Resolution des Europäischen Parlaments zu dem Organraub in China

(Minghui.org) Vergangene Woche machten die europäischen Parlamentarier einen großen Schritt für den Schutz der Menschenrechte weltweit. Sie verabschiedeten eine Resolution, die den Organraub an Gewissens-Gefangenen, unter anderem in großem Umfang an Falun-Gong-Anhängern, verurteilt und eine Beendigung fordert. Es folgt der Text der Resolution von der offiziellen Website des Europäischen Parlaments.

(2013/2981 RSP), aktualisiert am 11. Dezember 2013

Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 7. September 2006 (1) und 14. März 2013 (2) zu den Beziehungen zwischen der EU und China, vom 13. Dezember 2012 zum Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt 2011 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (3), vom 16.Dezember 2010 zum Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2009 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (4) und vom 19.Mai 2010 zu der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Aktionsplan im Bereich Organspende und -transplantation (2009–2015): Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten“ (5),

– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 18. Dezember 2012, insbesondere auf Artikel 3 über das Recht auf Unversehrtheit,

– unter Hinweis auf die vom Unterausschuss Menschenrechte veranstalteten Anhörungen vom 21. November 2009, 6. Dezember 2012 und 2. Dezember 2013 und die entsprechenden Aussagen des ehemaligen kanadischen Staatssekretärs für den asiatisch-pazifischen Raum, David Kilgour, und des kanadischen Menschenrechtsanwalts David Matas über die Organentnahme an Anhängern der Falun-Gong-Bewegung, die seit dem Jahr 2000 in China ohne Einwilligung der Betroffenen in großem Umfang betrieben wird;

– unter Hinweis auf das von China am 4. Oktober 1988 ratifizierte Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung,

– gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass in der Volksrepublik China jährlich mehr als 10.000 Organtransplantationen vorgenommen werden und 165 chinesische Organtransplantationszentren dafür werben, dass innerhalb von zwei bis vier Wochen passende Organe gefunden werden können, obwohl in China derzeit kein organisiertes oder wirksames öffentliches System für die Spende oder Verteilung von Organen besteht; in der Erwägung, dass das Organtransplantationssystem in China nicht den Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation im Hinblick auf Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Organe entspricht und dass sich die chinesische Regierung einer unabhängigen Kontrolle des Systems widersetzt; in der Erwägung, dass die freie Einwilligung der Betroffenen nach vorheriger Aufklärung die Voraussetzung für eine ethisch vertretbare Organspende darstellt;

B. in der Erwägung, dass in der Volksrepublik China aufgrund überlieferter Vorstellungen der Anteil der Personen, die in Organspenden einwilligen, äußerst gering ist; in der Erwägung, dass China im Jahr 1984 Bestimmungen umgesetzt hat, nach denen die Organentnahme an hingerichteten Gefangenen erlaubt ist;

C. in der Erwägung, dass die Regierung der Volksrepublik China nicht in geeigneter Weise Rechenschaft über die Herkunft der übermäßigen Anzahl von Organen abgelegt hat, nachdem der ehemalige Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, Manfred Nowak, der kanadische Menschenrechtsanwalt David Matas und der ehemalige kanadische Staatssekretär für den asiatisch-pazifischen Raum, David Kilgour, um entsprechende Informationen ersucht hatten;

D. in der Erwägung, dass Huang Jiefu, Direktor des chinesischen Komitees für Organspende und ehemaliger stellvertretender Gesundheitsminister, auf der Madrider Konferenz über Organspende und -transplantation im Jahr 2010 erklärt hat, dass mehr als 90 % der toten Spendern entnommenen transplantierten Organe von in China hingerichteten Gefangenen stammen und dass ab Mitte 2014 alle Krankenhäuser, in denen Organtransplantationen durchgeführt werden dürfen, keine Organe von hingerichteten Gefangenen mehr verwenden sollen, sondern nur noch Organe, die nach freier Einwilligung gespendet und durch ein neues nationales System zugewiesen wurden;

