Gymnasiallehrerin wegen ihres Glaubens an Falun Gong unrechtmäßig angeklagt

(Minghui.org) Frau Wang Xiuping ist 51Jahre alt. Sie praktiziert Falun Gong und war Lehrerin an der der Agrar-Universität Shandong angegliederten Highschool. Am 10. Oktober dieses Jahres wurde sie angeklagt und vor Gericht gestellt. Ihre Verteidiger, zwei Menschenrechtsanwälte, plädierten auf nicht schuldig. Der Gerichtsprozess dauerte eine Stunde und 45 Minuten und endete ohne Urteil.

Der einzige „"Beweis“" der von der Staatsanwaltschaftvorgebracht wurde, war ein kurzes Video, auf dem eine Frau zu sehen ist, die Flyer auslegt. Weder ihr Gesicht noch der Inhalt der Flyer waren zu erkennen.

Frau Wangs Anwälte verwiesen darauf, dass es laut der chinesischen Verfassung, den chinesischen Gesetzen und dem internationalenm Recht kein Verbrechen ist, Falun Gong zu praktizieren. Sie widerlegten den gegen Frau Wang vorgebrachten „"Beweis“". Gleichzeitig forderten sie ihre bedingungslose Freilassung, selbst wenn sie, wie behauptet wurde, Materialien über Falun Gong verteilte hätte.

Die Anwälte machten deutlich, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Artikel 251 des chinesischen Strafgesetzes verstoßen hat. Der Artikel 251 untersagt staatlichen Behörden, den Bürgern die verfassungsmässig garantierte Glaubensfreiheit zu entziehen.

In ihrer eigenen Verteidigungsrede stellte Frau Wang die Frage: „"Ist es falsch, den Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht zu folgen, um ein guter Mensch zu sein?" Sowohl der Richter als auch der Staatsanwalt hatten darauf keine Antwort.

Mehr als 20 Mitarbeiter des Komitees für Politik- und Recht, des Büros 610 und der Staatsanwaltschaft waren anwesend. Zwei Familienmitglieder von Frau Wang und acht Falun Gong-Praktizierende beobachteten den Gerichtsprozess.

Unerbittlich verfolgt

Für ihren Glauben an Falun Gong, wurde Frau Wang bereits für ein Jahr einer „Umerziehung durch Zwangsarbeit“ unterzogen und für dreieinhalb Jahre im Frauengefängnis Shandong inhaftiert. Sie musste schwere Arbeit verrichten, wurde geschlagen und musste hungern. In kalter Jahreszeit wurde sie mit eisigem Wasser überschüttet und mit einem Stift in die Finger gestochen.

Folterillustration: mit kaltem Wasser überschüttet

Am 17. Oktober 2012 wurde sie aus der Gefangenschaft entlassen. Aber das Gymnasium verweigerte ihr die Wiederaufnahme ihrer Lehrtätigkeit. Sie ging zweimal hin um vorzusprechen, aber der Direktor Wen Fujiang tat so als ob er sie nicht kennte. Er rief das Sicherheitspersonal und ließ Frau Wang hinauswerfen. Bei ihrem dritten Versuch vorzusprechen durfte sie noch nicht einmal das Schulgebäude betreten.

Kurz nach dem 15. Juli 2014 kamen Polizisten der örtlichen Dienststelle zu ihrer Wohnung und verhafteten sie. Ihr Fall wurde sehr schnell zur Staatsanwaltschaft und vor Gericht gebracht.

Frau Wangs Familie hat mit ihrer finanziellen Situation sehr zu kämpfen. Ihr Mann hatte seine Arbeit verloren und ihr Sohn konnte seit seinem Studienabschluss keine Arbeit finden. Die Familie war auf das geringe Einkommen angewiesen, dass Frau Wang mit Nachhilfeunterricht für Grundschüler erwirtschaftet hatte.

Personen, die sich an der Verfolgung von Frau Wang Xiuping beteiligten:-Liu Guofeng, Vorsitzender des Bezirksgerichts Taishan-Wang Wencheng, stellvertretender Vorsitzender des Bezirksgerichts Taishan-Wang Haifeng, leitender Richter des Bezirksgerichts Taishan, +86-538-8625170-Zhang Li, Richter des Bezirksgerichts Taishan, +86-538-8625173-Wang Zengai, Generalstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Taishan-Yi Xuang, Stellvertretender Generalstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Taishan-Qian Shoujun, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Taishan-Liu Yufeng, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Taishan