Menschenrechtsanwalt, der Falun Gong verteidigte, in chinesischem Gefängnis misshandelt
Trotz nässender Wunde am Bein wird ihm ärztliche Hilfe verweigert
Berlin/New York (FDI) Ein Menschenrechtsanwalt aus Nordost-China, der im November 2009 zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt wurde, weil er Falun Gong-Praktizierende juristisch vertrat, wurde Berichten aus China an das Falun Dafa-Informationszentrum (FDI) zufolge in Einzelhaft genommen und geschlagen.
Wang Yonghang, ein Anwalt aus der Provinz Liaoning, wird seit April 2010 im Gefängnis Nr. 1 in Shenyang (Abteilung Nr. 18) festgehalten. Quellen aus China berichten, dass am 11. und 12. Oktober 2010 mehrere Gefängniswärter inhaftierte Straftäter aufhetzten, Herrn Wang schwer zu misshandeln. Den Angaben zufolge wurde er anschließend in Einzelhaft gesperrt. Herrn Wang wurde darüber hinaus wiederholt verwehrt zu telefonieren oder sich im Gefängnisladen Artikel für den täglichen Bedarf zu kaufen. Das FDI versucht weitere Details zu diesem Fall zu ermitteln.
Wang wurde Ende 2009 inhaftiert, nachdem er Falun Gong-Praktizierende verteidigt und Briefe veröffentlicht hatte, in denen er die Rechtmäßigkeit der zehn Jahre andauernden Verfolgung der Gruppe in Frage stellte. Insbesondere argumentierte Wang, dass Artikel 300 – die Bestimmung, mit der Falun Gong-Praktizierende am häufigsten inhaftiert werden – nicht die Mindestvoraussetzungen internationalen rechtlichen Standards in Bezug auf Klarheit und Genauigkeit erfüllen würde.
Ironischerweise war Wang wegen eines Verstoßes gegen genau diese Bestimmung beschuldigt worden, die so vage formuliert ist, wie Chinas Staatsgeheimnisgesetze. Sie lässt den Behörden soviel Spielraum, dass im Prinzip jeder chinesische Bürger willkürlich verhaftet werden kann. Wang selbst ist kein Falun Gong-Praktizierender.
Amnesty International berichtete über Wangs Inhaftierung und erklärte ihn zum Gewissensgefangenen (UA 201/2009: Menschenrechtler in Haft ).
„Wang ist ein edler und mutiger Anwalt, der nur deshalb eingesperrt wurde, weil er legale Argumente mittels legaler Kanäle geäußert hat“, erklärt FDI-Pressesprecher Erping Zhang. „Derzeit gibt es über zwei Dutzend Anwälte in China, die Falun Gong-Praktizierende vertreten. Für die Sicherheit von Herrn Wang und zum Schutz seiner Kollegen und Klienten und für die Rechtsstaatlichkeit in China ist es unerlässlich, dass die internationale Gemeinschaft Druck auf die chinesischen Behörden ausübt und seine unverzügliche und bedingungslose Freilassung fordert."
Nachdem es ihnen Monate lang verweigert worden war, konnten Angehörige Herrn Wang am 19. November 2010 und am 17. Januar 2011 endlich besuchen. Die Behörden erlaubten der Schwiegermutter von Herrn Wang ihn zu sehen und Früchte, Kleidung und Baumwollschuhe an ihn zu übergeben. Während des Treffens berichtete Herr Wang ihr, dass sein Bein durch wiederholte Schläge verletzt worden sei und permanent eine Flüssigkeit aussondern würde. Eine angemessene medizinische Versorgung werde ihm verweigert. Berichten zufolge sollen die Ärzte ihm gegenüber geäußert haben, dass er erst im Frühling behandelt werden könne. Das Gefängnispersonal verweigerte der Ehefrau von Herrn Wang ihren Mann zu sehen, mit der Begründung, sie sei eine Falun Gong-Praktizierende.
*Weitere Informationen:*
* FDI-Pressemitteilung: Chinesischer Menschenrechtsanwalt zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er Falun Gong verteidigte (enthält einen zeitlichen Ablauf über Wangs Menschenrechtsarbeit und Inhaftierung)
* “In the Words of Chinese Human Rights Lawyers” (Englisch): Auszüge von Kommentaren, die von Anwälten gemacht wurden, die Falun Gong verteidigten, sowie ein Abschnitt aus Wangs offenen Briefen
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