Staatsanwaltschaft der Stadt Shandong verfolgt die Shao Schwestern
(Minghui.de) Am 24. Dezember 2010 verhandelte das Bezirksgericht Zhenxing in der Stadt Dandong, Provinz Liaoning, rechtswidrig gegen die Praktizierenden Shao Changfen und Shao Changhua. Bei der Verteidigung der beiden Praktizierenden wiesen die zwei Pekinger Anwälte darauf hin, dass diese mit dem Praktizieren von Falun Gong ihre Glaubensfreiheit ausüben würden. Die Glaubensfreiheit sei ein grundlegendes Menschenrecht. Das Gericht konnte die berechtigte Verteidigung der Anwälte nicht bestreiten. So verkündete der Richter eine Verhandlungspause. Zehn Tage später verurteilte das Gericht Shao Changfen und Shao Changhua zu sieben Jahren bzw. vier Jahren Gefängnis, ohne eine weitere öffentliche Anhörung angesetzt zu haben.
Die Schwestern Shao Changfen und Shao Changhua fuhren am 6. September 2010 mit ihrem Motorrad zu einem Besuch ihrer Verwandten im Dorf Tangchi. Als sie sich wieder zur Heimfahrt vorbereiteten, blockierte Dorfchef Wang Baochen die Haustür der Verwandten und verweigerte ihnen die Heimfahrt. Er rief die örtliche Polizeiwache an und forderte Polizisten zur Verhaftung der Schwestern an, während zeitgleich ihre Wohnungen durchsucht wurden. Gegen 22:00 Uhr in der gleichen Nacht wurden beide in der Polizeiwache Dandong eingesperrt und sechs Tage später in das Untersuchungsgefängnis Dandong gebracht.
Staatsanwaltschaft Zhenxing behindert aktiv die Familie und Anwälte der Opfer
Am 14. Oktober 2010 übergaben Agenten der Polizeibehörde des Bezirks Zhenxing und der Polizeiwache Tangchi den Fall gegen die Schwestern an die Staatsanwaltschaft Zhenxing. Ihre Familie beauftragte die Pekinger Anwälte Lan Zhixue und Zhang Chuanli zur Verteidigung der Schwestern. Die Staatsanwaltschaft behinderte die Anwälte auf Schritt und Tritt, als sie den Fall ihrer Klienten untersuchten.
Am 16. November 2010 wollten die beiden Anwälte Einsicht in die Akten erhalten. Die Beamten der Staatsanwaltschaft hinderten sie am Betreten des Gebäudes und gaben vor, dass hochrangige Beamte Inspektionen durchführen würden und sie deswegen am nächsten Tag kommen sollten. Als die Anwälte am darauf folgenden Tag wiederkamen, sagte man ihnen, dass die zuständigen Beamten nicht im Hause seien und es ungewiss sei, wann sie zurück sein würden. Am 23. November reisten die Anwälte nochmals aus Peking zur Staatsanwaltschaft Zhenxing, um die Dokumente einzusehen. Sie wurden informiert, dass die Dokumente an den Polizisten Gao Junhui von der Wache Tangchi zurückgeschickt worden seien. Die Familienmitglieder der Praktizierenden statteten der Wache Tangchi mehrere Besuche ab, um Gao Junhui zu sehen, den sie jedoch nie treffen durften.
Am Morgen des 16. Dezember gingen die Familienangehörigen erneut zur Polizeibehörde Zhenxing. Man sagte ihnen, dass der Fall an die Staatsanwaltschaft Zhenxing zurückgegeben worden sei. Als sie dorthin gingen, um der Angelegenheit nachzugehen, erfuhren sie, dass gegen die Praktizierenden bereits eine Verhandlung stattgefunden habe. Um den 19. Dezember erhielten die Familienmitglieder zwei Telefonanrufe vom Gericht, wo sie informiert wurden, dass die Schwestern am 23. Dezember eine Gerichtsverhandlung hätten. Das Gericht weigerte sich jedoch, einen genauen Zeitpunkt der Verhandlung mitzuteilen.
Am 22. Dezember eilten die Anwälte in die Stadt Dandong. Als sie am Nachmittag bei Gericht ankamen, wurde ihnen mitgeteilt, dass die Verhandlung auf den 24. Dezember verschoben worden sei.
Anwälte argumentieren für die Praktizierenden
Bei Gericht deckten die beiden Anwälte die rechtswidrigen Aktionen der Staatsanwaltschaft auf und wiesen darauf hin, dass nach den Bestimmungen die Organe der öffentlichen Sicherheit nur entscheiden könnten, ob sie die Angeklagten in Untersuchungshaft, Zwangsarbeit oder Gefängnishaft schicken. Dennoch habe die Polizeibehörde Zhenxing die beiden Schwestern 15 Tage lang eingesperrt. Sechs Tage später wurde dann die Strafe auf eineinhalb Jahre Zwangsarbeit und zwei Tage später auf Gefängnishaft abgeändert. Innerhalb von zehn Tagen verkündeten die Beamten der gleichen Person drei verschiedene Richtersprüche. Dies sei ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, dass die Polizei Spott treibe mit juristischen Arbeitsabläufen und machen würde, was sie wolle.
Die Anwälte wiesen darauf hin, dass das Zwangsarbeitskomitee der lokalen Regierung entscheiden würde, ob die Angeklagten Zwangsarbeit verrichten müssten. Die Beamten der Polizeiwache Tangchi hätten nicht die Befugnis zu entscheiden, ob ein Angeklagter der Zwangsarbeit zugeführt werden solle.
Die Anwälte sagten außerdem, dass Falun Gong eine Praktik sei, um die körperliche Gesundheit und die Moral zu verbessern. Wenn man den Nutzen, den man von dieser Praktik habe, weitergeben würde, dann sei dies harmlos und eigentlich sogar förderlich für die soziale Stabilität. Laut Verfassung hätten die Bürger das Recht auf Glaubensfreiheit und Freiheit der Meinungsäußerung. Dies seien grundlegende Menschenrechte, die gesetzlich geschützt werden sollten. An den Handlungsweisen der Schwestern sei nichts Rechtswidriges.
Die Anwälte erklärten, dass die gesamten rechtlichen Vorgehensweisen rechtswidrig seien und forderten, dass die beiden Praktizierenden bedingungslos freigelassen werden sollten.
Richter und Staatsanwalt konnten die Argumentation der Verteidigung nicht widerlegen. Am Ende verkündete der Vorsitzende Richter Tao Zhenhua eine Verhandlungspause bis auf weitere Benachrichtigung.
Die Familienangehörigen der Schwestern warteten darauf, dass sie vom Gericht eine Information über das Datum der nächsten Verhandlung bekamen. 10 Tage später wurden sie jedoch darüber in Kenntnis gesetzt, dass Shao Changfen und Shao Changhua zu sieben Jahren bzw. vier Jahren Gefängnis verurteilt worden seien.
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