-Praktizierenden und ihre Familienangehörigen reichten beharrlich Klage gegen die Gewalttäter im Masanjia Zwangsarbeitslager ein. Zum Schluss führten sie eine Ermittlung gegen den Wärter Yu Jiang durch. Im Januar 2011 ernannte das Arbeitslager unter Druck den Wärter Wang Hanyu zum so genannten stellvertretenden Leiter der Sektion Nr. 3 und übertrugen ihm die Aufgaben von Yu Jiang.

Ungefähr im April 2011 führte die Disziplinarkommission der Provinz Liaoning, sowie die lokale Staatsanwaltschaft eine Ermittlung gegen Yu Jiang wegen Wirtschaftsverbrechen und Folterverbrechen durch. Bald darauf verlegten sie einen Häftling, der mehrmals von den Wärtern und den anderen Insassen misshandelt wurde. Er stand somit nicht mehr als Zeuge der Anklage gegen Yu Jiang zur Verfügung. Durch dieses Ermittlungsverfahren traute sich Yu Jiang nicht nun mehr, Falun Gong-Praktizierende so schwer zu verfolgen. Ab Juni 2011 fing Wang Hanyu damit an, die Übergriffe gegenüber Falun Gong-Praktizierenden zu untersuchen. Die Wärter und auch die Insassen wagten schließlich nicht mehr, Falun Gong-Praktizierende so schwer zu misshandeln. Zugleich nutzten die Falun Gong-Praktizierenden diese Chance, den Wärtern und den Insassen die wahren Umstände zu erklären, um die Verfolgung zu entlarven.

Im Mai 2011 schrieb ein Falun Gong-Praktizierender einen Artikel, in dem er seine unter Zwang abgegebenen Zugeständnisse während der Folter für nichtig erklärte; er versicherte, dass er Falun Dafa standhaft weiter kultivieren werde. Der Falun Gong-Praktizierende Herr Yang Yun aus der Stadt Haicheng, Provinz Liaoning, erklärte den Insassen immer wieder die wahren Umstände. Als er eine Person davon überzeugen wollte, aus der KPCh auszutreten, wurde er den Wärtern gemeldet. Die Wärter behandelten die beiden Angelegenheiten jedoch nicht so wie früher und waren weit weniger gewalttätig. Das bedeutet, dass durch die Kooperation unter den Falun Gong-Praktizierenden inner- und außerhalb des Zwangsarbeitslagers, durch die Erklärung der wahren Umstände, vor allem durch verschiedene Anklagen gegen die bösartigen Wärter den Übeltaten gegen Falun Gong-Praktizierenden Einhalt geboten wurde.

Falun Gong-Praktizierende setzen sich weiter gegen die Verfolgung ein

In der Zeit von Februar bis März 2011 befanden sich die Falun Gong-Praktizierenden Cheng Xiuchang aus Kreis Qingyuan der Stadt Wushun und Li Lixin aus der Stadt Huludao in der Sektion Nr. 3 im Masanjia Zwangsarbeitslager in Haft. Weil Herr Cheng sich weigerte, die „drei Erklärungen“ zu schreiben, die Häftlingskleidung zu tragen und eine Nahrungsaufnahme ablehnte, wurde er von den Wärtern und den Insassen so massiv geschlagen, sodass er am darauffolgenden Tag ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Danach beauftragte der Wärter zwei Insassen Herrn Cheng rund um die Uhr zu überwachen. Tagsüber wurde Herr Cheng gezwungen schwerste Arbeiten zu verrichten. Am Abend musste er bis 23 Uhr „Stillstehen“. Um gegen die Verfolgung zu protestieren, trat er in einen Hungerstreik. In der Nacht zwang der Wärter Wang Zhuolin ihn, pausenlos mehrere Stunden lang auf der Stelle zu treten. Ein Insasse Zhong Hui ohrfeigte ihn, trat ihn mit den Füßen und drückte seinen Kopf fest gegen eine Wand. Der anwesende Wache ließ ihn gewähren und hielt ihn nicht zurück.
Li Lixin weigerte sich standhaft, die „drei Erklärungen“ zu schreiben. Daraufhin schlug man ihn ins Gesicht und zwang ihn, lange Zeit stillzustehen. Einmal wurde er geohrfeigt, weil er sich weigerte, Lieder mit Gehirnwäschetexten zu singen.

Der Falun Gong-Praktizierende Wang Haihui aus Kreis Heishan, Provinz Liaoning, wurde Ende Juli 2010 aus Masanjia Zwangsarbeitslager freigelassen. Als er Falun Gong Botschaften anklebte, wurde er erneut festgenommen. Am 28. April 2011 wurde er wieder im Masanjia Zwangsarbeitslager inhaftiert. Um gegen die Verfolgung zu protestieren, trat er einen Hungerstreik, worauf er jeden Tag zwangsernährt wurde.

Solange die Verfolgung durch KPCh noch andauert, werden Falun Gong-Praktizierende sich ohne Unterbrechung gegen die Verfolgung einsetzen.