Lehrer bekommt vor Gericht das Recht auf Verteidigung entzogen
(Minghui.org) Am Morgen des 22. Oktober 2014 wurde der Lehrer Chang Xinqin aus Pingdingshan vor das Stadtgericht Ruzhou gestellt. Herr Chang und sein Rechtsanwalt plädierten auf nicht schuldig, doch der Richter unterbrach ihre Verteidigungsaussage und ließ sie nicht weiterreden.
Herrn Changs Ehefrau überreichte dem Richter Informationsmaterialien über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong mit den Worten: „Sie haben mir mein Recht genommen zu sprechen. Deshalb empfehle ich Ihnen, diese Sachen zu lesen.“
Verhaftet weil er Shen Yun-DVDs verteilt hatte
Eine unbekannte Person hatte Herrn Chang am Morgen des 22. Juni 2014 angezeigt, als er in der Gemeinde Wangzhai der Stadt Ruzhou Shen Yun-DVDs verteilte. Polizisten der Gemeinde nahmen ihn in Haft ohne rechtliche Grundlage. Sie brachten ihn in das Gefängnis der Stadt Ruzhou, wo die Wärter ihn mehrmals zusammenschlugen. Die Verletzungen waren zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung noch deutlich zu sehen.
Kurz nach Changs Inhaftiergung verschaffte sich der Leiter der Polizeistation, Cheng Jianyang, unrechtmäßig Zutritt zu Changs Wohnung und durchsuchte sie zusammen mit drei Polizisten.
Hintergrund
Herr Chang, 50 Jahre alt, hat an der Universität Henan studiert und arbeitete früher als Lehrer an der Fremdsprachenschule Pingdingshan.
Seit 1996 praktiziert er Falun Gong. Seine Kollegen und Schüler respektieren ihn sehr. Selbst ein Beamter der Staatssicherheit sagte: „Wie ist es Ihnen gelungen, zu jedem in der Schule eine so gute Beziehung zu haben? Niemand hat ein einziges schlechtes Wort über Sie verloren.“
Seit Beginn der Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh)1999 war Herr Chang mehrmals verhaftet, in Untersuchungshaft gesperrt und zu mehr als sechs Jahren Zwangsarbeit und Gefängnis verurteilt worden. Als er noch in der Schule arbeitete, war er über ein Jahr lang überwacht worden. Nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis Zhengzhou im Jahr 2009 entließ ihn die Schulleitung.
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