Wie eine kleine Familie ruchlos verfolgt wird
(Minghui.org) Herr Wu Zengjian aus dem Landkreis Mengyin, Provinz Shandong, wurde am 28. März 2003 wegen des Praktizierens von Falun Gong, einem Kultivierungsweg, der von der Kommunistischen Partei Chinas verfolgt wird, zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Weil er sich weigerte seinen Glauben an Falun Gong aufzugeben, wurde Herr Wu im Männergefängnis Shandong brutal gefoltert. Vor zwei Jahren begannen die Wärter, ihn in Einzelhaft zu stecken. Da die Zelle ohne Fenster war, bekam er mangels Sonnenlicht am Hals und an den Händen große schwarze Flecken.
Die Verurteilung von Herrn Wu 2003 folgte seiner Verhaftung im September 2002. Auch zuvor waren er und seine Frau, Qi Chengrong, wiederholt verhaftet und eingesperrt worden. Herrn Wus Nasenbein war durch die harten Schläge der Polizisten gebrochen; seine Frau hatte, auch durch die Schläge, ein gebrochenes Bein.
Bereits im März 2001 wurde Frau Qi verhaftet und bekam eine zweijährige Strafe zu Zwangsarbeit. Herr Wu schaffte es damals zu entkommen, musste jedoch von Zuhause wegbleiben, um einer weiteren Verfolgung zu entgehen.
Daraufhin wandte sich die Polizei stattdessen dem Sohn des Paares zu. Der Teenager schrieb damals gerade einen Test in der Schule, als die Polizei ihn ergriff und in eine Gehirnwäsche-Einrichtung brachte. Der Beamte Wang Wei packte den Jungen am Haar und schleuderte ihn gegen die Wand. Dann peitschte er ihn mit dem Gürtel und stampfte ihm auf die Zehen.
Der Junge wurde erst 20 Tage später freigelassen.
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