In 12 Jahren insgesamt 7 Jahre illegal eingesperrt (Fotos)
(Minghui.org) Insgesamt hat man diese Frau in 12 Jahren sieben Jahre lang eingesperrt. Die Rede ist von Frau Zhang Shuzhen aus Harbin, Provinz Heilongjiang.
Sie wollte Falun Gong nicht aufgeben, deswegen wurde sie nach der ersten Festnahme im Januar 2000 bis zu der letzten Freilassung Ende November 2012 einmal zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe und zweimal zu Zwangsarbeit im Arbeitslager verurteilt. Die zahlreichen Gewahrsame in unterschiedlichen Einrichtungen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Falun Gong ist eine Übungspraktik, basierend auf den Prinzipien von „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht“.
Frau Zhang erlebte während dieser Jahre der Inhaftierung unvorstellbare physische und mentale Misshandlungen. Es folgt eine Schilderung ihrer persönlichen Erlebnisse, als sie im Zuge der Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas ebenfalls Opfer der Verfolgung war.
Als die Verfolgung begann, entschloss sich Frau Zhang, sich dafür zu engagieren, dass Falun Gong frei ausgeübt werden kann. Wenige Tage vor dem chinesischen Neujahr 2000 fuhr sie zusammen mit zwei weiteren Praktizierende von Harbin mit dem Bus nach Peking. Bei ihrer Ankunft in Peking fragten sie einen Fremden nach dem Weg zum Appellbüro am Platz des Himmlischen Friedens und erhielten die Auskunft, sie sollten den Weg durch eine Unterführung in der Nähe nehmen. In der Unterführung wartete bereits ein Polizist auf sie und nahm sie fest. Die Polizisten konfiszierten ihre Ausweispapiere und 4.500 Yuan Bargeld.
Am 05. März wurde Frau Zhang nach Harbin zurückgebracht und 72 Tage im Zweiten Untersuchungsgefängnis Acheng inhaftiert. Als sie im Untersuchungsgefängnis zusammen mit anderen Praktizierenden die Übungen von Falun Gong machten, wurde sie von den Wachpersonen jeden Tag geschlagen. Um sie von den Übungen abzuhalten, setzte das Wachpersonal zusätzlich zu den Schlägen einen Lautsprecher ein.
Die Praktizierenden schrieben Auszüge aus den Lehren von Falun Gong auf Papier und tauschten sie untereinander aus. Wenn eine Wachperson solch ein Papier entdeckte, wurden beide Praktizierenden zusammen an die Gitterstäbe der Fenster gefesselt. Auch Frau Zhang wurde auf diese Weise gefoltert. Die Praktizierenden protestierten gegen diese Behandlung, indem sie in einen Hungerstreik traten. Neun Tage später wurde ihnen von der Verwaltung des Untersuchungsgefängnisses erlaubt, die Übungen zu praktizieren.
Zweites Untersuchungsgefängnis Acheng: An die Gitterstäbe der Fenster gefesselt
Man ließ Frau Zhang im April 2000 wieder frei. Ihr Vater, der sich wegen ihrer Verhaftung viele Sorgen gemacht hatte, starb am darauffolgenden Tag.
Im Sommer, es war der 19. Juni, schloss sich Frau Zhang einer Gruppe von etwa 50 Praktizierenden an, die beim Untersuchungsgefängnis Acheng die Freilassung ihrer illegal eingesperrten und in Hungerstreik befindlichen Mitpraktizierenden verlangten. Das Wachpersonal nahm die Gruppe zur Seite und verständigte die Polizei in den Wohnorten der Praktizierenden, die sie daraufhin wieder zurückbrachten. Frau Zhang wurde ein weiteres Mal eingesperrt, dieses Mal für 45 Tage. Am 03. August kam sie wieder frei.
Ohne irgendeine Verurteilung jahrelang ins Wanjia Zwangsarbeitslager gesperrt
Am Neujahrstag 2001 wurde Frau Zhang von Polizisten der Elektronikfirma Acheng, ihrem Arbeitgeber, festgenommen. Den Haftbefehl erließ das Bezirksbüro 610 in Acheng. 18 Tage lang hier man sie im Ersten Untersuchungsgefängnis Acheng fest, um sie anschließend illegal für zwei Jahre im Wanjia Zwangsarbeitslager einzusperren. Wegen ihrer Verhaftung verlor ihr Sohn seinen Job beim Polizeidezernat.
