Die Verfolgung der Falun Gong-Praktizierenden Sun Fudi aus Dalian
(Minghui.de) Die 57-jährige Falun Gong-Praktizierende Sun Fudi wurde in den letzten zehn Jahren von den Behörden der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) ununterbrochen verfolgt. Sie wurde mehrmals verschleppt und eingesperrt. Besonders im berüchtigten Masanjia Arbeitslager in Shenyan, wo Falun Gong-Praktizierende schlimm misshandelt werden, wurde sie derart gefoltert, dass sie eine Blasenzyste und Bauchwassersucht bekam. Das Arbeitslager wollte die Verantwortung nicht dafür übernehmen und ließ sie frei.
Frau Sun Fudi, gezeichnet durch die schweren Misshandlungen |
Bauchwassersucht infolge der schweren Misshandlungen |
Schwellungen infolge der schweren Misshandlungen |
Verletzungen infolge der schweren Misshandlungen |
Frau Sun Fudi kommt aus dem Dorf Xinglongbao, Gemeinde Jiahe, Stadt Dalian. Nach Beginn der Verfolgung von Falun Gong durch die KPCh ging sie am 20. Juli 1999 für Falun Gong appellieren und wurde deshalb in einer Gehirnwäscheeinrichtung eingesperrt. Seitdem stand ihr Name auf der schwarzen Liste der Behörde.
Im April 2000, als Sun Fudi in einer privaten Fabrik arbeitete, belästigten sie die lokalen Beamten. Frau Sun Fudi erzählte ihnen, dass sie vor der Kultivierung von Falun Gong an mindestens fünf Krankheiten gelitten habe: Ischias, niedriger Blutdruck, Bronchitis, Magenbeschwerden und chronische Erkältungserscheinungen. Damals geriet sie oft in Wut und die ganze Familie bekam keine Ruhe. Seitdem sie 1998 Falun Dafa praktiziere und sich nach den Prinzipien „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht“ richte, seien all ihre Krankheiten geheilt. Sie sei auch gutmütiger geworden und das Familienleben harmonischer. Die Beamten ignorierten diese Tatsachen und brachten sie zur Polizeidienststelle. Ohne gesetzliches Verfahren sperrte man sie für 78 Tage im Untersuchungsgefängnis ein.
Am 11. Mai 2001 wurden Sun Fudi und andere Falun Gong-Praktizierende von Polizisten der Polizeidienststelle Lianshan verschleppt und illegal verhört. Am Nachmittag verschleppten die Polizisten ihre 73-jährige Mutter und ihren Onkel ebenfalls zur Polizeidienststelle, um auf diesem Wege Sun Fudi zu zwingen, auf die Kultivierung von Falun Gong zu verzichten. Die Polizisten sagten, dass sie mit ihrer Mutter gemeinsam nach Hause gehen dürfe, sobald sie die „Garantieerklärung zum Verzicht auf Falun Gong“ schreibe. Sun Fudi lehnte dies ab. Am Abend attackierte der Leiter Zhang Qinghai sie mit einem Elektroknüppel, bis er müde war. Nachdem er ein Glas Wasser getrunken hatte, machte er weiter. Ein anderer Polizist stieß sie auf den Boden, trat seinen mit Füßen auf sie und attackierte sehr lange mit zwei Elektroknüppeln gleichzeitig. Die ganze Zeit waren ihre Hände gefesselt. Als weitere Folter ließ man sie lange Zeit nicht zur Toilette gehen.
Am folgenden Vormittag machten sie ein Video von ihr. Dabei zogen die Polizisten sie an den Haaren und traten sie, so dass sie eine dicke Haarsträhne verlor. Am Nachmittag brachte man sie zur Kriminalabteilung des Polizeibüros und zwei Polizisten verhörten sie abwechselnd ohne eine Pause. Sie ließen sie zwei Tage und zwei Nächte lang nicht schlafen. Am 9. Juli brachte man sie für zwei Jahre ins Umerziehungslager in Dalian.
Am Vormittag des 23. Juni 2009 durchsuchten Regierungsbeamte und Polizisten ihre Wohnung. Viele private Gegenstände wie Computer, Drucker, CDs und Mp3-Player wurden beschlagnahmt. Sie wurde mehr als 50 Tage im Untersuchungsgefängnis in Yaojia eingesperrt. Ihre Familienangehörigen durften sie nicht besuchen.
Am 14. August 2005 wurde sie gesetzwidrig zu zwei Jahren Arbeitslager verurteilt. Im Masanjia Arbeitslager in Shenyang wurde sie brutal gefoltert. Man zwang sie, lange Zeit regungslos zu hocken. Ihr wurden Handschellen angelegt. Die Polizisten ohrfeigten sie und unterzogen sie einer Gehirnwäsche, sie musste sich über Kopfhörer Verleumdungen über Falun Gong anhören.
Im März 2010 bekam sie infolge der Verfolgung eine Blasenzyste und Bauchwassersucht. Um sich der Verantwortung zu entziehen, ließ das Arbeitslager sie am 20. April 2010 frei.
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