Urteil zu Zwangsarbeit auf Gefängnisstrafe abgeändert
(Minghui.org) Seitdem das chinesische Regime verkündete, dass es in diesem Jahr das Zwangsarbeitssystem auflösen wird, hat sich die Verfolgung von Falun Gong nicht gemindert, sie wurde im Gegenteil sogar noch verschlimmert. Es werden nun weniger Praktizierende mit Zwangsarbeit bestraft, stattdessen werden sie aber zu längeren Gefängnisstrafen verurteilt. Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) veranstaltet also eine Show, indem die Praktizierenden nicht mehr ohne Rechtsweg eingesperrt werden, doch die Verfolgung wurde nicht weniger und die Gerichte vertuschen sie.
Über ein Jahrzehnt unschuldige Menschen zu Zwangsarbeit verurteilt
Die KPCh übernahm das Zwangsarbeitslagersystem von der Sowjetunion. Es war eine befremdliche Angelegenheit, die nicht von der Verfassung genehmigt wurde. Ab dem Zeitpunkt ihrer Umsetzung diente sie der KPCh bei ihren vielen politischen Bewegungen. Die Menschen wurden mit Zwangsarbeit bestraft, ohne dass es durch normale rechtliche Kanäle ging. Dies stellt eine Verletzung der Menschenrechte dar und wurde von der internationalen Gemeinschaft verurteilt.
Das Zwangsarbeitslagersystem wurde nach einem Beschluss des Staatsrats im Jahr 1957 eingerichtet. Es war eine Verwaltungsvorschrift, wurde jedoch nicht vom nationalen Volkskongress genehmigt, das heißt, dass sie nicht legal ist. Diese Vorschrift steht im Widerspruch zur Verfassung, zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und zum Verwaltungsstrafrecht. Sie erhöht die Macht der Polizeibehörden und schafft eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Korruption wie Erpressung und Bestechung. Außerdem entstanden daraus viele Ungerechtigkeiten.
Während der politischen Kampagnen der Kommunistischen Partei Chinas wurde das Zwangsarbeitslagersystem allerdings für diejenigen an der Macht eine bequeme Möglichkeit jegliche Feinde zu unterdrücken. Das chinesische Regime verkündete offiziell, dass seit 1957 insgesamt 3,5 Millionen Menschen in dem Zwangsarbeitssystem bestraft wurden. Internationale Menschenrechtsgruppen gehen jedoch von einer viel höheren Zahl aus. Das Zwangsarbeitslagersystem der KPCh wurde zum berüchtigtsten Bestrafungssystem weltweit und wird weithin von der internationalen Gemeinschaft verurteilt.
Nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong erhielten alle Regierungsebenen vom Büro 610 die Anweisung, Falun Gong-Praktizierende rechtswidrig mit Zwangsarbeitslager zu bestrafen. In der Stadt Linyi in der Provinz Shandong wurden daraufhin mehr als 400 Praktizierende zu Zwangsarbeitslager verurteilt. Hunderttausende Praktizierende im ganzen Land wurden in den letzten 13 Jahren zu Zwangsarbeit geschickt. In jenen landesweit verstreuten Lagern werden die Praktizierenden brutal gefoltert und viele starben infolge dessen. Einige Praktizierende wurden mehrmals zu Zwangsarbeit geschickt und einige wurden auch noch zu Gefängnis verurteilt.
Herr Gong Peijian ist ehemaliger Angestellter des Lebensmittel- und Ölgesellschaft des Kreises Mengyin in Shandong. Seit dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999 wurde er drei Mal zu Zwangsarbeit und einmal zu Gefängnis verurteilt. Im März 2000 verurteilte ihn das Büro 610 des Kreises Mengyin zu drei Jahren Zwangsarbeit und er wurde in das Zwangsarbeitslager Wangcun gebracht. Im Mai des gleichen Jahres wurde er unter besonderen Umständen freigelassen. Nach seiner Freilassung begab er sich wegen Arbeit nach Shanghai. 25 Tage später wurde er jedoch von der Polizeiwache Shanghai festgenommen und wieder in den Kreis Mengyin zurückgebracht. Dann verurteilte ihn die Polizeibehörde des Kreises Mengyin erneut zu drei Jahren. Am 4. August 2004 wurde Herr Gong wieder festgenommen und seine Wohnung durchsucht. Er wurde mehr als vier Monate eingesperrt, bevor er zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Dann brachte man ihn in das Gefängnis Tai’an in Shandong. Am Morgen des 26. August 2010 verhaftete ihn die Staatssicherheitsabteilung Mengyin. Nach ein paar Tagen Folter wurde er wieder zu Zwangsarbeit verurteilt. Außerdem haben die Beamten des Kreisbüros 610 Mengyin Herrn Gongs Rente zurückbehalten.
Urteilsänderung von Zwangsarbeit zu Gefängnis wird zu einem wachsenden Trend
Wegen der Verurteilung durch inländische und internationale Medien verkündeten die chinesischen kommunistischen Behörden vor kurzem die Auflösung des Zwangsarbeitssystems in diesem Jahr. Berichten zufolge fing die Regierung der Provinz Yunnan damit an, das Zwangsarbeitssystem zu beenden und die städtische Regierung Guangzhou wird bald nachziehen.