Im Arbeitslager litt Frau Zhang unter brutaler Verfolgung; sie wurde geschlagen, gefesselt und an den Armen aufgehängt, zwangsernährt, in Einzelhaft gesperrt und in der Männerabteilung des Lagers gefoltert.
http://en.minghui.org/html/articles/2014/10/17/146427.htmlFolternachstellung: Mit Armen nach hinten am Seil aufgehängt
http://en.minghui.org/html/articles/2014/10/17/146427.htmlFolternachstellung: Brutale Zwangsernährung
Im Mai 2001 bemerkte Frau Zhang, dass die in Einzelhaft untergebrachten Praktizierenden oft weggebracht wurden, um eine brutale Zwangsernährung an ihnen vorzunehmen. Frau Zhang und andere Praktizierende forderten vom Wachpersonal, mit dieser Folter aufzuhören. Wegen ihres Protestes wurden sie und die anderen Praktizierenden brutal zusammengeschlagen, gefesselt und im Männerlager aufgehängt. 21 Tage lang war Frau Zhang im Männerlager. Dort zwang man sie, mit dem Gesicht zur Wand zu stehen und über „ihre Verfehlungen zu reflektieren“. Nachts musste sie auf einem eisernen Stuhl schlafen. In dieser Zeit wurde ihr nicht erlaubt, sich zu waschen.
Im August 2001 steckte man sie erneut in Isolationshaft, weil sie sich weigerte, schwere Arbeiten zu verrichten. Der Isolationsraum hat weniger als 5,5 m² und besitzt kein Fenster. Der Raum wird nur von dem Schein einer Glühlampe auf dem Flur ein wenig erhellt. In der Zelle befindet sich ein Käfig in der Größe von etwa 82 x 31 x 61 cm. Es ist unmöglich, sich darin hinzulegen. Man kann nur mit angezogenen Beinen versuchen, sich etwas auszuruhen.
Die Isolationszelle ist ein sehr unhygienischer Ort. Schon bald hatte Frau Zhang Krätze und Vereiterungen am ganzen Körper. An ihren Händen bildeten sich Geschwüre und sie hatte hohes Fieber. Trotz der körperlichen Belastungen und Schmerzen wurde sie mit einem Lautsprecher beschallt. Um gegen dieses Brutalität zu protestieren, trat sie für neun Tage in einen Hungerstreik. Bald danach erkannten die Gefängnisbeamten, dass sie sich in Lebensgefahr befand. Am 30. September 2001 wurde sie deshalb aus dem Lager entlassen.
Frau Zwangs körperlicher Zustand war so schlecht, dass sie nicht mehr in der Lage war, die Falun Gong Übungen zu machen. Sie konnte nur auf dem Boden liegen und die Lehren des Meisters anhören. Allmählich besserte sich ihr Zustand und nach einem Monat wurde sie stabiler.
Nach ihrer Entlassung wurde Frau Zhang weiter von Polizisten des Acheng Bezirksbüros 610 beschattet. Im Januar 2003 verhafteten Polizisten einen Praktizierenden, als er an der Wohnung von Frau Zhang vorbeiging. Die Polizisten zwangen ihn zuzugeben, dass das Informationsmaterial, das er bei sich hatte, von Frau Zhang stammte.
Frau Zhang wurde noch am gleichen Tage festgenommen und in das Erste Untersuchungsgefängnis Acheng gebracht. Drei Monate später wies man sie ohne irgendein behördliches Verfahren für weitere drei Jahre in das Wanjia Zwangsarbeitslager. Erst am 06. Juni 2005 wurde sie entlassen.
Vier Jahre im Frauengefängnis Heilongjiang
Am 23. August 2009 erfolgte dann ihre letztmalige Verhaftung, als sie im Bezirk Nangan in Harbin Informationsmaterial verteilte. Sie wurde im Zweiten Frauengefängnis Harbin eingesperrt und später zu vier Jahren Frauengefängnis in Heilongjiang verurteilt. Dort wurde sie mit Schlafentzug gefoltert. Als sie die Folter nicht mehr aushalten konnte, willigte sie ein, Falun Gong aufzugeben. Kurz danach bekam sie schmerzhafte Magenkrämpfe und ihr Rücken verkrümmte sich sehr stark. Frau Zhang magerte sehr ab und sah aus, als sei sie über Nacht gealtert. Es gibt ihr körperlich so schlecht, dass si außerstande war, weiter Zwangsarbeit zu verrichten. So ließ man sie am 22. November 2012 frei.
http://en.minghui.org/html/articles/2014/10/17/146427.htmlFolternachstellung: Sitzen auf einem kleinen Hocker
Nach ihrer Entlassung ließ sie sich vier Monate lang mit chinesischer Medizin behandeln, doch ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich weiter. Auf Empfehlung von Falun Gong-Praktizierenden begann sie dann wieder, Falun Gong zu praktizieren. Schon eine Woche später richtete sich ihr Rücken wie ein Wunder wieder auf, ihr Körpergewicht normalisierte sich und ihr ganzer Allgemeinzustand verbesserte sich.
Hintergrund
In den zwölf Jahren der Kultivierung wurde Frau Zhang mehrmals verhaftet und eingesperrt. Bei Beginn ihrer Kultivierung im Jahr 1998 erlebte sie großartige Vorteile durch Falun Gong. Auch als sie 1998 in Pension ging, praktizierte sie fleißig weiter und berichtete anderen von den Vorteilen von Falun Gong. Aus diesen Gründen wurde sie zur Zielscheibe einer unbarmherzigen Verfolgung.
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