Juristischer Hintergrundbericht: Anwälte unrechtmäßig inhaftierter Falun Gong-Praktizierender zeigen, wie die Verfolgung von Falun Gong gegen Staats- und Völkerrecht verstößt (Teil I von III)
(Minghui.org) Das Bezirksgericht Nong‘an verurteilte am 11. Oktober 2013 acht Falun Gong-Praktizierende des Bezirks Nong‘an ohne gesetzlichen Grundlage zu Haftstrafen bis zu 12 Jahren. Fünf der verhafteten Praktizierenden befinden sich momentan in der Haftanstalt Nong’an, der Rest wird in der Haftanstalt Changchun, Provinz Jilin festgehalten.
Mehrere engagierte Anwälte haben inzwischen Beschwerden eingereicht, um die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen. Diese Beschwerden zeigen exemplarisch und sehr detailliert auf, wie die Handlanger der KPCh geltendes Recht brechen, um die Verfolgung der Falun Gong-Praktizierenden zu ermöglichen.
Im Folgenden erwartet Sie zunächst eine kurze Schilderung des zu Grunde liegenden Sachverhalts. Daran schließen sich in Teil II und Teil III die originalen Berufungs- bzw. Beschwerdeschriftsätze des Anwalts an.
Teil I: Sachverhalt
Teil II: Berufungsschrift zugunsten des Verurteilten Chang Baojun
Teil III: Beschwerdeschriftsatz zugunsten des Verurteilten Herrn Liu Wei
Teil IV: Beschwerdeschriftsatz zugunsten des Verurteilten Herrn Yang Hongbiao
Teil I: Sachverhalt
Polizisten der Polizeibehörde Nong’an hatten die acht Praktizierenden zwischen dem 18. Oktober und dem 3. November 2012 verhaftet, ihre Wohnungen durchsucht und Eigentum im Wert von über 700.000 Yuan ( ~ 81.000€) beschlagnahmt.
Während der Haft wurden die Praktizierenden gefoltert. Herrn Liu Wei brach man das rechte Schienbein, Frau Zhang Guozhen linkes Bein wurde zertrümmert, das Nervengewebe im Bein starb teilweise ab.
Die Angehörigen der Opfer engagierten im Mai 2013 mehrere Anwälte und beantragten beim Bezirk Nong’an wiederholt, diese als Rechtsbeistände zuzulassen. Jedoch ohne Erfolg.
Den Angehörigen wurde es verboten, an der Verhandlung teilzunehmen: Am Tag der Verhandlung wurden über ein Duzend Polizeibusse und über 100 Polizisten abkommandiert, um sicherzustellen, dass keiner der Angehörigen das Gerichtsgebäude betreten konnte.
Der Show-Prozess dauerte ca. eine Stunde. Während der Verhandlung versäumte es der Richter, die Angeklagten über ihre Grundrechte zu informieren. Es wurden keinerlei Beweise vorgebracht. Als die Praktizierenden die Ungesetzlichkeit der Verhandlung rügen wollten, wurde ihnen das Wort abgeschnitten.
Trotz der kurzen Verhandlungsdauer wurden folgende Personen zu langen Haftstrafen verurteilt: Herr Liu Wei, 12 Jahre; Frau Zhang Guozhen, 10 Jahre; Herr Yang Hongbiao, 9 Jahre; Herr Chang Baojun, 8 Jahre; Frau Wang Yajuan, 8 Jahre; Herr Xiu Jixue, 7,5 Jahre; Herr Su Xiufu, 7 Jahre; und Frau Yang Weijuan, 7 Jahre.
Auch wenn das Urteil auf den 31. Oktober 2013 datiert worden war, hatten die zuständigen Beamten die Verurteilten vom ergangenen Urteil nicht in Kenntnis gesetzt. Herr Yang Hongbiao erfuhr beispielsweise erst bei einem Treffen mit seinem Anwalt, dass er zu einer 9-jährigen Haftstrafe verurteilt worden war.
Aufgrund der mehrfachen Verstöße gegen geltendes chinesisches Recht, reichten die von den Opfern engagierten Anwälte Beschwerde gegen die Verantwortlichen ein.
(Fortsetzung folgt)
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