(Minghui.org) Am 10. November 2017 wurde der 76-jährige Liu Xiyong aus Dalian (Provinz Liaoning) vom Bezirksgericht Jinzhou zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er Informationsmaterial über die Verfolgung von Falun Gong verteilt hatte. (Schuldspruch bereits Wochen vor der Gerichtsverhandlung ausgestellt http://de.minghui.org/html/articles/2017/12/15/129934.html)
Auf dem Urteil stand jedoch das Datum 19. September 2017 – das war über einen Monat vor der Gerichtsverhandlung.
Der Richter erklärte Liu zwar, dass er Berufung einlegen könne, gab aber keine Erklärung zu dem offensichtlich vorgefertigten Urteil.
Lius Urteil ist kein Einzelfall in China. Nach jahrzehntelanger kommunistischer Herrschaft sind chinesische Richter längst Handlanger des Regimes geworden und liefern in Schein-Verhandlungen vorgefertigte, gesetzwidrige Urteile gegen Dissidenten und andere Zielgruppen.
Bei der Verfolgung von Falun Gong ist die rechtswidrige Verurteilung eine der häufigsten Taktiken des Regimes gegen die Praktizierenden geworden.
Als führende Stelle für Berichte über die Verfolgung von Falun Gong stellt Minghui.org jeden Monat Informationen über die illegale Verurteilung von Praktizierenden bereit. Im November 2017 bestätigte Minghui.org insgesamt 82 rechtswidrige Verurteilungen von Praktizierenden, darunter 30 Fälle zwischen März und Oktober und 52 Fälle im November. Die durchschnittliche Haftstrafe betrug 2,7 Jahre.
Neben Freiheitsstrafen verhängten die Gerichte auch Geldstrafen von insgesamt 143.000 Yuan (ca. 18.400 Euro) [1]. Die finanzielle Zerstörung war eine von drei Forderungen des damaligen Regimeführers Jiang Zemin, als er die Ausrottung von Falun Gong anordnete. Wörtlich hatte er damals gesagt: „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und vernichtet sie physisch!“
Am 28. November 2017 informierte das Gericht Pudong die Falun-Gong-Praktizierende Lin Baozhen, dass sie zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden sei. Das Urteil war ohne Wissen ihres Anwalts oder ihrer Angehörigen verhängt worden.
Lin aus Shanghai war bei der Polizei angezeigt worden, weil sie neben einer U-Bahnstation mit anderen Menschen über Falun Gong gesprochen hatte; am 24. April 2017 erfolgte ihre Verhaftung.
Sie stand am 15. November 2017 vor Gericht. Ihr Anwalt plädierte auf nicht schuldig, da es keinen Beweis gebe, dass Lin ein Gesetz verletzt habe. Er betonte, dass weder der Zeuge noch die Ermittler des Falles zur Gerichtsverhandlung erschienen seien und dass der Staatsanwalt während der Verhandlung keinen der in der Anklageschrift aufgeführten Beweise vorgelegt habe. Da keiner der Beweise im Kreuzverhör geprüft worden sei, könnten sie nicht verwendet werden, um Lin anzuklagen.
Trotz mangelnder Beweise verkündete das Gericht zwei Wochen nach der Verhandlung einen Schuldspruch, ohne Lins Anwalt zu informieren.
Tang Lihua aus Guang`an (Provinz Sichuan) wurde vor kurzem zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie mit 17 anderen Praktizierenden in Falun-Gong-Büchern gelesen hatte. (Drei Jahre Haft, Schläge und Schlafentzug – weil sie ein Falun-Gong-Buch las. http://de.minghui.org/html/articles/2017/11/29/129774.html)
Polizisten hatten am 16. Mai 2016 alle Praktizierenden der Übungsgruppe verhaftet, 15 von ihnen kamen in ein Hotel und wurden dort verhört.
Tang wurde mit Handschellen an einen Fensterrahmen aufgehängt, so dass ihre Zehen kaum den Boden berührten. Auch wurde sie geschlagen und vom Schlafen abgehalten. Man hielt sie 18 Tage lang dort fest und brachte sie dann in ein Untersuchungsgefängnis.
Sie stand drei Mal vor Gericht bis ein Urteil verkündet wurde.
