Interne Regelung eines Gerichts: Entscheidungen immer gegen Falun Gong-Praktizierende
(Minghui.org) Ein Richter des Bezirksgerichts Heping in der Stadt Shenyang, Provinz Liaoning, fällte am 21. Juli 2014 eine Entscheidung in einem Scheidungsfall, der einen Falun Gong-Praktizierenden betraf. Der Richter entschied gegen den Praktizierenden, weil eine interne Verordnung dies so vorschreibt.
Richter weigert sich, Beweise eines Praktizierenden anzunehmen
Am 19. Dezember 2013 wurden beim Bezirksgericht Heping Scheidungspapiere eingereicht. Die Frau des Praktizierenden ging zur Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Heping und verlangte Kopien von Dokumenten, aus denen hervorgeht, dass ihr Mann im Jahr 2012 in einer Gehirnwäsche-Einrichtung inhaftiert war, weil er Falun Gong praktiziert. Sie reichte dann diese Dokumente beim Gericht als Beweis dafür ein, dass ihr Mann ein Praktizierender ist.
Während der Verhandlung brachte die Frau ständig zur Sprache, dass ihr Mann Falun Gong praktiziert. Der Richter wies den Schreiber an, die Worte Falun Gong aus den Gerichtsakten zu streichen. Der Vorsitzende Richter, Song Kai, erklärte, dass nach der Beweislage das Sorgerecht für das Kind dem Ehemann gewährt werden sollte. Doch sagte er: „Meine Vorgesetzten werden dies nicht akzeptieren“ und entschied gegen den Ehemann.
Cheng Xingqiao, der stellvertretender Direktor des Gerichts, der für diesen Fall verantwortlich war, weigerte sich vor der Verhandlung, Anrufe von dem Ehemann entgegenzunehmen. Cheng schickte ihm durch Dritte eine Nachricht, aus der eindeutig hervorgeht, dass in jedem Fall, in dem Falun Gong-Praktizierende involviert sind, das Urteil sich gegen den Praktizierenden richten wird, das sind interne Vorschriften.
Der Ehemann hat gegen diesen Fall beim Mittleren Volksgericht in Shenyang Berufung eingelegt.
Parteien, die während dieses zivilen Scheidungsprozesses an der Verfolgung beteiligt waren:
Cheng Xingqiao (程兴桥), stellvertretender Direktor des Bezirksgerichts Heping: 86-15640569111 (Mobil)
Song Kai (宋凯), Vorsitzender Richter des Bezirksgerichts Heping: 86-24-83219539, 86-15640532712 (Mobil)
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