Herr Qin Yueming am Tag vor seinem frühzeitigen Tod im Jiamusi Gefängnis brutal zwangsernährt (Fotos)
(Minghui.de) Herr Qin Yueming wurde 2002 verhaftet und während eines Verhörs gefoltert. Man stellte ihn ohne triftigen Grund vor Gericht und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Anschließend wurde er im Jiamusi Gefängnis inhaftiert. Am 26. Februar 2011 starb Herr Qin an den Auswirkungen der Folter und Misshandlungen im Jamusi Gefängnis.
Herr Qin Yueming |
Am 21. Februar 2011 wurden die Praktizierenden Wang Lansheng, Qin Yueming, Fu Yu, Shang Xiping und Yu Yungang in den zweiten Zwangstrainingsbereich gebracht. Am 25. Februar brachten sie die Wachen zur Zwangsernährung in das Gefängniskrankenhaus.
Herrn Qin brachten sie in den Toilettenraum im ersten Stock. Vier Menschen hielten seine Gliedmaßen fest und ein anderer seinen Kopf, während sie ihn auf einen Stuhl festbanden. Die Wachen benutzten eine so genannte Gefäßklemme, um seine Zunge herauszuziehen. Normalerweise wird diese dafür benutzt, um bei einer Operation das Ende eines Blutgefäßes zu verklemmen, damit eine Blutung gestillt wird. Sie mischten Milch und Salz miteinander und zwangsernährten ihn damit. Zum Zeitpunkt der Zwangsernährung waren Yu Yifeng, der Leiter des Zwangstrainingsbereichs; alle Wachen, die dem Team zugeteilt waren, sowie Zhao Wei, der Gefängnisarzt, anwesend. Zwei gefangene Krankenschwestern führten die Zwangsernährung durch, eine von ihnen hieß Yin Hongliang.
Herr Qin schrie vor Schmerzen während und nach der Zwangsernährung. Der Häftling in seiner Zelle konnte die ganze Nacht nicht schlafen und ließ den Gefängnisarzt Zhao Wei kommen. Der sagte: „Wie konnten die Krankenschwestern während der Zwangsernährung seine Lunge durchstechen?“
Demonstration Zwangsernährung |
Herr Qing starb am nächsten Morgen, dem 26. Februar. Seine Familie war bis zu jener Nacht nicht von der Gefängnisverwaltung benachrichtigt worden. Die Gefängniswärter überbrachten seiner Familie die Todesmeldung und behaupteten, dass er eines natürlichen Todes gestorben sei.
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