Herr Zhao Lianshan und vier weitere Praktizierende unrechtmäßig vom Gericht der Stadt Linzhou, Provinz Henan, verurteilt
(Minghui.de) Fünf Praktizierende wurde vor kurzem unrechtmäßig zu drei bis sechs Jahren Gefängnis verurteilt durch Beamte des Gerichts der Stadt Linzhou, Provinz Henan. Diese Praktizierenden haben kein Verbrechen begangen. Sie verteilten Materialien, die über die wahren Umstände der Verfolgung informieren, und sprachen mit Menschen über Falun Gong und die Verfolgung der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh).
Am 18. Juli 2011 wurden die fünf Praktizierenden Herr Zhao Lianshan, Ping Meihua, Li Xianrui, Qian Haixian und Wang Huiyin verhaftet, als sie im Dorf Tianjiajing, Ort Yuankang, Stadt Linzhou Informationen über Falun Gong verbreiteten. An der Verhaftung waren Beamte der Abteilung für Staatssicherheit der Stadt Linzhou beteiligt.
Beamte des Gerichts der Stadt Linzhou verurteilten die fünf Praktizierenden am 15. November 2011 unter der Anklage „die Strafverfolgung zu unterminieren“. Herr Zhao Lianshan wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, Ping Meihua ebenfalls zu sechs Jahren, Li Xianrui zu vier Jahren, Qin Haixian und Wang Huyin zu je drei Jahren.
Während der Verhandlung machten Herr Zhao Lianshan, Frau Ping Meihua und Herr Li Xianrui die Aussage: „Es ist kein Verbrechen, Falun Gong zu lernen und den Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht zu folgen.“ Als Herr Li Xianruis Sohn die Gerichtsbeamten bat zu erklären, um was für ein Verbrechen das „Unterminieren der Strafverfolgung“ es sich handele, konnte das Gericht dies nicht beantworten.
Die an der Verhandlung der Praktizierenden beteiligten Gerichtsbeamten:
Vorsitzender Richter: Yue Junfeng
Richter: Zhang Wengen
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