Frau Huang Ying aus Shanghai zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

(Minghui.de) Frau Huang Ying aus Shanghai wurde am 30. August 2011 vom Gericht Pudong in Shanghai zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Bei der Gerichtsverhandlung am 4. August 2011 stand Frau Huang Ying zum ersten Mal vor dem Gericht Pudong. In der mündlichen Verhandlung lehnte sie den vom Gericht zugewiesenen Anwalt ab und verlangte einen Anwalt ihrer eigenen Wahl, der sie verteidigte. Die zweite Gerichtsverhandlung fand am 17. August 2011 statt. Weder ihre Familienangehörigen noch ihr Anwalt wurden vorher darüber informiert, wo die Gerichtsverhandlung stattfinden sollte. Deshalb erkundigten sie sich an der Informationsstelle, wo der Prozess stattfinden würde. Überraschenderweise gab es darüber keine Aufzeichnung im Computer, aber sie hörten, dass die zweite Gerichtsverhandlung bereits begonnen habe. Nach vielen Bemühungen erfuhren die Angehörigen endlich, wo der Prozess stattfinden sollte.

Im Laufe des Verfahrens gab der Staatsanwalt zuerst an, dass es handfeste Beweise gäbe und der Fall sehr ernst sei. Sein erster Zeuge machte eine Falschaussage. Doch ihr Anwalt wies darauf hin, dass die Anschuldigungen damit nicht bewiesen seien. Frau Huang erklärte dem Gericht auch, dass sie nie Aussagen unterschrieben habe und keine Anschuldigung der Staatsanwaltschaft gegen sie anerkenne. Schließlich fragte sie den Richter, ob sie wegen ihres Glaubens angeklagt werde.

Nach zwei Argumentationsrunden hatte der Staatsanwalt keine Fakten und Argumente mehr. Der Richter war auch sprachlos und sah sich gezwungen, eine Vertagung zu verkünden.

Die dritte Gerichtsverhandlung fand am 30. August 2011 statt. Jedoch wurde das Verfahren im Geheimen abgehalten, ohne eine tatsächliche Verhandlung. Der Richter verkündete nur, dass Frau Huang zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden sei.