Provinz Shandong: Falun Gong-Praktizierender heimlich vor Gericht gestellt und verurteilt

(Minghui.org) Zhang Baojin war am 5. Februar 2015 verhaftet worden, weil er Aufkleber anbrachte, um auf die Verfolgung von Falun Dafa aufmerksam zu machen. Am nächsten Tag durchsuchte die Polizei von Rongcheng, Provinz Shandong, sein Zuhause und beschlagnahmte seinen Drucker, Kopierpapier und Bücher von Falun Dafa. Die Festnahme wurde innerhalb von elf Tagen bestätigt.

Das Gericht der Stadt Rongcheng stellte Herrn Zhang am 11. Mai vor Gericht ohne seine Familie zu informieren. Laut einem Beobachter der Verhandlung erklärte Zhang, dass er nicht schuldig sei, weil die chinesische Verfassung den Bürgern Glaubensfreiheit zusichere. Er erklärte dem Gericht, wie er durch das Praktizieren von Falun Dafa gesund geworden war. Die Verhandlung wurde ohne Urteil vertagt.

Zhangs Angehörige erfuhren erst von der Verhandlung, als sie einen Bericht im Internet sahen. Sie fragten Richter Wang Li warum die Familie nicht über die Verhandlung informiert worden sei. Die Antwort darauf war: „Es ist nicht notwendig die Familienangehörigen zu informieren.“ Auch teilte er der Familie mit, dass Herr Zhang zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden sei, das hatten die Staatsanwälte vor der Verhandlung beschlossen.

Die Forderung von Zhangs Familie, ihn besuchen zu dürfen, wurde abgelehnt. Die Polizei, das Gericht und das Untersuchungsgefängnis schoben die Verantwortung ab, um die Familie daran zu hindern, ihn zu besuchen. Als die Familie am 13. Juli zum Untersuchungsgefängnis ging, erklärte man ihnen, dass Herr Zhang an einen anderen geheimen Ort verlegt worden sei.

Nachdem seine Familie bei mehreren Regierungsabteilungen und Gefängnissen telefonisch nachgefragt hatte, fand sie heraus, dass Zhang in der Abteilung Nr. 11 im Gefängnis der Provinz Shandong eingesperrt ist.

Kontaktinformationen eines Verfolgers:Wang Li, Richter, Gericht der Stadt Rongcheng: 86-13465129208, 86-0631-7593097