Kreisgericht Jianshui verurteilt sechs Praktizierende fälschlicherweise
(Minghui.org) Das Kreisgericht Jianshui in der Provinz Yunnan verurteilte am 22. November 2012 heimlich folgende sechs Falun Gong-Praktizierende: Herrn Ma Xuyong, Frau Wang Hui, Frau Yang Liwen, Frau Zhang Yanyun, Frau Zhang Liyun und Frau Wan Guifen. Sie durften sich bei der Verhandlung nicht selbst verteidigen.
Am 30. November setzte das Gericht dann bei Herrn Ma Xuyong eine Gefängnisstrafe von neun Jahren fest und bei seiner Frau Wang Hui eine vierjährige Gefängnisstrafe. Die vier anderen Praktizierenden wurden jeweils zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Alle sechs Praktizierenden legten bei einem höheren Gericht Berufung ein.
Herr Ma, Frau Wang und Frau Yang waren bei der Industrie- und Handelsbank des Kreises Jianshui angestellt. Man zwang sie, ein Abfindungsangebot anzunehmen, nur weil sie Falun Gong praktizieren. Mit Erlaubnis der Bankleiter He Yonggang und Li Xuemei verhafteten Polizisten der Abteilung für Staatssicherheit am 4. Mai 2012 Herrn Ma, Frau Wang und Frau Yang. Die Polizei konfiszierte einen DVD-Brenner, einen brandneuen Laptop und einiges Bargeld aus der Wohnung von Herrn Ma. Aus Frau Yangs Wohnung konfiszierten die Polizisten ebenfalls einen neuen Laptop, etwas Bargeld und andere Hausratgegenstände.
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