Rechtsanwalt stellt während Verhandlung Rechtmäßigkeit der Verfolgung von Falun Gong in Frage

(Minghui.org) Bei der Verhandlung einer Falun Gong-Praktizierenden aus der Stadt Wendeng am 3. September 2014 lieferte ihr Anwalt eine starke Verteidigung. Dabei wagte er es sogar, die Rechtmäßigkeit der Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische Regime in Frage zu stellen.

Verhaftet, weil sie Briefe verteilt hatte

Am 12. Juni 2014 wurde die Falun Gong-Praktizierende Frau Li Jianzhen unrechtmäßig verhaftet, weil sie Briefe verteilte. Die Briefe enthielten Hintergrundinformationen über die Verfolgung von Falun Gong. Sie wurden mitsamt einigen unbenutzten Umschlägen zusammen mit Unterlagen zu Falun Gong in Frau Lis Wohnung beschlagnahmt.

Der Staatsanwalt verwendete die beschlagnahmten Gegenstände als „Beweise“ dafür, dass Frau Li die „Staatsgewalt sabotiert“ und „in einer Sekte involviert“ sei. Die Anklage lautete entsprechend: „Sabotage der Staatsgewalt und Störung der Gesellschaft durch eine Sekte“ - eine typische Anklage gegen Falun Gong-Praktizierende.

Es gibt kein Gesetz in China, nach dem Falun Gong eine Sekte ist“

Frau Lis Anwalt stellte bei seiner Verteidigung die Rechtmäßigkeit der Verfolgung von Falun Gong in Frage, die seit 15 Jahren in China andauert.

„Die Regierung hat riesige Mengen an Ressourcen verwendet, um eine Gruppe von Bürgern zu unterdrücken, die Falun Gong praktizieren. Doch es gibt kein Gesetz in China, nach dem Falun Gong eine Sekte ist. Mit anderen Worten, es gibt keine Rechtsgrundlage für die Verfolgung. Die Glaubensfreiheit ist ein von der Verfassung geschütztes Recht. Dazu gehört auch das Praktizieren von Falun Gong“ so die klare Aussage des Anwalts vor Gericht.

Weiterhin forderte der Anwalt Frau Lis sofortige Freilassung. „Meine Klientin ist nur eine gewöhnliche Hausfrau, die die Bevölkerung über die Verfolgung informieren wollte. Dies ist kein Verbrechen. Sie ist vollkommen unschuldig.“

Richter und Staatsanwalt fehlen die Worte

Richter und Staatsanwalt waren sprachlos. Sie hatten keinerlei Rechtsgrundlage, nach der sie dem Rechtsanwalt etwas hätten entgegensetzen können. Selbst der Gerichtsdiener war nicht in der Lage, das Verhandlungsprotokoll zu protokollieren.

Als der Richter den Staatsanwalt Sun Xiaodong nach seiner Meinung zu einem Urteil befragte, senkte dieser nur den Kopf, zuckte mit den Schultern und sagte: „Ich habe keine Meinung dazu.“

Daraufhin vertagte der Richter die Verhandlung, ohne dass ein Urteil ergangen wäre.

Frau Li ist laut vorliegenden Informationen noch immer in der Haftanstalt Wendeng eingesperrt.

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