Praktizierender heimlich zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, Anwalt darf ihn nicht sprechen

(Minghui.org) Herr Zhu Zhiyong wurde im Dezember 2014 wegen seines Glaubens an Falun Gong rechtswidrig zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Verhandlung fand im Geheimen statt und erst zwei Monate später wurde das Urteil bekannt gegeben. Sein Anwalt beantragte ihn zu besuchen, doch es wurde abgelehnt mit der Begründung: „Die Berufungsfrist ist abgelaufen.“ Zuständig war das Gericht des Landkreises Lulong in der Stadt Qinhuangdao, Provinz Hebei.

Herr Zhu wird nun in der Haftanstalt des Landkreises Lulong festgehalten. Sein aktueller Zustand ist uns nicht bekannt, da ihn niemand sehen darf, noch nicht einmal sein Anwalt.

Einweisung in Haftanstalt ohne Gerichtsverhandlung

Herr Zhou hatte am 8. April 2014 seine Mitpraktizierende Frau Ma Fengzhen begleitet, als sie ihren Mann, Liu Mi, in der Haftanstalt des Landkreises Lulong besuchte. Während des Besuchs nahm ihn Bai Jie, der Leiter der Staatssicherheitsabteilung Lulong, fest und ließ ihn ohne Gerichtsverfahren in die Haftanstalt bringen.

Danach bat Frau Ma mehrmals darum, Herrn Zhu besuchen zu dürfen, doch wurden alle ihre Anträge abgelehnt. Die Beamten der Haftanstalt sagten ihr, dass nur seine unmittelbaren Familienangehörigen ihn besuchen dürften.

Heimlicher Prozess vor dem Bezirksgericht

Das Bezirksgericht Lulong verurteilte Herrn Zhu Ende Dezember 2014 in einem heimlichen Prozess. Niemand wusste von der Verhandlung und dem Urteil bis zum 6. Februar 2015, als Frau Ma ihn besuchen wollte. Bai, der Leiter der Haftanstalt, teilte ihr damals mit, dass Herr Zhu zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden sei und dass ihre Bitte erneut abgelehnt worden sei.

Frau Ma ging zur Rechtshilfestelle im Bezirk Lulong und bat den Anwalt, der von den Behörden für Herrn Zhu bestimmt worden war um Hilfe. Der Anwalt namens Dong Junxue sagte: „Obwohl mir Herrn Zhus Fall zugewiesen wurde, hat das Gericht bereits die Verhandlung durchgeführt und das endgültige Urteil gesprochen. Ich kann nichts tun. Sie müssen sich anderswo Hilfe holen.“

Deshalb wendete sich Frau Ma danach an Anwaltskanzleien, um Hilfe zu bekommen. Allerdings wagte es niemand, den Fall zu übernehmen, als sie erfuhren, dass es um Falun Gong ging. Der vierte Anwalt, den Frau Ma ansprach, war entschlossen, Herrn Zhu zu verteidigen.

Der Anwalt ging zur Haftanstalt und beantragte ein Treffen mit Herrn Zhu. Allerdings lehnten die zuständigen Beamten seinen Antrag ab mit der Begründung: „Die Berufungsfrist ist abgelaufen.“

Seit 2008 immer wieder verfolgt

Herr Zhu ist ein Waisenkind und hat seinen Wohnsitz im Dorf Sige, Gemeinde Yinzhuang, Landkreis Lulong, Stadt Qinhuangdao. Er war mehrmals zuvor vom kommunistischen Regime verfolgt worden. Im Jahr 2008 war er zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, und im Jahr 2010 zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. Während seiner Inhaftierungen war er schweren Folterungen ausgesetzt.

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