Provinz Liaoning: So werden Falun Gong-Praktizierende im Gefängnis Kangjiashan gefoltert

(Minghui.org) Mindestens sieben Falun Gong-Praktizierende sind derzeit im Gefängnis Kangjiashan in Shenyang in der Provinz Liaoning eingesperrt.

Das städtische Gefängnis Kangjiashan war vormals Ort der Zwangsarbeitslager Kangjiashan und Yinjia und steht unter der Jurisdiktion der städtischen Justizbehörde von Shenyang.

Das Gefängnis Kangjiashan in Shenyang

Die folgenden Praktizierenden sind dort derzeit eingesperrt: Han Chunlong, Qi Yufu, Wang Shouchen, Xu Guangshu, Zhao Chenglin, Liu Junbo und Du Changyin. Jeden Monat werden noch weitere Praktizierende dorthin gebracht.

Das Gefängnis besteht aus vier Abteilungen und einem Krankenhaus. Die ersten drei Abteilungen sind durchschnittlich mit 130 Gefangenen belegt. Die vierte Abteilung ist für ältere und behindere Insassen gedacht und hat relativ wenige Insassen. Zwischen 400 und 500 verbüßen eine Strafe von fünf Jahren oder weniger.

Zwang und strenge Überwachung

Wenn ein Falun Gong-Praktizierender zum ersten Mal in das Gefängnis kommt, bringen die Insassen ihn normalerweise in einen Raum ohne Überwachungskameras. Dort versuchen sie, ihn zu zwingen, seinen Glauben an Falun Gong abzuschwören. Wenn er sich weigert, wird er gefoltert.

Die üblichsten Foltermethoden sind:

-Schocken mit mehreren Elektrostäben- heftige Schläge vor allem an empfindsamen Stellen mit Plastikflaschen, die mit Sand gefüllt sind- die Beine spreizen- Schlaf- und Essensentzug- in qualvoller Position an der Wand stehen- lange Zeiträume unbewegt auf einem kleinen Stuhl verharren müssen

Folterillustration: Die Beine spreizen

Folternachstellung: An einer Wand stehen

Für gewöhnlich wird jeder Praktizierender rund um die Uhr von vier Insassen überwacht. Sogar beim Schlafen oder Essen sind sie von Gefangenen umstellt. Sie dürfen nicht miteinander sprechen und ihre Familienangehörigen nicht anrufen.

Ein Gefangener der zweiten Abteilung berichtete, dass ein Praktizierender in der dritten Abteilung getötet worden sei, weil er sich geweigert habe, Falun Gong aufzugeben. Das Gefängnis sei aber niemals dafür belangt worden.

Familienbesuche streng geregelt

Das Gefängnis hat für Familienangehörige von Praktizierenden strenge Regeln. Diese müssen oft viele Anträge stellen, um ihre Angehörigen sehen zu dürfen.

Wenn Angehörige eines Praktizierenden beim Gefängnis ankommen, müssen die Wärter am Eingang alle Abteilungen informieren. Die Familie muss ein spezielles Formular nur für Falun Gong-Praktizierende ausfüllen, darin auch den Namen des Praktizierenden, das „Verbrechen“ und das Strafmaß. Alle Familienangehörigen müssen die Nummer ihres Ausweises anführen und bekanntgeben, ob sie selbst auch praktizieren oder nicht. Wenn ja dürfen sie nicht hinein.

Das ausgefüllte Formular wird an die Abteilungen, dann an das Verwaltungsbüro und schließlich zum Leiter der jeweiligen Abteilung gebracht. Sogar nachdem der Besuch bewilligt worden ist, überwachen die Wärter jedes Treffen sehr genau.

Zwangsarbeit

Alle Falun Gong-Praktizierende und alle Insassen des Gefängnisses Kangjiashan müssen täglich viele Stunden lang ohne Bezahlung arbeiten. Die erste und zweite Abteilung fertigt  hauptsächlich Einkaufstaschen an, die nach Japan, Südkorea, Russland, England und Mexiko exportiert werden. Die dritte Abteilung stellt Glühbirnen her.

Wer die tägliche vorgeschriebene Menge nicht erfüllen kann, wird von den Wärtern geschlagen oder mit Elektrostäben geschockt. Viele Insassen tragen aufgrund der exzessiven Überlastung gesundheitliche Probleme davon.