Zu einem Jahr Haft verurteilt, nachdem Gericht weder seinen Anwalt noch die Familie über Gerichtsverhandlung informiert hat
(Minghui.org) Ein Falun Gong-Praktizierender aus der Stadt Baiyin wurde vor kurzem zu einem Jahr Haft im Gefängnis Dashaping in Lanzhou verurteilt.
Wei Xingzhu, 53, wurde am 8. Juli 2016 wegen seiner Strafanzeige gegen Jiang Zemin, den ehemaligen Chef der Kommunistischen Partei Chinas, verhaftet (http://de.minghui.org/html/articles/2016/9/17/122673.html). Jiang Zemin hatte 1999 die Verfolgung von Falun Gong angeordnet und durchgesetzt. Weis Verhaftung wurde zwei Wochen später offiziell bestätigt.
Das Bezirksgericht Baiyin verhandelte gegen Wei am 18. Dezember 2016, ohne seinen Rechtsanwalt oder seine Familie darüber in Kenntnis zu setzen. Einige Tage später erhielt Wei eine einjährige Haftstrafe. Er legte Berufung ein. Schon 10 Tage später bestätigte das Mittlere Gericht Baiyin seine Verurteilung.
Weis Anwalt besuchte ihn im Untersuchungsgefängnis Baiyin und fand Wei in einem schlechten gesundheitlichem Zustand vor: Er litt an Magenproblemen, häufigem Erbrechen und Schwindel.
Seine Familie stellte mehrmals einen Antrag, ihn ins Krankenhaus einzuliefern. Als Wei dann schließlich ärztliche Hilfe zugestanden wurde, wurden Geschwüre im Zwölffingerdarm und Blutungen in seinem Magen festgestellt.
Das Untersuchungsgefängnis stimmte am 19. Dezember einer Haftentlassung zu. Doch statt ihn freizulassen, brachte man Wei ins Gefängnis gebracht.
Folterungen während der der Haftzeit von 2004-2012
Wei war bereits von 2004 bis 2012 im Gefängnis eingesperrt gewesen, weil er sich geweigert hatte, auf seinen Glauben an Falun Gong zu verzichten. Er wurde damals im Gefängnis Lanzhou schwer gefoltert und litt unter einem Verschluss des Magenausgangs. Er erbrach Blut und wurde für einen längeren Zeitraum ins Krankenhaus eingeliefert.
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