Riesiges Polizeiaufgebot bei Gerichtsverhandlung gegen vier Falun Gong-Praktizierende
(Minghui.org) Im April 2015 wurden vier Anwohner aus Kunming, Provinz Yunnan, vor Gericht gestellt. Sie hatten letzten August Informationsmaterialien über die Verfolgung von Falun Gong verteilt. Die Anklage lautete „Verwendung einer Kultorganisation, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“ - eine übliche Taktik, die gegen Falun Gong-Praktizierende eingesetzt wird, um sie beliebig zu inhaftieren.
Die Rechtsanwälte brachten hervor, dass ihre Klienten das verfassungsmäßige Recht hätten, an Falun Gong zu glauben und Informationen darüber zu verbreiten. Bisher gebe es kein einziges Gesetz, dass diese Praktik zu einem Verbrechen machen würde.
Der Richter vertagte die Verhandlung ohne ein Urteil.
Schwer bewachtes Gerichtsgebäude
Am 16. August 2014 wurden Herr Wang Zhengli, Frau Wang Juzhen, Frau Bi Jinmei und Frau Li Xialoing gemeinsam im Landkreis Xundian, Stadt Dunming verhaftet. Seither befinden sie sich in Untersuchungshaft.
Am 10. April 2015 wurden sie vor das Landkreisgericht Xundian gestellt. Das Gerichtsgebäude war dabei schwer bewacht.
Mehr als 20 mit Schlagstöcken und Schilden bewaffnete Polizisten patrouillierten durch das Gebäude. Die angrenzenden Straßen waren für den Verkehr gesperrt. Zudem war der Parkplatz gegenüber dem Gerichtsgebäude von Polizeifahrzeugen versperrt.
Das Landkreisgericht Xundian war am Verhandlungstag schwer bewacht
Das Gericht war für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Familie erhält nur eingeschränkten Zutritt zur Anhörung
Am Tag vor der Anhörung sagte man den vier Praktizierenden, dass jeder jeweils zehn Familienangehörige bei der Verhandlung dabei haben dürfe. Jedoch müssten sich alle Zuhörer registrieren und die Beziehung zu den Praktizierenden angeben.
Am Tag der Verhandlung war davon jedoch keine Rede mehr. Das Gericht bestand darauf, dass nur jeweils drei Angehörige den Saal betreten durften.
Persönliche Aussage der Praktizierenden
Die Praktizierenden erklärten in ihrer Aussage, wie Falun Gong ihre Gesundheit verbessert hatte und wie sie ihren Charakter veredeln konnten, in dem sie nach den Grundsätzen Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht leben.
Herr Wang Zhengli erzählte, wie er durch das Praktizieren von seinen langwierigen Krankheiten geheilt und zu einem verantwortlicheren Arbeiter geworden war. Er sei fast jedes Jahr als vorbildlicher Arbeiter ausgezeichnet worden. Frau Wang Juzhen stimmte ihm zu. Sie erzählte, dass sie sich durch Falun Gong von einem kampflustigen Menschen, der nach Ruhm und persönlichen Vorteil gestrebt hatte, in einen ruhigen Menschen verwandelt habe, der materielle Dinge leicht nimmt.
Rechtsanwälte legen Einspruch ein gegen fragwürdige Beweise der Staatsanwaltschaft
Die Rechtsanwälte stellten erneut die Unrechtmäßigkeit der Verfolgung von Falun Gong und der Verhandlung selbst heraus. Sie fragten, weshalb die Verhandlung nicht öffentlich sei, wie es das Gesetz vorschreibe und weshalb die Polizei ihnen ihr Recht verwehrte habe, ihre Klienten zu besuchen.
Sie hinterfragten auch die zweifelhaften Beweise der Staatsanwaltschaft.
Der Staatsanwalt zeigte Fotos von Gegenständen, die angeblich in den Wohnungen und an den Arbeitsplätzen der Praktizierenden konfisziert worden seien. Die Rechtsanwälte wiesen darauf hin, dass die Polizisten das Gesetz gebrochen hätten, da sie ohne Durchsuchungs- oder Haftbefehl ihre Klienten verhaftet und ihre Wohnungen durchsucht hätten.
Die Beweise bestanden aus Büchern und weiteren Besitztümern der Angeklagten, die lediglich darauf hinwiesen, dass sie Falun Gong praktizierten. Der Besitz von Büchern und Literatur stellt für keinen Menschen und keine Gesellschaft eine Bedrohung dar und ist auch kein Verbrechen.
Bisher wurde kein Urteil ausgesprochen.
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