Pei Shumei aus Changchun (Provinz Jilin) wurde am 8. November 2017 in einem geheimen Verfahren zu zwei Jahren Gefängnis und zu 5.000 Yuan (ca. 650 Euro) verurteilt. Ihr Anwalt hatte bis zum Tag der Verurteilung keine Möglichkeit erhalten, die Fallakten zu sehen, weil Staatsanwaltschaft und Gericht das verhinderten. Auch war er nicht über die Verhandlung informiert worden. (Frau aus Changchun vor Gericht – wegen ihres Glaubens zu Gefängnis verurteilt http://de.minghui.org/html/articles/2017/11/20/129678.html)
Als der Anwalt die Staatsanwaltschaft am 18. Juli 2017 zum ersten Mal aufsuchte, erklärte man ihm, dass er warten müsse, bis der stellvertretende Staatsanwalt nach zwei Wochen Urlaub zurückkäme. Kein Gesetz verlangt allerdings, dass der Staatsanwalt anwesend sein muss, wenn der Anwalt die Fallakten einsieht.
Der Anwalt ging später noch einige Male zur Staatsanwaltschaft und verlangte Akteneinsicht, nur um zwischen den verschiedenen Büros im Gericht und dem Büro 610 hin und her geschickt zu werden.
Während die Staatsanwaltschaft den Anwalt mit verschiedenen Ausreden daran hinderte, die Akten einzusehen, gab sie den Fall an das Gericht weiter, das dem Anwalt ebenfalls die Einsicht verwehrte.
Pei war am 18. April 2017 verhaftet worden, als sie mit einem Mann über die Verfolgung von Falun Gong gesprochen hatte. Die Beamten hatten sich weder ausgewiesen noch einen Haftbefehl vorgezeigt.
Arzt und seine Frau zu langen Haftstrafen verurteilt – weil sie sich weigerten, Falun Gong aufzugeben (http://de.minghui.org/html/articles/2017/12/9/129876.html)
Dr. Shao Chengluo, 64, wurde am 10. November 2017 zu neun Jahren Gefängnis und seine Frau Gao Wenshu zu vier Jahren verurteilt. Sie waren am 2. Mai 2017 verhaftet worden, als sie Informationsmaterial über die Verfolgung von Falun Gong verteilt hatten.
Dr. Shao wurde damit zum dritten Mal zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Weil er sich weigerte, Falun Gong aufzugeben, war er zwischen 2001 und 2013 zu drei Jahren Zwangsarbeit und zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Während seiner Haft im Zwangsarbeitslager Wangcun und im Männergefängnis Shandong wurde er auf unterschiedliche Weise gefoltert. Er wurde beispielsweise geschlagen, zwangsernährt, in die Augen gestochen, mit Nadeln gestochen und er musste lange Zeit auf einem kleinen Stuhl sitzen. Seine Finger waren gebrochen, seine linke große Zehe war zertrümmert und er war dem Tode nah.
Als er 2013 entlassen wurde, hatte er am ganzen Körper Verletzungen und wog nur noch 45 kg.
Bei seiner letzten Verhaftung durchsuchten Polizisten mehrere Male seine Wohnung und beschlagnahmten persönliche Gegenstände und über 20.000 Yuan (ca. 2.600 Euro) in bar.
Als seine Nichte die Legalität der Durchsuchung in Frage stellte und versuchte, die Beamten daran zu hindern, wurde sie in Gewahrsam genommen und zehn Tage lang ohne entsprechenden Prozess festgehalten.
Download full list of sentenced practitioners (PDF)
Frühere Berichte:
37 Falun-Gong-Praktizierende im Oktober 2017 wegen ihres Glaubens verurteilthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/12/2/129808.html
60 Falun-Gong-Praktizierende im September 2017 wegen ihres Glaubens verurteilthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/11/15/129615.html
August 2017: 36 Falun-Gong-Praktizierende wegen ihres Glaubens verurteilthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/11/13/129589.html
61 Falun-Dafa-Praktizierende im Juli 2017 wegen ihres Glaubens verurteilthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/11/7/129548.html
Erstes Halbjahr 2017: 575 Falun-Gong-Praktizierende wegen ihres Glaubens verurteilthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/9/11/128617.html
Mai 2017: Weitere 78 gemeldete Fälle, in denen Falun-Gong-Praktizierende wegen ihres Glaubens verurteilt wurdenhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/7/16/128025.html
117 neue Fälle, bei denen Falun-Gong-Praktizierende wegen ihres Glaubens verurteilt wurdenhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/6/18/127727.html
März 2017: 110 Fälle von Falun Gong-Praktizierenden, die wegen ihres Glaubens verurteilt wurdenhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/4/22/126483.html
Februar 2017: 72 Verurteilungen wegen ihres Glaubens an Falun Gonghttp://de.minghui.org/html/articles/2017/3/20/126121.html
Aktualisierte Meldung: Weitere 137 Falun Gong-Praktizierende wurden bis Januar 2017 zu Gefängnis verurteilthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/3/5/125967.html
[1] Im Vergleich dazu: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 Euro.