Frau Pan Sujuan und ihre Mann eingesperrt - ihr dreijähriger Sohn hat niemanden, der sich um ihn kümmert
(Minghui.de) Die Falun Gong-Praktizierende Frau Pan Sujuan aus der Provinz Zhejiang wurde in Peking zu Gefängnishaft verurteilt. Vor kurzem wurde sie in das Frauengefängnis der Provinz Zhejiang gebracht. Ihr Sohn, der erst drei Jahre alt ist, lebt nun bei seiner körperlich behinderten Großmutter.
Am 24. Juli 2009 wurde Frau Pan gemeldet, weil sie Shen Yun DVDs beim Morgenmarkt Xiyuan in Peking verteilt hatte. Sie wurde von Beamten der Polizeistation Haidian verhaftet. Weil sie ihren Sohn noch immer stillt, hat das Polizei Unterbüro Haidain sie gegen Kaution vor der Verhandlung für ein Jahr freigelassen. Man benachrichtigte die Polizei von Frau Pans Heimatort, die Polizeiabteilung Wenling, um sie nach Hause zu bringen und ihre Wohnung zu überwachen.
Am 25. Juli 2009 brachten Beamte der Polizeistation Qinglongqiao im Bezirk Haidian Frau Pans Mann, Herrn Ran Fengyun (ebenfalls Praktizierender), dazu, in das Gefangenenlager Haidian zu kommen, um Frau Pans Kaution zu bezahlen. Herr Ran wurde sofort verhaftet und dann in das Zwangsarbeitslager Tumuji in der inneren Mongolei gebracht. Die Abteilung für Recht und Ordnung der Polizeiabteilung Peking verurteilte ihn zu zweieinhalb Jahren Zwangsarbeit.
Am 30. März 2010 schickte die Polizeiabteilung Polizisten in die Stadt Wenling, um Frau Pan abzuholen und nach Peking zu bringen. Danach wurde sie ein Jahr und acht Monate im Gefangenenlager Haidian festgehalten.
Am 21. November 2011 brachte man Frau Pan in das Gefängnis Tianhe in Peking. Eine Woche später, am 28. Novmeber, wurde sie in das Frauengefängnis der Provinz Zhejiang gebracht.
Am 25. Oktober 2011 wurde Herr Ran vom „Büro 610“ des Landkreises Yunyang zurück in sein Heimatort im Landkreis Yunyang, Chongqing, gebracht. Herr Ran wird vom Unterbezirksbüro und dem Gemeinschaftskomitee überwacht. Die Behörden haben ihm befohlen, zuerst eine Erlaubnis einzuholen, wenn er hinausgehen will. Außerdem wurde er bedroht, damit er nicht mit anderen über Falun Gong redet oder Praktizierende im Ort aufsucht.
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