Die Lage verbesserte sich jedoch nicht. Kein einziger Praktizierender wurde freigelassen. Viele Praktizierende wurde zu langen Gefängnisstrafen verurteilt, nachdem die Behörden den „Rechtsweg“ einschlugen. Die Beamten in den Arbeitslagern und Untersuchungsgefängnissen haben ihre Anstrengungen zur „Umerziehung“ der Praktizierenden verstärkt. Örtliche Polizisten im ganzen Land nehmen immer noch Praktizierende fest und klagen sie des Verbrechens der „Unterminierung des Gesetzesvollzugs durch eine Kultorganisation“ an. Laut Minghui-Berichten von Januar bis Februar dieses Jahres wurden mehr als 100 Praktizierende festgenommen und ihre Wohnungen wurden durchsucht. Viele von ihnen befinden sich nun in Untersuchungsgefängnissen und warten auf ihr Urteil.
Beispielsweise wurden am 6. Januar 2013 Frau Jiang Shuying, Frau Lin Guoling, Frau Feng Cuirong und Frau Sun Qianjing aus der Stadt Qixia, Shandong, in das Frauengefängnis Jinan gebracht. Im Dezember 2012 wurden Herr Lin Guojun und Herr Feng Yunxue aus Qixia in das Gefängnis der Stadt Yantan beziehungsweise in das Gefängnis der Stadt Jinan gebracht. Wegen ihres hohen Blutdrucks wurde dort jedoch ihre Aufnahme verweigert und nun befinden sie sich im städtischen Untersuchungsgefängnis Qixia.
Am 17. Januar 2013 wies das örtliche Büro 610 das neue Bezirksgericht Shenbei in der Stadt Shenyang an, die Praktizierenden Frau Niu Guifang, Frau Qu Lihong, Frau Zhou Fenglan und einen männlichen Praktizierenden, dessen Name nicht bekannt ist, zu verhandeln. Alle vier bestritten die Anklagen gegen sie und forderten die bedingungslose Freilassung. Die Verhandlung musste abgebrochen werden.
Frau Bai Ruifang, eine Bewohnerin der Stadt Xinzhou, Provinz Shanxi, fing 2004 mit dem Praktizieren von Falun Gong an und wurde danach gesund. Am 4. September 2012 wurde sie von drei Polizisten auf ihrem Nachhauseweg verhaftet. Am 30. Januar 2013 wurde sie zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, sie reichte Berufung ein.
Am 4. Februar 2013 veranstalteten die Beamten des Bezirksgerichts Aimin in der Stadt Mudanjiang, Provinz Heilongjiang, heimlich gegen die Praktizierenden Frau Han Xiufang, Herrn Gong Chengge, Frau Liu Chunlan, und Herrn Sun Fa Anhörungen im Untersuchungsgefängnis Mudanjiang. Als ihre Familien beim Gericht nachfragten, warum sie über diesen Anhörungstermin nicht informiert wurden, wurde ihnen als Grund mitgeteilt, dass sie Falun Gong-Praktizierende seien.
Am 26. Februar 2013 fragten Verwandte von Frau Yu Lifeng Wang Meng, einen Beamten beim Gericht Xinmin in der Stadt Xinmin, Provinz Liaoning, wann ihre Anhörung sein werde. Wang zögerte und konnte keinen exakten Termin nennen. Er berichtete ihnen, dass das Urteil bereits verkündet worden sei und der Fall nun beim Mittleren Gericht Shenyang liegen würde. Das Gericht Xinmin verurteilte Frau Yu ohne Anhörung zu sieben Jahren Gefängnis.
Frau Huang Yujie, eine Bewohnerin des Bezirks Lubei, Stadt Tangshan, Provinz Hebei, wurde kürzlich zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Am 10. Februar 2013 wurde sie in das städtische Frauengefängnis Shijiazhuang gebracht. Ihre Eltern konnten den Stress nicht aushalten und mussten beide ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Herr Zhao Xidong ist Bewohner der Stadt Harbin. Das Bezirksgericht Nangang der Stadt Harbin und das mittlere Gericht Harbin verurteilten ihn zu vier Jahren Gefängnis. Am 27. Februar 2013 wurde er in das Gefängnis Hulan verlegt.
Das Kreisbüro 610 Donghai, die Staatsanwaltschaft Donghai und das Gericht Donghai veranstalteten wegen Frau Wang Mingxiang aus der Stadt Linyi, Provinz Shandong, und wegen Frau Yu Peiling aus Peking drei Anhörungen. Sie verurteilten die Frauen zu drei beziehungsweise vier Jahren. Nach der Verhandlung befragten die Anwälte den Staatsanwalt, der erklärte, dass er die Dinge so machen müsse, auch wenn es keine rechtlichen Grundlagen geben würde. Beide Praktizierende legten beim mittleren Gericht der Stadt Lianyungang Berufung ein.
Die Partei ist immer noch korrupt und bösartig
Die Menschen weltweit wissen jetzt über die Verfolgung von Falun Gong Bescheid. Obwohl die KPCh das Zwangsarbeitslagersystem auflösen wird, ist die Partei immer noch korrupt und bösartig. Das Urteil einer Person von Zwangsarbeit auf Gefängnishaft abzuändern, bedeutet nur, dass der Ort geändert wird, an dem das Opfer verfolgt wird. Während der über 50 Jahre Herrschaft beging die KPCh unzählige Verbrechen gegen ihre eigenen Bürger: 80 Millionen unnatürliche Todesfälle, das Massaker vom 4. Juni, viele Millionen von Zwangsabtreibungen, der Tod von unzähligen Falun Gong-Praktizierenden, der Organraub von lebenden Falun Gong-Praktizierenden usw.
Die Verbrechen der KPCh sind unverzeihlich und diejenigen, die sich daran beteiligt haben, werden bestraft werden. Die KPCh muss beseitigt werden.
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