Pekinger Polizei belässt Frau in Haft, obwohl ihr Fall abgelehnt wurde
(Minghui.org) Frau Gao Xiuying wird seit ihrer Verhaftung im Juni 2014 gefangen gehalten. Sie hatte ihren Mitmenschen über die Verfolgung von Falun Gong berichtet, und das ist auch nach dem chinesischen Gesetz nicht verboten. Aus Protest gegen ihre rechtswidrige Inhaftierung weigerte sie sich, ihren Namen zu nennen. Doch die Behörden benutzten betrügerische Mittel und schafften es vier Monate später, ihre Identität zu erfahren. Dabei gingen sie folgendermaßen vor:
Frau Gaos Identität durch betrügerische Mittel herausgefunden
Frau Gao kam nach ihrer Verhaftung in das Untersuchungsgefängnis Changping. Als sie sich weigerte ihren Namen bekanntzugeben, wandte der Wärter Du Jianguo eine List an, um ihre Daten zu erhalten. Er ließ eine Person vorgeben, dass sie bald entlassen werde. Diese Person bot dann Frau Gao an, ihrer Familie eine Nachricht zukommen zu lassen. Frau Gao fiel auf den Trick rein und gab ihr die Telefonnummer ihrer jüngeren Schwester.
Wärter Du schaffte es, Gaos Namen in Erfahrung zu bringen, indem er ihre Schwester Mitte August anrief. Doch die jüngere Gao weigerte sich, ein Dokument zu unterschreiben, die ihre Verwandtschaft mit Frau Gao bestätigte.
Die Schwester erhielt im September erneut einen Anruf von Du, bei dem er sie bat, Frau Gao zu besuchen. Als sie dorthin kam, wies Du sie an, außerhalb eines offenen Tors stehenzubleiben und ihre Schwester aus der Entfernung zu identifizieren. Eine der Frauen sah wie ihre Schwester aus, wirkte aber viel schwächer, als sie sie in Erinnerung hatte. Sie erklärte Du, dass dies ihre Schwester sein könnte, doch sie weigerte sich erneut, ein Dokument, das ihre Verwandtschaft bestätigte, zu unterzeichnen. Der gesamte Vorgang war auf Video aufgezeichnet worden.
Als die Pekinger Polizei es nicht schaffte, ihre Schwester dazu zu bringen, die Identität von Frau Gao zu bestätigen, ging sie in die Heimatstadt von Gao in der Provinz Heilongjiang und belästigte ihre beiden Schwägerinnen. Eine Schwägerin konnte nicht sagen, ob die Frau auf dem Video, das die Polizei gemacht hatte, Frau Gao sei, doch die andere schon, und diese unterschrieb auch eine Bestätigung, ohne die Absicht der Polizei zu kennen. Dieser Vorgang wurde ebenfalls auf Video aufgezeichnet.
Danach benutzte die Polizei das Video als Beweis, das Gaos Familie ihre Identität bestätigt habe, obwohl sie selbst ihre Identität nicht preisgab. Die örtliche Staatsanwaltschaft bestätigte daraufhin im Dezember ihre Festnahme.
Die Falun Gong-Praktizierende Gao Xiuying ist seit Juni 2014 in Untersuchungshaft.
Familienbesuche verboten
Gaos Angehörige fanden im Januar dieses Jahres heraus, dass sie heimlich in das erste Untersuchungsgefängnis Chaoyang gebracht worden war, ein Ort, der für Gewaltverbrecher vorgesehen ist. Als sie einen Monat später mit einem Anwalt dorthin kamen, erklärte man ihnen, dass Frau Gao wieder zurück in das Untersuchungsgefängnis Changping gekommen sei, weil die Staatsanwaltschaft ihren Fall aufgrund von unzureichenden Beweisen abgelehnt habe.
Als sich der Anwalt schließlich am 16. Februar 2015 mit Frau Gao traf, bemerkte er, dass sie ausgemergelt war und seine Fragen nur langsam beantwortete.
Gaos 90-jährige Mutter reiste im April von Heilongjiang nach Peking um ihre Tochter zu sehen. Der betagten Mutter wurde die Forderung nach einem Besuch jedoch mehrmals verweigert.
Du Jianguo, der für die Haft von Frau Gao verantwortliche Wärter, benutzte verschiedene Ausreden, um ein Treffen mit der Mutter oder anderen Familienangehörigen zu verhindern und verweigerte ihnen einen Besuch bei Frau Gao.
Einmal jedoch fing die Familie Du Jianguo außerhalb des Untersuchungsgefängnisses ab. Sie stellten ihm ein paar Fragen bezüglich seiner Entscheidung, den Fall von Frau Gao trotz mangelhafter Beweise an die Staatsanwaltschaft zu schicken. Er meinte, es sei eine Entscheidung von ganz oben gewesen und weigerte sich, die rechtswidrige Haft von Frau Gao zu kommentieren.
Frau Gao sitzt seit einem Jahr in Untersuchungshaft; das gesetzlich zulässige Ausmaß ist damit deutlich überschritten. Die Familie konnte Frau Gao nur einmal während ihres Aufenthalts in Peking zwischen dem 7. und dem 15. April 2015 sehen.
Die örtliche Staatsanwaltschaft lehnte ihren Fall aufgrund von unzureichenden Beweisen ab. Das Untersuchungsgefängnis weigerte sich trotzdem die 51-jährige Lehrerin freizulassen.
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