Schadensersatzforderung für verstorbenen Praktizierenden beim chinesischen Verfassungsgericht angenommen (Foto)
(Minghui.org) Am 28. August 2014 wurde beim Verfassungsgericht eine Schadensersatzforderung für den unrechtmäßigen Tod des Herrn Li Zhiqin (李志勤), einen Falun Gong-Praktizierenden, registriert. Herr Li war innerhalb eines Tages nach seiner Festnahme am 12. September 2007 verstorben. Der Fall wurde am 1. September 2014 einem kollegialen Richtergremium zugewiesen; sie haben 184 Tage Zeit, um eine Entscheidung zu treffen, so steht es auf der Webseite des Gerichts.
Herr Li Zhiqin verstarb am 12. September 2007 in Polizeigewahrsam |
Dies ist das erste Mal, dass ein chinesisches Verfassungsgericht einen Schadensersatzanspruch für einen verstorbenen Falun Gong-Praktizierenden akzeptierte.
Die Familie und ihre Anwälte hatten seit dem Jahr 2012 bei verschiedenen Justizebenen Klagen eingereicht.
Das Kammergericht in der Provinz Hebei hatte die Klage abgewiesen, als sie den Fall im Jahr 2013 anhörten und zwar ohne eine Verhandlung oder Ermittlung. Die Entscheidung wurde Berichten zufolge aufgrund von Anweisungen des Komitees für Politik und Recht in Hebei gefällt.
Lis Sohn, Herr Li Guang (李光), der die Beschwerde eingereicht hatte, wurde festgenommen und einen Monat lang in der Gehirnwäsche-Einrichtung Xingtai eingesperrt. Offiziell ist diese Einrichtung als „Rechtserziehungsanstalt Xingtai“ bekannt. Er wurde davor gewarnt, gegen die Entscheidung des Gerichtes Berufung einzulegen.
Entschlossen für seinen Vater Gerechtigkeit zu fordern, reichte Herr Li im März dieses Jahres beim Verfassungsgericht Beschwerde ein. Bald danach erhielt er einen Anruf von der Staatssicherheitsabteilung im Landkreis Jin, Hebei. Der Anrufer sagte: „Wollen Sie weiterhin ein gutes Leben führen? Wenn ja, dann hören Sie auf, hier rumzumachen!“
Lesen Sie auch die folgenden Artikel zu diesem Fall:
http://de.minghui.org/artikel/65017.html
http://de.minghui.org/artikel/42320.html
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