Innere Mongolei: Architektin erstattet Strafanzeige gegen Jiang Zemin
(Minghui) Yang Xiaoguang, 49, lebt in der Stadt Chifeng in der Inneren Mongolei. Sie erholte sich im Januar 1999 von ihren Krankheiten, nachdem sie nur kurze Zeit Falun Gong praktiziert hatte.
Als die Verfolgung begann, wurde sie viele Male verhaftet, in Gehirnwäsche-Einrichtungen, Zwangsarbeitslager und in Untersuchungsgefängnisse gesperrt, wo sie gefoltert und psychisch gequält wurde, damit sie ihren Glauben aufgab.
Am 22. Juni 2015 erstattete sie Strafanzeige gegen Jiang Zemin. Dieser hatte in seiner Funktion als Vorsitzender der Kommunistischen Partei die brutale Verfolgung von Falun Gong initiiert.
Nachstehend veröffentlichen wir einen Auszug aus ihrer Strafanzeige, die sie an das Oberste Volksgericht geschickt hat.
Große gesundheitliche Vorteile durch das Praktizieren von Falun Gong
Früher hatte ich alle möglichen Krankheiten: Gastritis, Unterzuckerung, gynäkologische Probleme und eine Herzerkrankung. Wegen meines Herzproblems konnte ich nicht arbeiten. Ich war zeitweise von zuhause weg, weil ich nach einer Behandlung suchte. Meine Familie war sehr besorgt wegen meiner Gesundheit, doch nichts schien zu helfen.
In der Nähe meiner Wohnung war ein Übungsplatz der Falun Gong-Praktizierenden. Im Januar 1999 begann ich dort die Übungen mitzumachen. Kurz danach verschwand mein Herzproblem. Ich ging zwei Mal pro Tag zu den Übungen und innerhalb weniger Monate waren dann all meine anderen Leiden verschwunden und ich konnte wieder arbeiten gehen.
Seit diesem Zeitpunkt veränderte sich meine Weltanschauung. Ich hatte wieder Zuversicht, mein Herz war gereinigt, meine Moral verbessert und ich war zufrieden und voller Energie. Das Glück kehrte wieder in mein Haus ein.
Falun Gong lehrt die Menschen, den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Gutherzigkeit und Nachsicht entsprechend zu leben und immer zuerst an andere zu denken. Ich kämpfte nicht mehr um persönliche Vorteile und übernahm immer mehr Verantwortung für meine betagten Eltern. Auch meine Geschwister behandelte ich mit Güte. Wann immer ein Konflikt auftauchte, schaute ich, was mein Anteil daran war und vergab anderen ihre Fehler.
Wegen meines Glaubens verfolgt
Am 22. Juli 1999 ging ich zum Gruppenübungsplatz und wurde von der Polizei verhaftet. Sie brachten mich zur Polizeiwache Nr. 2 im Bezirk Songshan. Es waren bereits viele Falun Gong-Praktizierende dort. Trotz des heißen Wetters bekamen wir kein Wasser zu trinken. Erst spät nachts wurden wir freigelassen.
Im März 2000 ging ich in den Park Changqing, um dort die Übungen zu machen. Ich wurde erneut verhaftet und zur Polizeiwache Nr. 1 im Bezirk Songshan gebracht, wo man mich verhörte und anschließend für einen Monat in das Untersuchungsgefängnis Chifeng sperrte. Als ich erneut verhört wurde, schlug mir ein Polizist über 20-mal ins Gesicht. Danach war ich so benommen, dass ich beinahe das Bewusstsein verlor. Nachdem ich eine „Strafe“ in Höhe von 3.000 Yuan bezahlen musste, wurde ich einen Monat später freigelassen.
Im April 2000 brach die Polizei in meine Wohnung ein und beschlagnahmte alle meine Falun Gong-Bücher.
Im Mai 2000 klopfte jemand an meine Tür und sagte, dass er von der Wasserversorgung sei. Doch als ich öffnete, waren es Beamte der Polizeiwache Songshan, die mich dann mitnahmen. Ich war fast 50 Tage lang in einem Untersuchungsgefängnis eingesperrt und musste dort arbeiten. Danach kam ich für sieben Tage in eine Gehirnwäsche-Einrichtung. Man schlug mir ins Gesicht, trat, prügelte und zwangsernährte mich und hängte mich für lange Zeit auf.
Im Juli 2000 kamen Beamte von der Polizeiwache Nr. 1 und verhafteten mich. Sie sperrten mich neun Monate lang in das Untersuchungsgefängnis Chifeng. Ich trat in einen Hungerstreik und wurde brutal zwangsernährt. 20 Tage lang hängten sie mich auf, wobei meine Füße kaum den Boden berührten.
Im Juli 2001 wurde ich von Polizisten erneut unter einem Vorwand dazu gebracht, die Tür zu öffnen. Sie sperrten mich in das Untersuchungsgefängnis Mujiayingzi. Danach stand ich ein Jahr lang unter Hausarrest, anstatt in ein Zwangsarbeitslager geschickt zu werden. Ich musste 1.000 Yuan als „Kaution“ bezahlen. Von da an wurde ich von der Polizei unseres Ortes und von den Mitarbeitern des Büros 610 genauestens überwacht. Meine Familie und ich standen unter enormem Druck.
Im Oktober 2005 stiegen Polizisten durch ein offenes Fenster in meine Wohnung ein. Sie hatten keinen Haftbefehl oder Berechtigungsnachweis, doch sie brachten mich in eine Gehirnwäsche-Einrichtung und hielten mich dort 40 Tage lang fest. Ich musste mir Videos anschauen, die Falun Gong angriffen. Irgendwann erlitt ich einen Nervenzusammenbruch.
Wegen meines Glaubens wurde ich rechtswidrig verhaftet, eingesperrt, in Gehirnwäsche-Einrichtungen gebracht und unter Hausarrest gestellt. Ich durfte keinen Anwalt aufsuchen, ich war meiner Grundrechte beraubt.
Hintergrund
Jiang Zemin begann im Alleingang die Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999. Trotz Widerspruch der übrigen Mitglieder des Ständigen Komitees des Politbüros nutzte er seine damalige Position als Chef der Kommunistischen Partei Chinas und zwang ihnen seinen Willen auf, um die Verfolgung zu beginnen.
Die Verfolgung hat in den vergangenen 17 Jahren zum Tod vieler Falun Gong-Praktizierender geführt. Unzählige wurden gefoltert und sogar wegen ihrer Organe getötet. Jiang Zemin und seine Gefolgschaft sind direkt für den Beginn, die Weiterführung und Aufrechterhaltung der Verfolgung verantwortlich.
Unter Jiangs persönlicher Anleitung gründete die Kommunistische Partei Chinas am 10. Juni 1999 ein illegales Sicherheitsorgan auf Parteibasis, das Büro 610 genannt wird. Es agiert außerhalb des chinesischen Gesetzes und führt die Verfolgungspolitik direkt durch. Mit dem Aufruf: „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie physisch!“ wies der damalige Präsident Chinas, Jiang Zemin, die Handlanger der Verfolgung an, vor keiner Grausamkeit zurückzuschrecken.
Das chinesische Gesetz erlaubt seinen Bürgern, Strafanzeigen zu erstatten. Viele Falun Gong-Praktizierende üben nun dieses ihnen zustehende Recht aus und zeigen das frühere Staatsoberhaupt an.
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