Verletzung der Prozessordnung: Nicht einmal die Angeklagte wusste von der Gerichtsverhandlung
(Minghui.org) Nicht einmal die Angeklagte hat gewusst, dass am 4. März 2016 im Bezirksgericht Longsha eine Gerichtsverhandlung gegen sie stattfinden würde. Frau Li Erying wurde an diesem Tag nach § 300 des chinesischen StGB angeklagt [1].
Li Erying ist Bewohnerin von Qiqihar. Weder sie noch ihre Familie waren von der Verhandlung in Kenntnis gesetzt worden.
Als Li Erying gegen diese Verletzung der Prozessordnung protestierte, entgegnete die Richterin Liang Fengfeng lapidar: „Sie sind erwachsen, deshalb müssen wir Ihre Familie nicht über Ihre Verhandlung in Kenntnis setzen.“ Nach chinesischem Gesetz entspricht dies jedoch nicht der Prozessordnung.
Frau Li befindet sich im Untersuchungsgefängnis.
Die Anhörung dauerte nicht einmal 30 Minuten. In dieser Zeit war es Frau Li nicht erlaubt, eine Aussage zu ihrem Fall zu machen. Staatsanwalt Wang Bin beantragte eine Haftstrafe von 4-6 Jahren. Als Frau Li die Gerichtsakte unterschreiben sollte, schrieb sie: „Ich bin unschuldig.“ Sie bestand auf ihrer Unschuld, da ihr das Praktizieren von Falun Gong als verfassungsmäßiges Recht zusteht und es kein Gesetz gibt, dass diese Praktik kriminalisiert.
Frau Li befindet sich seit ihrer jüngsten Festnahme am 14. November 2015 in Haft.
Familie bedroht, weil sie Protest einlegte
Drei Tage später gingen Frau Lis Geschwister zum Gericht und baten um ein Gespräch mit Richterin Liang. Die Sicherheitsleute sagten ihnen, dass die Richterin bei einer Anhörung sei und sie nach Hause gehen sollten.
Als sie zwei Tage später wiederkamen, wollten das Sicherheitspersonal sie wieder wegschicken. Dieses Mal weigerten sie sich, ohne ein Treffen mit der Richterin zu gehen. Später kam die Richterin die Treppe herunter und schien wütend zu sein, als sie Frau Lis Familienangehörige sah.
„Was machen Sie hier?“, fragte Liang.
Ein Angehöriger sagte: „Wir möchten Informationen zum Fall unserer Schwester bekommen.“
„Die Verhandlung ist vorüber.“
„Wann war die Verhandlung? Warum wurden wir nicht benachrichtigt?“
„Weil Ihre Schwester in einer Sekte ist!“, entgegnete die Richterin mit erhobener Stimme.
„Wirklich? Wer hat das entschieden?“, fragte Frau Lis Bruder.
Die Richterin und ihre Mitarbeiter gingen auf ihn zu, zeigten mit dem Finger auf seine Nase und sagten: „Wie können Sie es wagen, so zu reden? Wir haben hier Überwachungskameras.“
„Sie haben sich nicht an die Prozessordnung gehalten. Wir, die Familienangehörigen, haben das Recht, bei der Verhandlung dabei zu sein“, warf Frau Lis Schwester ein.
„Wir können tun, was wir wollen. Außerdem ist sie erwachsen. Deshalb müssen wir ihre Familie nicht über ihre Verhandlung in Kenntnis setzen“, antwortete die Richterin.
Erste Festnahme
Am 27. September 2013 war Frau Li von Beamten der Polizeiwache Jiangan vor ihrer Wohnung festgenommen worden. Sie wurde in der Polizeiwache gefoltert – immer wieder stießen sie ihr einen Stock in den Mund. Davon wurde ihr übel und sie spuckte Blut. Später überführte man sie in das Untersuchungsgefängnis Nr. 1 Qiqihar.
Dort verprügelte ein Wärter namens Han sie vor allen anderen. Han stieß so heftig in Frau Lis Rücken, dass die Haut aufplatzte. Man legte ihr Handschellen an und außerdem Fußfesseln, die über 20 Kilo schwer waren. Dann wurde sie in ihre Zelle getragen.
Folterdarstellung: Handschellen und Fußfesseln
Zwei Tage später verhörte die Polizei Jiangan sie im Untersuchungsgefängnis. Da Frau Li wegen ihrer Rückenverletzung und der schweren Fußfesseln nicht gehen konnte, befahlen die Wärter kriminellen Häftlingen, sie zum Verhörraum zu zerren. Dabei wurden ihre Hose und ihre Unterwäsche zerrissen.
Frau Li konnte aufgrund ihrer Verletzungen weder essen noch trinken und musste sich dauernd übergeben. Nach heftigen Prügeln in der Untersuchungshaft verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand immer mehr. Der Gefängnisarzt verabreichte ihr intravenös irgendeine Flüssigkeit, die ihren Magen entzündete. Sie erbrach daraufhin Blut.
Im Verlauf von 20 Tagen verlor sie viel Gewicht und sah ausgemergelt aus.
Am 24. Oktober 2013 wurde Frau Li schwer krank. Die Polizisten von der Wache Jiangan und die Beamten des Untersuchungsgefängnisses befürchteten, dass sie sterben würde, so setzten sie ihre Haft zur medizinischen Behandlung aus und übergaben sie der Obhut ihrer Familie.
Ihre Familie wurde gezwungen, 10.000 Yuan zu bezahlen. Frau Li wurde gesagt, dass sie sich täglich bei der Polizeiwache melden müsse, wenn es ihr wieder besser gehe.
Nach einer Zeit des Praktizierens von Falun Gong ging es ihr wieder besser. Als sie sich nicht täglich bei der Polizeiwache meldete, wurde ihrer Familie von den Ortsbehörden noch einmal 10.000 Yuan Strafe auferlegt.
Jüngste Festnahme
Am 4. November 2015 kamen Polizisten von der Bezirkskriminalpolizei Jianhua zu Frau Li nach Hause. Sie benutzten einen Generalschlüssel, um einzubrechen und nahmen sie mit.
Sie ließen nicht zu, dass sie sich anzog, bevor sie sie zur Polizeiwache Dongsi brachten. Später wurde Frau Li in die Polizeiwache Jiangan überführt und von dort dann in das Untersuchungsgefängnis Nr. 1 Qiqihar. Dieses Mal hatte ihre Familie kein Geld mehr für die Polizisten.
Bald darauf übergaben die Beamten der Polizeiwache Jiangan und der Polizeibehörde Jianghua ihren Fall an die Bezirksstaatsanwaltschaft Longsha.
Als Frau Lis Angehörige sich hinsichtlich ihres Falls erkundigen wollten, weigerten sich die Angestellten der Staatsanwaltschaft, ihnen irgendetwas mitzuteilen. „Alle Falun Gong-Fälle werden streng vertraulich behandelt, es dürfen keine Informationen ausgegeben werden“, hieß es.
Frau Lis Familie wusste überhaupt nicht, was los war und was mit ihr geschehen würde.
Kontaktinformationen zu den Verfolgern finden Sie indem Artikel auf der chinesischen Website (http://www.minghui.org/mh/articles/2016/3/26/325831.html).
[1] Dieser Paragraph lautet: „Verwendung einer Kultorganisation, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“. Er wird vom kommunistischen Regime Chinas standardmäßig auf Falun Gong-Praktizierende angewendet.
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