E. in der Erwägung, dass die Volksrepublik China ihre Absicht bekundet hat, die Organentnahme an hingerichteten Gefangenen bis 2015 schrittweise einzustellen sowie ein computergestütztes Zuweisungssystem für Organe, genannt „China Organ Transplant Response System“ (COTRS), einzuführen, was im Widerspruch zu der Zusage Chinas steht, dass alle Krankenhäuser, in denen Organtransplantationen durchgeführt werden dürfen, ab Mitte 2014 keine Organe von hingerichteten Gefangenen mehr verwenden sollen;

F. in der Erwägung, dass die Kommunistische Partei Chinas im Juli 1999 eine groß angelegte landesweite Verfolgungswelle ausgelöst hat, mit der die geistige Praxis Falun Gong beseitigt werden sollte und die zur Festnahme und Inhaftierung von Hunderttausenden von Falun-Gong-Anhängern geführt hat; in der Erwägung, dass Berichten zufolge auch uigurische und tibetische Gefangene zu Organspenden gezwungen worden sind;

G. in der Erwägung, dass der Ausschuss der Vereinten Nationen gegen Folter und der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung ihre Besorgnis angesichts der Berichte über Organentnahmen an Gefangenen zum Ausdruck gebracht und die Regierung der Volksrepublik China aufgefordert haben, die Rechenschaftspflicht und Transparenz des Organtransplantationssystems zu erhöhen und diejenigen, die für dessen Missbrauch verantwortlich sind, zu bestrafen; in der Erwägung, dass die Tötung von Personen, die wegen ihrer religiösen oder politischen Überzeugung inhaftiert sind, zum Zwecke des Verkaufs ihrer Organe eine ungeheuerliche und nicht hinnehmbare Verletzung des Grundrechts auf Leben darstellt;

H. in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 12. November 2013 China mit Wirkung zum 1. Januar 2014 für drei Jahre in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt hat;

1. bekundet seine tiefe Besorgnis angesichts der anhaltenden und glaubwürdigen Berichte über systematische, vom Staat gebilligte Organentnahmen an Gefangenen aus Gewissengründen in der Volksrepublik China, die ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgen, unter anderem in großem Umfang an Falun-Gong-Anhängern, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung inhaftiert sind, sowie an Angehörigen anderer religiöser und ethnischer Minderheiten;

2. betont, dass es nicht hinnehmbar ist, dass die schrittweise Einstellung der Organentnahme an hingerichteten Gefangenen erst bis 2015 vollzogen werden soll; fordert die Regierung der Volksrepublik China auf, die Organentnahme an gewaltlosen politischen Gefangenen und Angehörigen religiöser und ethnischer Minderheiten unverzüglich einzustellen;

3. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich des Themas der Organentnahmen in China anzunehmen; empfiehlt der EU und ihren Mitgliedstaaten, den Missbrauch bei Organtransplantationen in China öffentlich zu verurteilen und ihre Bürger, die nach China reisen, für dieses Thema zu sensibilisieren; fordert eine umfassende und transparente Untersuchung der Praktiken auf dem Gebiet der Organtransplantation in China durch die EU sowie die strafrechtliche Verfolgung derjenigen, denen eine Beteiligung an solchen ethisch nicht vertretbaren Praktiken zur Last gelegt wird;

4. fordert die Regierung der Volksrepublik China auf, die Anfragen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung und des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über Religions- und Weltanschauungsfreiheit zur Herkunft der zusätzlichen Organe im Zusammenhang mit der Zunahme von Organtransplantationen eingehend zu beantworten und den Sonderberichterstattern zu erlauben, eine Untersuchung über die Praktiken der Organtransplantation in China durchzuführen;

5. fordert die unverzügliche Freilassung aller gewaltlosen politischen Gefangenen in China, einschließlich der Anhänger der Falun-Gong-Bewegung;

6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, der Regierung der Volksrepublik China sowie dem chinesischen Nationalen Volkskongress zu übermitteln.

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1 ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 219.
2 Angenommene Texte, P7_TA(2013)0097.
3 Angenommene Texte, P7_TA(2012)0503.
4 ABl. C 169 E vom 15.6.2012, S. 81.
5 ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 65.

 

Quelle: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=MOTION&reference=P7-RC-2013-0562&language=EN