Der Falun Gong-Praktizierende Herr Liang Weisheng zu fünf Jahren Haft verurteilt
(Minghui.de) Der 65-jährige Falun Gong-Praktizierende Liang Weisheng aus dem Bezirk Shunyi, Peking, wurde am 20. Dezember 2011 vom Gericht des Bezirks Shunyi gesetzwidrig zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Als junger Mann war Liang Weisheng als Lehrer tätig. Seit 1988 hatte er die Position des Leiters der Kommission für Wissenschaft und Technologie des Bezirks Shunyi inne. In 1998 begann Liang Weisheng sich im Falun Gong zu kultivieren. Vor seiner Kultivierung litt er an vielen Krankheiten, wie Magenbeschwerden, Halswirbelbeschwerden und schweren Hautentzündungen an den Beinen. Manchmal waren die Beine so stark entzündet, dass er nicht schlafen konnte. Kurz nach Beginn seiner Kultivierung verschwanden alle seine Beschwerden. Außerdem gab er auch das Rauchen und Trinken von Alkohol auf.
Am 26. April 2011wurden Liang Weischeng und seine Frau gegen Abend von Beamten der Staatssicherheit des Bezirks Shunyi und Polizisten der Polizeiwache Renhe von zu Hause verschleppt. Ihre Wohnung wurde die ganze Nacht lang ohne rechtliche Grundlage durchsucht.
Am 27. April 2011 kam Herr Liang in das Untersuchungsgefängnis Nihe. Danach wurde er in den Bereich Nr. 7 der Pekinger Polizeiabteilung verlegt. Circa einen Monat später kam er wieder zurück ins Untersuchungsgefängnis Nihe. Am 3. Juni 2011 wurde er offiziell verhaftet. Am 20. Dezember 2011 wurde er vom Gericht des Bezirks Shunyi unrechtmäßig zu fünf Jahren Haft verurteilt. Vor Gericht machte Herr Liang den so genannten Richtern deutlich, dass jeder das Recht auf Freiheit des Glaubens hat. Es ist kein Verbrechen, Falun Gong zu kultivieren. Es ist auch kein Verbrechen, ein guter Mensch zu sein. Sie haben keinen rechtlichen Grund, Falun Gong-Praktizierende zu verurteilen.
Das Gericht folgte dem Büro 610 und verurteilte Liang Weisheng zu fünf Jahren Haft.
Es wird darauf verwiesen, dass es im chinesischen Originalartikel weitere Angaben zu Personen und Büros gibt, die an der Verfolgung von Herrn Liang beteiligt sind.
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