Mai 2017: Weitere 78 gemeldete Fälle, in denen Falun-Gong-Praktizierende wegen ihres Glaubens verurteilt wurden

(Minghui.org) Weitere 78 Fälle, in denen Falun-Gong-Praktizierende von chinesischen Gerichten zu Gefängnis verurteilt wurden, wurden im Mai 2017 von der Minghui-Website bestätigt.

Von den 78 Fällen wurden 6 Praktizierende 2016 verurteilt und 72 im Jahr 2017 (darunter 18 zwischen Januar und April 2017 sowie 54 im Mai 2017). Aufgrund der Internetblockade der Kommunistischen Partei kann über die Anzahl der Praktizierenden, die verurteilt wurden, sowie über den genauen Zeitpunkt ihrer Verurteilung oft nicht zeitnah berichtet werden. Viele Informationen stehen überhaupt nicht zur Verfügung.

Im Jahr 2017 wurde bestätigt, dass bisher 514 Falun-Gong-Praktizierende wegen ihres Glaubens zu Gefängnis verurteilt wurden. Das umfasst 122 Fälle in 2016 und 392 Fälle im Jahr 2017.

Die Dauer der Haftstrafen liegt zwischen fünf Monaten und zwölf Jahren mit einem Durchschnitt von 3,44 Jahren. Neun Praktizierende aus der Provinz Fujian wurden verurteilt, weil sie Informationsmaterial über Falun Gong hergestellt hatten. Drei von ihnen bekamen eine Haftstrafe von zehn Jahren oder mehr.

27 der verurteilten Praktizierenden wurden vom Gericht zu Geldstrafen von insgesamt 265.000 Yuan (ca. 34.000 EUR) [1] verurteilt und 160.000 Yuan (ca. 21.000 EUR) wurden von Polizisten erpresst. So beschlagnahmten Polizisten von dem Praktizierenden Zeng Jinlian aus Yueyang in der Provinz Hunan 100.000 Yuan Bargeld (ca. 13.000 EUR), das sie bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden.

Die verurteilten Praktizierenden kommen aus 19 verschiedenen Provinzen und zentral kontrollierten Stadtverwaltungen. Die Provinz Liaoning hat mit 13 die meisten Verurteilungen, gefolgt von den Provinzen Henan und Fujian mit 11 und der Provinz Shandong mit 7.

Die meisten Praktizierenden wurden wegen der Herstellung von Informationsmaterial über Falun Gong und die Verfolgung verurteilt. Fünf hatten Strafanzeige gegen Chinas Ex-Staatschef für seinen Befehl zur Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999 erstattet.

Lange Haftstrafen und Erpressung wegen der Herstellung von Informationsmaterial

Das Bezirksgericht Jiaocheng verurteilte am 18. Mai 2017 neun Einwohner von Ningde in der Provinz Fujian wegen der Herstellung von Informationsmaterial über die Verfolgung von Falun Gong.

Die 62-jährige Xiao Chuangxiong wurde zu 12 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 50.000 Yuan (ca. 6.500 EUR) verurteilt, zwei weitere männliche Praktizierende, Yang Xiong und Zhuang Youbu, beide ca. 40 Jahre alt, zu zehn Jahren und zu einer Geldstrafe von 30.000 Yuan (ca. 3.900 EUR).

Die 74-jährige Jin Liyan wurde zu acht Jahren und der Praktizierende Chen Kaiqi, 41, zu sieben Jahren verurteilt.

Die anderen vier Praktizierenden Wang Tian, 39, Lin Lifang, 52, Cheng Xingguang, 69, und Yang Guimei, 54, erhielten Haftstrafen zwischen drei und viereinhalb Jahren.

Neun Praktizierende wurden zu insgesamt 170.000 Yuan (ca. 22.000 EUR) verurteilt.

Zeng Jinlin zu fünf Jahren verurteilt; Polizei beschlagnahmt 100.000 Yuan

Zeng Jinlian aus Yueyang in der Provinz Hunan verurteilte man am 10. Mai 2017 zu fünf Jahren Haft. Sie hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Zeng wurde am 23. November 2016 verhaftet, nachdem über 20 Polizisten in ihre Wohnung eingebrochen waren. Sie beschlagnahmten ihre Falun-Gong-Bücher, einen Computer, ein Mobiltelefon und 100.000 Yuan (ca. 13.000 EUR) in bar. Ihr Mann, der nicht Falun Gong praktiziert, wurde ebenfalls zum Verhör auf die Polizeiwache gebracht.

Spät am Abend ließ man Zengs Mann wieder frei, während sie seither im Untersuchungsgefängnis Yunxi festgehalten wird. Am 28. April stand sie vor Gericht und wurde am 10. Mai vom Bezirksgericht Yueyanglou verurteilt.

Zwei Männer zu Gefängnis verurteilt, weil sie Botschaften über Falun Gong aufgesprüht haben [2]

Song Xingwei und Bo Changhe aus der Provinz Hebei wurden am 21. Mai 2017 jeweils zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Sie hatten „Falun Dafa ist gut“ in Shanghai mit einem Spray aufgesprüht. Die Anklage gegen sie lautete dann nach § 300 des chinesischen StGB: „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzug zu unterminieren“. Diesen Paragraphen benutzt das kommunistische Regime Chinas regelmäßig, um Falun Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.

