Stadtgericht Guiyang verurteilt Frau Xing Xiuzhen unrechtmäßig zu acht Jahren Gefängnis
(Minghui.org) Am 12. April 2012 wurde die 75-jährige Frau Xing Xiuzhen aus der Stadt Guiyang, Provinz Guizhou, unrechtmäßig daheim verhaftet. Die Polizei erfand Beweise, um ihr etwas anzuhängen und sie zu acht Jahren Gefängnis verurteilen zu lassen.
Frau Xing weigerte sich, das Urteil anzuerkennen und legte beim Zwischengericht der Stadt Guiyang Berufung ein. Dieses ignorierte jedoch die Tatsachen und erhielt das ursprüngliche Urteil aufrecht.
Unrechtmäßige Verhaftung und Durchwühlen der Wohnung
Frau Xing Xiuzhen wohnt im Garten Longfu im Bezirk Yunyan der Stadt Guiyang. Örtliche Polizisten brachen gegen 20:00 Uhr am 12. April in ihre Wohnung ein. Sie verhafteten sie und beschlagnahmten ihren Computer, Drucker, CD-Brenner, CDs mit Informationsmaterialien über die wahren Umstände der Verfolgung sowie weitere persönliche Besitztümer. Dann wurde sie in die Haftanstalt Baihuashan gebracht.
Vorgetäuschte Verhandlung und ungerechtes Urteil
Frau Xing wurde am 27. September 2012 vor das Bezirksgericht Yunyan gestellt, wo man sie wegen der Herstellung von DVDs mit Shen Yun Performing Arts, „Wir erzählen die Zukunft“, sowie „Neun Kommentare über die Kommunistische Partei“ anklagte. Der Richter verurteilte sie zu acht Jahren Gefängnis. Sie legte beim Zwischengericht der Stadt Guiyang Berufung ein, welches bei der zweiten Verhandlung das ursprüngliche Urteil aufrechterhielt.
Gerichtsbeamte verstoßen gegen die Verfassung und das Gesetz
Die Verfassung der Volksrepublik Chinas besagt: „Die Bürger der Volksrepublik China haben das Recht auf Religionsfreiheit“ und „Die Bürger haben das Recht auf die Freiheit der Rede, der Versammlung, der Koalition, von Straßenumzügen und Protestdemonstrationen.“
Falun Gong-Praktizierende erstellen und verteilen Informationsmaterialien für die Öffentlichkeit um die wahren Umstände der Verfolgung zu erklären, damit die Menschen nicht von der staatlichen Propaganda durch die Medien in die Irre geführt werden. Die Aktivitäten der Praktizierenden stimmen mit der Verfassung überein und sind damit keine Verbrechen. Das Verhalten der Beamten des Bezirksgerichts Yunyan und des Zwischengerichts der Stadt Guiyang folgt nicht der Verfassung und dem Gesetz.
Die Gerichtsbeamten sollten ihr Urteil korrigieren und Frau Xing freilassen.
Frau Xing sagte, sie werde weiterhin Berufung einlegen, bis die Verfolgung ein Ende hat.
Namen und Kontakt-Informationen:
Bezirksgericht Yunyan:
Zheng Weidong, Xu Jie, und Gao Hui
Zwischengericht der Stadt Guiyang:
Lin Zhuping, Dai Zhengrong, Shan Changhong
Bezirksgericht Yunyan: +86-851-6774315
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