Während ihrer ersten Anhörung vor Gericht am 21. März 2017 unterbrach der Richter wiederholt ihren Anwalt. Als dieser trotzdem weiter argumentierte, dass seine Klienten kein Gesetz verletzt und der Gesellschaft keinen Schaden zugefügt hätten, befahl der Richter den Gerichtsdienern, ihn aus dem Gerichtssaal zu bringen.

Danach trat Song in einen Hungerstreik, weshalb er von Strafgefangenen im Untersuchungsgefängnis zwangsernährt und geschlagen wurde. Seine Gesundheit verschlechterte sich rasch und man brachte ihn in das Gefängniskrankenhaus Shanghai, wo man ihn an ein Bett fesselte und ihm eine Ernährungssonde einführte, die die ganze Zeit in seiner Nase verblieb. In nur wenigen Wochen verlor er über 23 kg Gewicht.

Am 21. Mai 2017 wurde er in einem Rollstuhl zur Verhandlung geschoben.

Provinz Shandong: Familien zweier inhaftierter Praktizierender vom Büro 610 getäuscht [3]

Die beiden Praktizierenden Wang Songyan und Chen Suxia wurden jeweils zu dreieinhalb Jahren und zu 20.000 Yuan (ca. 2.600 EUR) verurteilt. Der Grund: Sie hatten Plakate aufgehängt, die die Öffentlichkeit dazu aufriefen, Strafanzeige gegen Chinas Ex-Staatschef Jiang Zemin wegen seines Befehls zur Verfolgung von Falun Gong zu erstatten.

Als Chens Familie alles daransetzte, ihre Freilassung zu erwirken, erklärte ihnen ein Agent des Büros 610, dass sie vielleicht zu Gefängnis verurteilt würde, weil ihre Eltern einen Anwalt für sie engagiert hatten. Das führte zu einem Konflikt zwischen ihren Eltern und ihren Schwiegereltern und zur Entlassung des Anwalts.

Der Agent sagte danach, dass die beiden Praktizierenden nun doch nicht freigelassen würden, weil Falun-Gong-Praktizierende bei den Behörden anrufen und Plakate zu ihrer Rettung aufhängen würden. Die Familien wurden daraufhin sehr wütend auf die Praktizierenden, die sich an diesen Aktionen beteiligt hatten. Die Familien beider Praktizierenden glaubten, dass die Praktizierenden freigelassen würden, sobald sie den Anweisungen des Büros 610 folgten. Sie kooperierten mit Li und engagierten Anwälte, die vom Büro 610 bestimmt worden waren.

In der Zwischenzeit täuschte Li auch die beiden Praktizierenden und erhielt Informationen von ihnen. Doch anstatt sie wie versprochen freizulassen, gab Li ihre Fallakten an die Staatsanwaltschaft und ans Gericht weiter. Beide Praktizierenden kamen dann im Februar 2017 vor Gericht und wurden Ende März zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Verletzung des Rechtsverfahrens

Li Baohua, Besitzer eines Computergeschäfts in der Provinz Heilongjiang, wurde am 20. April 2017 vom Bezirksgericht Toashan zu dreieinhalb Jahren Gefängnis und zu 3.000 Yuan (ca. 390 EUR) verurteilt.

Vor Lis Verhandlung am 27. März 2017 versprach Richter Liu Xiaoyan seiner Familie ein geringeres Strafmaß, wenn sie den Anwalt entlassen würde. Lis Familie weigerte sich jedoch, dem nachzukommen.

Richter Liu setzte die Verhandlung an einem Tag an, an dem der Anwalt wegen eines anderen Falls in die Innere Mongolei gereist war. Der Richter hatte weder Li noch seinen Anwalt drei Tage im Voraus über das Datum informiert, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

So stand Li ohne Rechtsvertretung vor Gericht. Die Verhandlung dauerte nur 20 Minuten.

Bei Erhalt des Urteils trat Li in einen Hungerstreik, um dagegen zu protestieren, und legte bei höherer Instanz Berufung ein.

Seine Familie engagierte einen anderen Anwalt, um ihn dabei zu vertreten. Als der neue Anwalt und seine Familie sich mit Richter Li Huan vom Mittleren Gericht trafen, um den Fall zu besprechen, erklärte Li seine Absicht, den Fall ohne eine Anhörung zu schließen.

Zum Zeitpunkt, als dieser Bericht verfasst wurde, stand das Ergebnis der Berufung noch aus.

List of practitioners (PDF)

Frühere Berichte:117 neue Fälle, bei denen Falun-Gong-Praktizierende wegen ihres Glaubens verurteilt wurdenhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/6/18/127727.html

März 2017: 110 Fälle von Falun Gong-Praktizierenden, die wegen ihres Glaubens verurteilt wurdenhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/4/22/126483.html

Februar 2017: 72 Verurteilungen wegen ihres Glaubens an Falun Gonghttp://de.minghui.org/html/articles/2017/3/20/126121.html

Aktualisierte Meldung: Weitere 137 Falun Gong-Praktizierende wurden bis Januar 2017 zu Gefängnis verurteilthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/3/5/125967.html


[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 EUR.[2] http://en.minghui.org/html/articles/2017/6/1/164084.html[3] http://de.minghui.org/html/articles/2017/6/21/127777.html